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Chronik und Quellen
1935
Juli 1935

Bekanntmachung zum Besuch von Schullandheimen durch nichtarische Schüler

Nichtarische Schüler und Schülerinnen sind in Schullandheimen und dergl. nicht mehr mitzunehmen. Sie haben während der Abwesenheit ihrer Klasse nach Weisung des Schulleiters am Unterricht einer anderen Klasse teilzunehmen.

Als nichtarisch gilt, wer von nichtarischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeitern abstammt. Nichtarische Abstammung ist schon dann gegeben, wenn auch nur ein Eltern - oder Großelternteil nichtarisch ist.

München, den 31. Juli 1935.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Bekanntmachung. - VIII 36235.

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