Zugleich wurde weiter am Aufbau eines möglichst effektiven Überwachungs- und Verfolgungsapparates gearbeitet. Hierbei gelang dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler der nächste wichtige Karriereschritt, als er an „Führers Geburtstag“, also dem 20. April, von Hermann Göring in dessen Funktion als preußischer Ministerpräsident zum Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa) berufen wurde.
Vier Tage später wurde am 24. April per Gesetz der „Volksgerichtshof“ ins Leben gerufen, der künftig Hoch- und Landesverrat und andere politische Delikte aburteilen sollte. Dabei wurde auf eine Unterscheidung von Absicht und vollendeter Tat verzichtet und damit ein „Willensstrafrecht“ etabliert. Sobald künftig also mit Vorbereitungshandlungen die Ausführung einer Tat ihren Anfang genommen hatte, waren der oder die Täter voll strafbar, weil sie damit durch die Bestimmungen des neuen Gesetzes bereits zum „tätigen Feind des Volkes“ geworden waren. Gefällt wurden die Urteile dieser neuen Gerichtsinstanz, gegen die – wie bei den Sondergerichten - keine Berufung möglich war, von Gremien, denen auch sogenannte „Laienrichter“ angehörten, die von Hitler persönlich ernannt wurden. Am 1. August 1934 wird der Volksgerichtshof seine Arbeit aufnehmen.
Überwachung, Kontrolle und Bestrafung wurden zwar mehr und mehr zu einer wichtigen Grundlage des NS-Staates, doch sah sich das Regime schon bald gezwungen, den damit eröffneten Möglichkeiten für jeden einzelnen entgegenzusteuern. Am 28. April sah sich Innenminister Frick veranlasst, die Länderbehörden dazu aufzufordern, die ihnen unterstehenden Polizeidienststellen anzuweisen, strenger gegen das ausufernde Denunziantentum vorzugehen. Zuvor hatte eine Nachprüfung der wegen angeblicher staatsfeindlicher Betätigung gestellten Anzeigen ergeben, dass sehr viele von ihnen auf rein private Konflikte zurückgingen. Insbesondere bei Hausstreitigkeiten waren solche politischen Verdächtigungen ein beliebtes Mittel.
Auch im April ging das seitens des NS-Regimes durch politische Zwangsmaßnahmen und wirtschaftliche Repressionen ausgelöste Zeitungssterben weiter. Zum Monatsende stellten die „Deutsche Tageszeitung“, der „Hamburger Correspondent“ und die „Frankfurter Nachrichten“ ihr Erscheinen ein. Was das NS-Regime anstrebte, lag klar auf der Hand: Am 10. April äußerte Propagandaminister Goebbels gegenüber den versammelten Intendanten der einzelnen Reichssender, dass es in Deutschland weltweit den ersten politischen Rundfunk gäbe. Selbstverständlich, so äußerte er in aller Klarheit, sei die Politik der NS-Regierung daher zugleich Grundlage jeder Programmgestaltung, auch wenn in einzelnen Sendungen Politik nicht ständig in den Vordergrund gerückt werden müsse.
Ansonsten diskutierte man in der deutschen Öffentlichkeit die militärische Zukunft, hatte Hitler doch, nachdem die deutsche und die Weltöffentlichkeit bereits in den Wochen zuvor durch verschiedene Äußerungen von NS-Größen auf die geplante, gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrages verstoßende Aufrüstung vorbereitet worden war, in einem Interview mit der „Associated Press“ am 3. April eine Verdreifachung des Heeres auf 300.000 Mann gefordert.