ND-Aufmarsch in Köln verboten
Am 25. Januar 1934 teilte der Gaugraf des Hartmanngaus den Gruppenführern folgendes mit: „Gerade erhalte ich die Nachricht, dass uns der öffentliche Aufzug am Sonntag polizeilich verboten ist. Wir werden uns fügen. Erspart mir darüber jedes weitere Wort. Unsere Feier beginnt am Sonntag punkt 16 Uhr in St. Aposteln. (…) Von uns darf jetzt erst recht keiner fehlen. (…) Sorgt, dass keiner durch unkluges Reden und Verhalten am Sonntag der Sache unseres Bundes schadet. Wir kennen schweifen, wie Christus geschwiegen hat! Alles kommt in Bundestracht, in der Kirche legen wir die Mäntel ab. Schulterriemen. werden nicht getragen. Alle Wimpel und Banner «erde eingepackt und unter sicherem Geleit zur Kirche gebracht.“