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Ereignisse
1934
Juni

Der Sicherheitsdienst der SS berichtet

Im Lagebericht des Chefs des Sicherheitsamtes des Reichsführers SS für den Zeitraum Mai/Juni 1934 heißt es zum „Kampf um die Jugend“:

„‚Ohne katholische Jugend keine katholische Zukunft!‘ heißt es in einem katholischen Flugblatt. Der Nationalsozialismus muss erwidern: Ohne nationalsozialistische Jugend keine deutsche Zukunft! Die deutsche Zukunft kann nicht zu Gunsten katholischer Ziele preisgegeben werden. So spielt sich der entscheidende Kampf zwischen Nationalsozialismus und Katholizismus ab als ein Kampf um die Jugend.

Gekämpft wird: 1. Um die Schule, 2. Um die Jugendverbände.

I. Schulwesen

1. Die Rechtslage und Entwicklung des katholischen Schulwesens

Die katholische Kirche fordert für die katholische Jugend die Bekenntnisschule und lehnt die Gemeinschafts-(Simultan-)Schule ab. ‚Die bloße Tatsache, dass an einer Schule ... Religionsunterricht erteilt wird, bringt sie noch nicht in Übereinstimmung mit den Rechten der Kirche und der christlichen Familie und gibt ihr noch nicht die nötige Eignung für den Besuch durch katholische Kinder’ (Pius XI. am 31. 12. 29) L Diese katholische Forderung ist durch Artikel 23 des Reichskonkordats vom Deutschen Reiche anerkannt worden.

Über die Entwicklung der Bekenntnisschulen im letzten Jahre liegen Zahlen aus Nürnberg und München vor. In Nürnberg ist bei den Schulneuanmeldungen 1934 der Anteil der Bekenntnisschule um 22,5 Prozent zurückgegangen (gegenüber 1933); er beträgt absolut 35,4 Prozent. In München ist dagegen der Anteil der Bekenntnisschule von 84,5 Prozent (im Jahre 1933) auf 87,5 Prozent gestiegen. Dieser Gegensatz erklärt sich im Wesentlichen aus der Verschiedenheit der konfessionellen Zusammensetzung beider Städte. Von den 22,5 Prozent Verlust in Nürnberg entfallen 19,2 Prozent auf das evangelische, und nur 3,3 Prozent auf das katholische Bekenntnis! Die katholische Kirche hält also im Schulwesen ihren Stand, oder gewinnt sogar an Einfluss.

2. Zustände in den katholischen Schulen

Der Staat hat durch die Anerkennung der katholischen Bekenntnisschulen im Reichskonkordat der Kirche großes Vertrauen entgegengebracht. Es scheint aber nicht so, als würde allenthalben dieses Vertrauen gerechtfertigt. Es liegen zahlreiche Meldungen über dem Nationalsozialismus feindliche Beeinflussung der Schülerschaft von katholischen Schulen (z. T. Privatschulen) vor. Zumindestens wird versucht, die Jugend den nationalsozialistischen Organisationen fernzuhalten.

So hat die Leitung des bischöflichen Knabenseminars Bamberg folgende Bestimmung getroffen: ‚Eine Beteiligung an Veranstaltungen von Verbänden, deren Leitung außerhalb des Seminars sich befindet, lässt sich mit dem Zweck und der Tagesordnung des Seminars und der Einheitlichkeit der Erziehung nicht vereinbaren’. Entsprechend hat das Knabenseminar in Dillingen seinen Schülern die Zugehörigkeit zur HJ und dem SA-Dienst verboten. Aus Freiburg i. B. wird gemeldet (17. 3. 34): ‚In der vergangenen Woche demonstrierte die HJ vor dem hiesigen erzbischöflichen Gymnasialkonvikt gegen dessen Direktor, der seinen Schülern den Beitritt zur HJ verboten hatte.‘

In der Missionsbenediktinerabtei Schweikelberg (Niederbayern) werden national sozialistische Schüler und Lehrer in jeder Weise unterdrückt. Äußerungen dortiger Lehrer Ende 1933: ‚Groß ist das Maul und klein die Tat, vom Hitler dem Regierungsrat’; ‚Es sind lauter Lumpen an der Spitze und die Zeitungen sind alle verlogen’; ‚Wagner und Esser sind Bolschewisten... Überhaupt sind die Nazis zu 30 Prozent Bolschewisten.’

Besonders häufig sind Verstöße bei der Durchführung des Deutschen Grußes; z. B. Nichterwiderung durch die Lehrer; Bedrohung der Schüler, die mit ‚Heil Hitler’ grüßen, Zwang, eine andere Grußformel zu verwenden usw.

Bedenklich erscheint auch der starke Einfluss der Jesuiten auf die katholische Schulorganisation. Die Übersiedlung des Feldkircher Jesuitengymnasiums Stella Matutina nach St. Blasien (Schwarzwald) ist kaum als Gewinn für den Nationalsozialismus zu buchen, obwohl erstaunlicher Weise berichtet wird, dass 85 Prozent der Schüler der HJ angehören. (Gefahr einer Zersetzung der HJ, wenn diese später Führer werden!)

II. Katholische Jugendverbände

1. Umfang und Arbeitsweise

Die katholischen Jugendverbände sind zahlenmäßig außerordentlich stark; die Gesamtzahl ihrer Mitglieder wird zumeist auf 1,5 Millionen geschätzt. Es besteht allerdings nicht für diese Gesamtheit eine einheitliche Organisation. Neben einigen größeren Zentralverbänden stehen örtliche Zusammenschlüsse (besonders für die weibliche Jugend). Von großen Verbänden sind die wichtigsten:

a) Katholischer Jungmänner-Verband. 6110 Vereine mit 365000 Mitgliedern, zerfallend in:

Jungenschaft (14-18-Jährige): 147 000 Mitglieder Jungmänner (19-21-Jährige): 98 000 Mitglieder Jungmänner (über 21 Jahre): 120 000 Mitglieder außerdem ist angegliedert die Jungschar (unter 14 Jahre): 106 000 Mitglieder Neben dieser Altersgliederung steht in diesem Verbände die Gliederung nach der Art der Betätigung: Sturmschar, St. Georgspfadfinder, Junglandbewegung, Laienspielgruppen, Schachbund usw.

b) Deutsche Jugendkraft (DJK). Katholischer Sportverband mit 250 000 aktiven Mitgliedern (Gesamtmitgliederzahl nahezu 1 Million). Zentralstelle wie beim Jungmännerverband in Düsseldorf; Reichsführer Adalbert Probst.

c) Neudeutschland. Die Mitgliederzahl wird auf 22000 angegeben; Führer sind mehrere Jesuitenpatres.

d) Katholische Gesellenvereine (Kolpingsfamilie). Hiermit sind verwandt die verschiedenen Berufsvereine, für die Kaufleute z. B. der Jung-KKB.

Diese Verbände sind meist straff nach dem Führerprinzip auf gebaut; sie stehen in enger Fühlung mit den Bischöfen und der Geistlichkeit. Soweit sie nicht unmittelbar geistlichen Präsides unterstehen, haben sie wenigstens geistliche Beiräte. Es wird eine sehr nachdrückliche Schulungsarbeit betrieben (Führerkurse, Schulungslager, Gemeinschaftsfahrten, Führerbriefe). Reichsführerschulen befinden sich in Münster i.W., in Altbuchhorst (bei Berlin) und bei Köln. Auch Exerzitien spielen eine große Rolle.

Man sucht sich in der Gesamtlinie möglichst den Zeitverhältnissen anzupassen.

Der Führer der DJK äußerte zum Neuen Jahre 1934: ‚Wir wollen in Zukunft nicht zu den stärksten Organisationen gezählt werden, aber zu den besten. Wer nicht entschlossen ist, diesen Weg der Opfer und Entbehrungen zu gehen, der möge unsere Reihen verlassen: Man sucht sich ferner den heldischen Neigungen der Jugend anzupassen: ‚Man schweige vor der Jugend ... nicht von dem scharfen Kampfwind, der um die Festungsmauern der Kirche weht, aber man spreche davon nicht in jammerfrohen seufzerreichen Tönen des Feigen und Trägen ... In solcher Gesellschaft fühlt sich die Jugend nicht froh, da stürmt sie lieber der kampfesfrohen Gegnerschaft zu, wird lieber gottlos, weil man dort wenigstens Kühnheit und Kraft antrifft.’ (J. Liener in ‚Der Seelsorger’, Januar 1934).

2. Rechtslage und beiderseitige Auslegung

Die in Artikel 31, Abs. 3 des Reichskonkordats vorgesehene Feststellung der Verbände, die unter die Schutzbestimmungen dieses Artikels fallen, ist noch nicht zum Abschluss gebracht. Der beiderseitige politische Standpunkt ist schroff entgegengesetzt. Der Nationalsozialismus beansprucht Einbeziehung der katholischen Jugend in seine Jugendverbände und will der Kirche nur die religiöse Erziehung überlassen.

B. v. Schirach: ‚Wir erklären feierlich, dass konfessionelle Gruppen kein Sonderrecht besitzen’; Bayrischer Innenminister Wagner: ‚Es ist nicht notwendig, dass rein kirchlich aufgezogene Jugendverbände Uniformen tragen. Konfessionelle Jugendverbände können ruhig existieren. Allerdings nur dann, wenn sie mit kirchlichen und religiösen Angelegenheiten sich beschäftigen.‘

Die katholische Kirche, vertreten durch den deutschen Episkopat, vertritt demgegenüber folgenden Standpunkt:

‚Eine Staatsauffassung, nach der die gesamte Jugend ausschließlich vom Staat erfasst und erzogen werden soll, innerhalb und außerhalb der Schule, in interkonfessioneller Gemeinschaft und eigener weltanschaulicher Prägung, lehnt die Kirche als mit der kirchlichen Lehre unvereinbar ab. Die Kirche verlangt vielmehr als Glaubensgemeinschaft um ihrer Sendung willen volles Gemeinschaftsrecht für die kirchliche Jugendorganisation und das Erziehungsrecht im Sinne körperlicher, geistiger und beruflicher Ertüchtigung ihrer Mitglieder.’ (Fuldaer Bischofskonferenz am 22. 6. 33)L Im katholischen Lager selbst herrscht jedoch keine Einmütigkeit über die Frage der Abgrenzung der Aufgaben kirchlicher Jugendführung. Während Kardinal Faulhaber in seinem Brief an Staatsminister Wagner vom 26. 3. 34 betont, er habe auf Wehrsport, nicht aber auf Erziehungssport, auf Schulterriemen und Messer, nicht aber auf einheitliche Tracht der katholischen Verbände verzichtet, wird aus den Reihen der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher erklärt: ‚Nicht einzusehen sei, weshalb katholische Jugendverbände für Sport, Wanderung usw. nötig waren. Alles, was über die religiöse Betreuung hinausgehe ..., müsse allein dem Staat überlassen bleiben.’ (Reg.-Präs. zur Bonsen-Köln, nach ‚Deutsches Wollen’, 6. 2. 34). Letztere Ansicht kann sich auf ein Papstwort in der Enzyklika ‚Divini illius magistri’ vom 31. 12. 29 stützen: ‚Der Staat kann fordern und darum dafür sorgen, dass alle Bürger die notwendigen Kenntnisse ihrer staatsbürgerlichen und nationalen Pflichten und einen gewissen Grad geistiger, sittlicher und körperlicher Kultur besitzen.’

3. Kämpferische Auseinandersetzungen

a) Zusammenstöße mit der Hitler-Jugend. Die Ungeklärtheit der Rechtslage der katholischen Jugendverbände hat an vielen Orten eine Spannung erzeugt, die dann in Zusammenstößen mit der HJ zum Ausbruch kam. Im Einzelnen werden folgende Übergriffe der katholischen Seite gemeldet:

Überfälle auf einzelne HJ-Angehörige (z. B. Oliva, Köln); Abreißen von HJ-Plakaten (z. B. Augsburg, Altenhofen). Gegen HJ gerichtete Werbung (Bergheim ‚Schluss mit der HJ’; Godesberg: ‚Jeder deutsche Junge gehört in die M.C.’ (Marianische Kongregation) ; Beschimpfungen und Anrempeleien.

Andererseits sind sehr oft unkluge Übergriffe der Hitler-Jugend vorgekommen, die der nationalsozialistischen Sache sehr geschadet haben, weil sie der Gegenseite willkommenes Agitationsmaterial lieferten (besonders Auslandspresse!). Das gilt vor allem für Vorfälle in Westdeutschland.

b) Übertretung von Polizeianordnungen. Zur Vermeidung dieser Zusammenstöße sind in zahlreichen Orten und Bezirken Westdeutschlands und Bayerns Polizeiverfügungen erlassen worden, durch die den katholischen Verbänden geschlossenes Auftreten in der Öffentlichkeit, Tragen einheitlicher Tracht und sportliche Betätigung untersagt werden.

Gegen diese Polizeianordnungen ist in zahlreichen Fällen verstoßen worden; z. B.: Bei der Kundgebung zur Heiligjahr-Feier in Stuttgart im Januar 1934, wo Prof. Adam, Tübingen, seine aufreizende Rede hielt. Dass es sich bei diesen Übertretungen nicht nur um örtliche Verstöße handelt, sondern dass führende Persönlichkeiten der Jugendverbände dahinter stehen, ergibt sich aus gelegentlich abgefangenen Anweisungen. So heißt es in einem Rundschreiben der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg:

Unsere Führerschaft soll in diesem Jahr besonders stark zusammenwachsen ... Alles, was der Jahresplan bringt, wird durchgeführt, gleich wie! Mit oder ohne Tracht. Erlaubt oder verboten ... Wir kommen zusammen, so oder so. Wir werden eine Gemeinschaft bleiben, die man weder trennen noch verbieten kann.

In einem in Düsseldorf beschlagnahmten Schriftstück, das anscheinend zur Verbreitung bestimmt war, wird geradezu illegale Betätigung empfohlen:

Bilde vor allen Dingen frohe, wissende Freundeskreise, aber halte den Mund! Lasst diesen Kreis nur von Vertrauten bilden und in den Wohnungen der Freunde ... Bekennt Euern Mut, ja werdet noch mutiger gegen jeden, der unsere Jungkatholiken aus den konfessionellen Verbänden reißen will! Werdet auch hierin illegal und dazu braucht Ihr den Freundeskreis, weil er unkontrollierbar ist, und darum kämpft solange, bis Euch der Staat in Ruhe lässt, bis er Euch Frieden gibt.

c) Unterstützung durch die Geistlichkeit. Die katholischen Jugendverbände wissen sich in ihrem Kampf nachdrücklich von der katholischen Hierarchie unterstützt. Die Unterstützung durch die Geistlichkeit erfolgt in vier Richtungen:

Durch beständige Mahnungen zum Ausharren (Hinweis auf den Schutz des Reichskonkordats; ‚nicht einschüchtern lassen’, ‚die Bischöfe halten ihre Hand über Euch’); durch Verächtlichmachung der Hitler-Jugend (um der katholischen Jugend den Eintritt zu verleiden; die Jugend selbst will vielfach den Eintritt in die HJ, wird aber künstlich zurückgehalten);

durch Abspenstigmachung der HJ-Mitglieder (durch Überredung oder Bedrückung, z. B. Benachteiligung im Unterricht oder in der Kirche);

durch Neuwerbung für die katholischen Verbände (von der Kanzel aus und sonst; noch nie ist so eifrig für diese Verbände geworben worden; wo irgend möglich, werden neue Vereine aufgezogen!).

In der Betätigung für die katholische Jugendverbände tun sich nach allen Berichten besonders die jungen Kapläne hervor. Neuerdings haben aber auch fast sämtliche deutschen Bischöfe die katholische Jugend zum Durchhalten ermahnt. Die stärkste Ermutigung aber haben die Jugendverbände offensichtlich durch die verschiedenen Äußerungen des Papstes erfahren. Dieser lobt in seinem Osterschreiben die katholischen Jugendverbände, dass sie ‚entgegen einer mit Lockrufen und mit Druck arbeitenden Propaganda für eine neue Lebensauffassung’ der Kirche die Treue gehalten haben, und fährt fort: ‚Wir kennen ... die Lage der katholischen Jugendlichen Deutschlands. Eure Verbände sollen jedenfalls wissen, dass ihre Sache Unsere Sache ist.’ Kurz darauf äußerte der Papst bei einer Audienz deutscher katholischer Jugendlicher u. a.: ‚Wir werden, wo immer es möglich sein wird, für Sie kämpfen ... unrichtig ist es, dass man, wie Wir leider wissen, auch während man verhandelt, misshandelt.’

d) Bisheriges Ergebnis des Kampfes. Dass in letzter Zeit ein Abbröckeln der katholischen Jugendfront eingesetzt hat, ist nicht zu verkennen. Berichte darüber liegen vor aus München, Baden, Württemberg, Oldenburg usw. Besonders bemerkenswert ist der Übertritt katholischer Jugend zur HJ am Sitz des katholischen Jugendführers für Süddeutschland (Pater Manuwald) in Stuttgart.

Es spricht sich darin gewiss zum Teil das gesunde Empfinden der Jugend aus, die von der nationalsozialistischen Idee mitgerissen wird. Allerdings haben offenbar auch wirtschaftliche Erwägungen dabei mitgesprochen. Die ‚Germania’ v. 10. 4. 34 hebt den darauf bezüglichen Satz der Stuttgarter Erklärung durch Fettdruck hervor. ‚Es veranlasst uns zu diesem Schritt auch die Verantwortung, die wir den Eltern unserer Jungen gegenüber tragen, wenn wir unsere Jungen zum Teil recht empfindlichen wirtschaftlichen Schädigungen aussetzen, die ihnen aus Zugehörigkeit zum Bunde erwachsen ...’

An einigen Stellen liegt auch der Verdacht nahe, dass durch den Übertritt in die HJ Einfluss auf deren Entwicklung im Sinne des politischen Katholizismus genommen werden soll. Wenn z. B. (nach Zeitungsmeldungen) 85 Prozent der Schüler des Jesuitengymnasiums St. Blasien (Schwarzwald) der HJ angehören, so besteht offensichtlich die Gefahr, dass dort ein jesuitisch beeinflusster Führernachwuchs der HJ heranwächst. Es darf sodann nicht übersehen werden, dass dieses Abbröckeln gegenüber der Gesamtzahl der katholischen Jugend nicht allzusehr ins Gewicht fällt. An zahlreichen Orten (besonders auf dem Lande und allgemein in Westdeutschland) ist ein Anwachsen der katholischen Jugendverbände zu verzeichnen. Vielfach überwiegen die katholischen Jugendverbände zahlenmäßig weit die Hitler-Jugend (noch öfter den BDM).

Aus Weiher bei Bruchsal werden z. B. folgende Mitgliederzahlen gemeldet: Jungvolk 74, HJ 10, BDM u. N.-S. Frauenschaft 50; dagegen DJK 120, Katholischer Jugendverein 100, ‚Frohe Jugend’ 110, Jungfrauenkongregation und Mütterverein: sämtliche übrigen Mädchen und Frauen des Ortes!

Vielfach gehören auch Kinder von Parteigenossen auf Druck der Geistlichkeit katholischen Organisationen und nicht der HJ usw. an.

Auch von katholischer Seite wird gelegentlich zugegeben, dass die Lage nicht ungünstiger geworden ist,

z. B. Rundschreiben des Jungmänner-Verbandes im Februar 1934: ‚Wir sind voll neuer Hoffnung’. ‚Zur Stunde wird um unsere Freiheit gerungen. Wir wissen, dass sie kommt. Darum arbeiten wir weiter.’

Die Gegner arbeiten mit den gemeinsten Mitteln demagogischer Hetze. So, wenn behauptet wird, die HJ habe an Kirchen angeschrieben ‚Christus verrecke’! In Wirklichkeit hat jedoch die HJ das bekannte Christuszeichen (griech. Buchstaben X=chi und P=rho) nur in der Annahme verwendet, es bezeichne die katholischen Verbände, die es in ihrer Fahne führen. Man nennt ja im Volk die katholische Jugend auch die ‚PX-Ier’! In der Presse und in den Predigten wurde jedoch der Irrtum erweckt, dass sich die Beschimpfung auf Christus beziehe! Damit hat man die Volksseele im Rheinland zum Kochen gebracht. Die Wirkung war ungeheuer. Beispielsweise haben sich an der Karfreitagsprozession in Köln dieses Jahres 40 000 Männer und junge Leute beteiligt gegenüber nur etwa 12 000 im Vorjahre. Die Lage des Nationalsozialismus ist in dieser Gegend gegenüber dem katholischen Angriff geradezu als verzweifelt zu bezeichnen. Hier wird sich entscheiden, ob die nationalsozialistische Revolution endgültig zum Siege gelangt oder nicht.

4. Versuch einer Verständigung (Konstanz)

Anfang März 1934 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher folgende Mitteilung über die Regelung der Jugendarbeit in der Konstanzer Pfarrei St. Stephan verbreitet:

Der gesamte Jugend- und Jungmänner verein von St. Stephan wird in die HJ überführt. Die überführten Jungen dürfen in der Pfarrei Mitglieder der Marianischen Jünglingskongregation bleiben. Für alle HJ-Mitglieder, die zur Pfarrei St. Stephan gehören, finden zweimal im Monat Pfarrjugend-abende statt, zu denen auch die nicht zur HJ gehörenden Jungen der Pfarrei eingeladen werden. Die HJ-Führung wird mit allen Mitteln ihre Mitglieder zu diesen Jugendabenden zu führen suchen. Zugleich wurde der führende Präses des katholischen Jugendvereins Vertrauensmann der HJ und des Jungvolks für die religiös-katholische Erziehung. Weiterhin wurde der Einführung einer Vierteljahreskommunion zugestimmt und für das Jungvolk die Anordnungen der von der Schule schon geforderten Monatskommunion getroffen. Die Mitglieder werden am vorhergehenden Samstagnachmittag dienstfrei gehalten für die Ablegung ihrer Beichte und werden am Kommunion-Sonntag geschlossen von ihrem Führer zur Kirche gebracht. Dem Geistlichen steht das Recht zu, den Besuch der hl. Messe an den Sonntagen bei Ausmärschen zu kontrollieren.

Von der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher wurde diese Regelung als vorbildlich für das gesamte Reich hingestellt. Vom badischen HJ-Führer Kemper wurde diese Meldung jedoch zum Teil als unrichtig bezeichnet. In einer Erklärung (Freiburger ‚Tagespost’ vom 3. 3. 34) wird als unwahr bezeichnet, dass

a) Doppelmitgliedschaft zugestanden wurde,

b) der frühere katholische Präses Vertrauensmann der HJ für religiös-katholische Erziehung ist,

c) einer Vierteljahres-Kommunion der HJ zugestimmt worden ist,

d) eine Anordnung über die Monats-Kommunion geschaffen wurde und die HJ-Führer ihre Jugend geschlossen in die Kirche führen. Eine derartige Regelung widerspricht allen Grundsätzen der HJ und ist nicht abgemacht.’

Trotz dieser Einschränkung der HJ wird diese Lösung von katholischer Seite als günstig anerkannt. ‚Ecclesia’ bringt am 4. 3. 34 folgende Meldung der AKD: ‚Die Erfahrungen von Konstanz haben bewiesen, dass eine solche Abmachung das seelsorgerische Wirken der Kongregationen erleichtert und stützt.’ Das ‚Liechtensteiner Volksblatt’ berichtet am 13. 3. 34, dass diese Regelung ‚für die katholische Jungschar ein bedeutsames Aufblühen zur Folge hat.’ Trotzdem wird von klerikaler Seite weiterhin die Eingliederung der katholischen Jugend in die HJ als Gefahr für die Religion bezeichnet. So schreibt die ‚Wiener Reichspost’ am 9. 3. 34: ‚Geschieht die Einreihung ... dann wehe uns Katholiken und der Zukunft der katholischen Kirchen in Deutschland !’ Hier wird restlos klar, dass es diesen katholischen Kreisen mehr um ihre Macht als um die Religion zu tun ist.

III. Katholische Studentenverbände

Die katholischen Studentenverbände C. V. und K. V. hatten in katholischen Gebieten bisher eine ganz außerordentliche Bedeutung. Sie umfassten etwa 40-50 Prozent der katholischen Studenten. Jeder der beiden großen Verbände zählte einschließlich der Alten Herren über 20 000 Mitglieder (der C. V. zeitweise 28 000!). Aus ihnen kam der Nachwuchs für das deutsche Zentrum und die Christlich-Soziale Partei in Österreich. Zahlreiche Amtsstellen waren durch Protektion dieser Verbände zu erreichen.

Am 31. Januar 1934 wurde die konfessionelle Begrenzung der beiden Verbände C. V. und K. V. aufgehoben. Das religiöse Prinzip wird damit nicht aufgehoben: es wird ‚auch in Zukunft jedem katholischen Volksgenossen die Bürgschaft gegeben, dass er diesen Verbänden angehören kann’. Der Wahlspruch des K. V. (=Kartellverband Deutscher Burschenschaftlicher Verbindungen) lautet in Zukunft ‚Gott, Volk, Reich’. Entsprechend nimmt auch der kleinere ‚Unitasverband’ neuerdings Protestanten (allerdings betont Gläubige) auf.

Es hat den Anschein, als wäre diese ‚Gleichschaltung’ der Anfang vom Ende dieser Verbände. Zwar wird in zahlreichen ihrer Verbindungen auch unter der neuen Flagge der alte Geist weiter gepflegt. Bezeichnend dafür ist z. B. eine Meldung aus Stuttgart, nach der die dortigen C. V.-Verbindungen Alania und Hohentwiel eine ‚Flugarbeitsgemeinschaft’ gegründet haben. Da bei ihnen früher ein Interesse für Fliegerei nicht beobachtet worden ist, liegt der Verdacht nahe, dass durch den Fliegersturmdienst lediglich der gewöhnliche SA-Dienst umgangen werden soll.

Bezeichnend für diese Auffassung einer äußerlichen Gleichschaltung ist folgende Bemerkung in einem Aufsatz in der Kölnischen Volkszeitung v. 6. 2. 34: ‚Der zweite Satz der Erklärung besagt, dass ‚die ... Korporationen künftighin jeden deutschen Studenten, der Mitglied der Deutschen Studentenschaft ist, aufnehmen können’. Es handelt sich dabei also nicht um eine Mussvorschrift...

Andererseits ist eine ‚fortschreitende Austrittsbewegung’ (‚Junge Front’ vom 25. 2. 34) zu bemerken. Die Sigfridia-Bonn erklärte z. B., ‚lieber ehrenvoll untergehen zu wollen, als ihre weltanschaulichen Grundsätze preiszugeben’. In der katholischen Presse wird vorwiegend das Befremden der katholischen Öffentlichkeit über die Aufgabe des konfessionellen Prinzips hervorgehoben (z. B. ‚Ecclesia’ vom 10. 2. 34; ‚Junge Front’ vom 18. 2. 34). Die ‚Reichspost’ (4. 4. 34) rechnet mit der endgültigen Liquidation des einst so stolzen C. V.; ‚Die überwiegende Mehrzahl der Korporationen zieht die Auflösung einem Verrat an ihren beschworenen katholischen Grundsätzen vor.’ Es wird dabei auf die katastrophale Finanzlage des Verbandes und das Eingehen seiner Verbands-Monatsschrift ‚Academia’ (mit einer Auflage von 30 000 Exemplaren früher die größte studentische Zeitschrift Deutschlands) hingewiesen.

Auch der Verzicht auf die grundsätzliche Gegnerschaft gegen das Duell (nach einer Meldung der ‚Katholischen Kirchenzeitung’ Salzburg beim C. V. beabsichtigt) wird die Auflösung nicht hemmen, zumal schon bischöfliche Erlasse im Aufträge des Papstes dagegen ergangen sind.

Nicht zu verwechseln mit den studentischen Verbänden und ihren Alten-Herren-Vereinigungen ist der Katholische Akademikerverband, der auch zahlreiche Nichtangehörige der Studentenverbände umfasst. Allgemein muss das Bestreben, gerade die gebildeten Katholiken vom Erleben des gesamten Volkes zu isolieren, als höchst gefährlich bezeichnet werden. (Es zeigt sich auch in der Befreiung der katholischen Theologiestudierenden vom Arbeitsdienst und SA-Dienst.) Denn hierdurch wird bereits jetzt die nationalsozialistische Erziehung der kommenden Geschlechter katholischen Bekenntnisses in Frage gestellt!

E. Beeinflussung der öffentlichen Meinung

I. Katholische Presse

1. Frage der Daseinsberechtigung

Im Reichskonkordat wird die katholische Presse (ehemalige Zentrumspresse) nicht erwähnt; damit ist die Entscheidung über ihre Zukunft dem nationalsozialistischen Staat überlassen. Der Standpunkt des Staates ist folgender: ‚Es gibt in Deutschland... weder eine protestantische, noch eine katholische, sondern nur noch eine deutsche Presse’ (Reichsminister Goebbels am 13. 4. 34).

Entsprechend wird in einer Urteilsbegründung des Landgerichts Duisburg neuerdings gesagt, ‚dass die sogenannte katholische Presse eine überflüssige Erscheinung ist, angesichts der Tatsache, dass alle Katholiken durch das Lesen der in jeder Pfarrei erscheinenden Kirchenzeitung Gelegenheit haben, sich nicht nur mit der Gottesdienstordnung vertraut zu machen, sondern auch ... ihre eigene Lebensführung mit den Vorschriften der Kirche in Einklang zu bringen’ (‚Frank. Volkszeitung’ vom 5. 4. 34). Trotzdem wird von kirchlicher Seite immer wieder die Daseinsberechtigung einer katholischen Presse betont. Das Generalvikariat Köln erklärte bereits am 27. 11. 332: ‚Soll der neue Staat ein christlicher sein und die katholische Kirche ihre Freiheit genießen, so wird sie auch berechtigt sein müssen, eine katholische Presse zu besitzen.’ Und in der ‚ Schöneren Zukunft’ liest man am 24.12. 33: ‚ Sinn und Wesen der katholischen Presse wird vollständig verkannt, wenn sie bloß auf die Kirchenblätter eingeschränkt werden soll. Das wäre ... ein Rückfall in liberalistische Auffassung vergangener Zeiten, welche die Kirche und ihre Tätigkeit auf den sakralen Raum beschränkt wissen wollte, die Erfassung und Durchdringung der ganzen Breite des Lebens aber - just das, was die Reichsregierung nach ihrer feierlichen Erklärung will (!) - verhindern möchte.’ Hier wird also das Vorhandensein der katholischen Presse als kirchliche Notwendigkeit hingestellt.

Demgegenüber ist die Stellungnahme der ‚Germania’ (4. 4. 34) zu der Duisburger Urteilsbegründung bemerkenswert: ‚Hier scheint ein erhebliches Missverständnis über das Verhältnis von katholischer Presse und Kirchenblatt zu einander und zur Kirche hin vorzuliegen ... denn die von Katholiken geschriebene Zeitung hat in erster Linie eine politische ... Aufgabe, während das Kirchenblatt ausschließlich religiös-kirchliche Ziele verfolgt.’ Eine politische (also nicht rein religiöse) Aufgabe der katholischen Tagespresse setzt auch folgende Bemerkung der ‚Salzburger Chronik’ vom 24. 2. 34 über die ‚Folgen der Mundtotmachung der katholischen Presse’ voraus: ‚Das deutsche Volk tappt im Finstern, es glaubt die Nachrichten, die ihm von den Parteiinstanzen serviert werden, oder glaubt sie einmal nicht mehr ...’

Als im Dezember 1933 die ‚Danziger Landeszeitung’ sich vom dortigen Zentrum losgesagt hatte zugunsten der Richtung der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher, wurden ihr von kirchlicher Seite nicht mehr die kirchlichen Nachrichten zur Verfügung gestellt. (Dienstag-Abendblatt, 5. 12. 33.) Das kirchliche Interesse für diese katholische Zeitung war also in dem Augenblick erloschen, als sie abrückte vom Zentrum! Die katholische Kirche ist einheitlich über die Reichsgrenzen hinweg; sollte den reichs-deutschen Verteidigern der katholischen Presse auch mehr am alten Zentrumsgeiste liegen als an religiöser Erziehung?

2. Verbreitung

In der Verbreitung der katholischen Presse ist seit der nationalsozialistischen Revolution eine starke Verschiebung eingetreten: die großen Tageszeitungen haben an Bedeutung und Auflagenziffer erheblich verloren, dafür haben die katholischen Verbandszeitschriften und Lokalblätter ungeheuer an Gewicht zugenommen. Zahlreiche Zeitschriften wurden neu gegründet (Ecclesia, Katholik, Kirche im Volk u. a.); daneben sind zahlreiche Lokalblätter neu erstanden (z. B. das St. Heinrichsblatt in Bamberg). Bereits bestehende Blätter wurden weiter ausgebaut. Beispiel: Die ‚Westdeutsche Arbeiterzeitung’, von der es in einem Rundschreiben der Verbandszentrale der katholischen Arbeitervereine Westdeutschlands, Köln, am 7.11. 33 heißt: ‚Die WAZ weiß, dass sie für tausende schwer geprüfter Arbeiterfamilien die Tageszeitung ersetzen muss. Der Inhalt wird überhaupt fortschreitend erweitert und bereichert.’ Eine Kirchenzeitung konnte ihre Auflage in letzter Zeit um das Vierfache erhöhen! Die stärkste Verbreitung dürfte die Jugendzeitschrift Junge Front (Jugendführungsverlag Düsseldorf) finden; Auflage 90 000 (durchschnittlich). Außerdem werden zahlreiche Flugschriften vertrieben.

3. Politisches Verhalten

a) Tageszeitungen

Am vorsichtigsten schreiben die großen Tageszeitungen, die der staatlichen Aufsicht am meisten zugänglich sind. In politischen Dingen erlauben sie sich keinerlei unmittelbare Kritik. Neuerdings ist jedoch ihre Angriffsfreudigkeit im Kampf gegen die sich ausbreitende Deutschgläubigkeit wieder erwacht; dabei wird dann sehr oft das politische Gebiet nahe gestreift und der Leserschaft ein Ersatz für die unmittelbare politische Polemik geboten.

Als mittelbare Kritik am gegenwärtigen Geschehen muss das scheinbar harmlose Heranziehen geschichtlicher Erinnerungen und ausländischer Verhältnisse angesehen

werden. So bringt z. B. der ‚Bayerische Kurier’ am 1. 3. 34 einen Aufsatz ‚Vor 60 Jahren, Jubiläum eines Bekennerbischofs’, in dem der 6. März 1874, der Tag der Verhaftung des Bischofs Eberhard von Trier, als ‚ein Tag schmerzlicher und doch auch erhebender Erinnerung’ gewürdigt wird. Das ‚Fränkische Volksblatt’ berichtet am 8. 2. 34 über die Kirchenverfolgung in Mexiko und geht dann plötzlich unvermittelt auf die Verhältnisse in Deutschland über, sicher nicht ohne demagogische Absicht! Besonders regsam in dieser Richtung ist die ‚Kölnische Volkszeitung’, die immerwährend Aufsätze über das Verhältnis von Staat und Kirche in Italien bringt, ohne Zweifel in der Absicht, die italienischen Verhältnisse gegenüber den deutschen als vorbildlich hinzustellen und die deutsche Staatsführung zu belehren.

Es wird auf folgende Artikel aus der letzten Zeit hingewiesen: 29. 1. 34: ‚Die Sonntagsheiligung’ (Bericht über einen Gesetzentwurf Mussolinis); 5. 2. 34: ‚Staat und Kirche in Italien’ (Bericht über Tätigkeit der Milizkapläne); 15. 2. 34: ‚Im Geiste der Harmonie und Eintracht’ (Bericht über die Fünfjahresfeier der Lateranverträge); 10. 3. 34: ‚Die faschistische Jugendorganisation Italiens’ (Bericht über deren religiöse Betreuung).

Die ‚Germania’ ist in dieser Beziehung kaum zu beanstanden. Der Unterschied ihrer Haltung von der ‚K. V.’ wurde bei der Wiedergabe des gleichen Artikels ‚Staat und Kirche in Italien’ (‚Von unserem römischen Vertreter’) an einer Einzelheit deutlich: Während man in der K. V. liest ‚Der faschistische Staat ... überließ der Kirche ganz die religiös-weltanschauliche Sphäre’, druckt die ‚Germania’ offensichtlich mit Rücksicht auf die deutschen Verhältnisse ‚Der faschistische Staat... überließ der Kirche ganz die religiöse Sphäre’. Die ‚Germania’ war sich also der Bedenklichkeit der von der K. V. gebrachten Formulierung bewusst!

Dass aber auch der ‚Germania’ gegenüber Vorsicht geboten ist, zeigt folgender Vorfall: Die Ausgabe vom 25. 2. 34, enthaltend einen Bericht über ‚Heiligsprechungen in Rom’ und wenig deutschfreundliche Äußerungen des Papstes, wurde zur Werbung an Kirchgänger verteilt. In der Reichsausgabe des gleichen Tages steht jedoch an Stelle der Notiz ‚Heiligsprechungen in Rom’ ein Bericht über das ‚Schlageter-Nationaldenkmal auf dem Belchen’!

b) Zeitschriften

In einem großen Teil der katholischen Zeitschriften wird ein dauernder heimlicher Kampf gegen den Nationalsozialismus geführt. Es wird zwar stets nur in vorsichtigen Andeutungen gesprochen, die aber ohne Zweifel von den Lesern im staatsgefährlichen Sinne verstanden werden sollen.

Ein Musterbeispiel für diese Kampfesweise bietet die Jugendzeitschrift ‚Junge Front’, die geflissentlich alles für den Nationalsozialismus Ungünstige, auch aus der Jugend an sich ferner liegenden Gebieten, heranholt und Geist und Führer des Nationalsozialismus nach Möglichkeit verächtlich macht. Es werden aus der letzten Zeit folgende Beispiele angeführt:

Zur Außenpolitik: ‚Was wird an der Saar?’ (Nr. 1 v. 7.1. 34). Inhalt: Es muss unerbittlich dafür gesorgt werden, dass in den Abstimmungskampf nur beste Kräfte eingesetzt werden. Alle Konjunkturarbeit berechnender Routiniers, aller demagogische Rummel, alle talmihafte Verkitschung des Heimatbewusstseins usw. müssen unschädlich gemacht werden.

‚Deutschland und Polen’ (Nr. 9 v. 4. 3. 34). ‚Als Beginn einer neuen Zeit ist der Freundschaftsvertrag ... gefeiert worden. Superlativen gegenüber verhält man sich mit Recht misstrauisch, und am wenigsten erscheint wirklich einer der zahlreichen Freundschaftsverträge der Nachkriegszeit geeignet, als geschichtlicher Wendepunkt begrüßt zu werden.’

Zur Wirtschaftslage: In Nummer 53 v. 31.12. 33 wird - mit geheuchelter Besorgnis, in Wirklichkeit wohl mit Genugtuung - berichtet, dass die schwebende Schuld des Reiches von Oktober bis November 1933 gestiegen ist.

Offensichtlich mit derselben Tendenz wird außerordentlich breit über den ‚Abbruch der Wirtschaftsverhandlungen mit Frankreich’ berichtet. (Nr. 2 v. 14. 1. 34.)

‚Das Weihnachts- und Neujahrsgeschäft’ (Nr. 2 v. 14. 1. 34.): Es werden die besonderen Verhältnisse von 1932 dargelegt, die damals besonders geringen Umsatz bewirkten; ‚ das ist zu berücksichtigen, wenn man die günstigen Ergebnisse des letzten Weihnachtsgeschäftes (1933) betrachtet’. ‚Abschluss der Firma Krupp’ (Nr. 5 v. 4. 2. 34.): Es wird festgestellt, ‚dass im Gegensatz zu der besseren Lage des Inlandmarktes das Auslandsgeschäft noch schlechter geworden sei als in den vergangenen Jahren.’

Zur nationalsozialistischen Weltanschauung: ‚Meine Heldenfibel’ (Nr. 2 v. 14. 1. 34). ‚Man spricht heute von heroischer Erziehung. Sehr gut. Gib Deinem Leben nüchterne und klare Parolen. Umgehe keinen Kampf, der sich umgehen lässt.’

‚Um die Situation der Kirche’ (Nr. 6. v. 11. 2. 34):

Gewundene Polemik gegen Dr. Goebbels: ‚Minister Dr. G. ist ein leidenschaftlicher Politiker ...’ ‚Gerade dieser leidenschaftlich sich um seine Sache Mühende wird den Kirchen nicht verwehren wollen, mit gleicher Leidenschaft um sich ihre Sache zu mühen.

‚Das heilige Genie’ (Nr. 9 v. 4. 3. 34):

‚Jedermann spricht vom Genie. Alle bewundern das Genie. Man treibt einen Kult des Genies. Aber was Genie genau sei, dass weiß so recht eigentlich niemand ... Wer den Funken des Genies in seinem Geiste trägt, den widert es an, das Genie bloßzustellen.’

Aus der Rede des Führers im Hofbräuhaus am 24. 2. 34 wird bezeichnenderweise lediglich die Stelle wiedergegeben, wo der Führer eine alljährliche Volksbefragung ankündigt! (Nr. 9 vom 4. 3. 34.).

Diese Zusammenstellung könnte beliebig vermehrt werden. Das Verhalten anderer Zeitschriften (z. B. Ecclesia) ist ähnlich. Allein der obige Überblick genügt zum Beweise, dass in Deutschland die katholische Presse nicht unterdrückt wird, sondern dass man im Gegenteil eher zu duldsam ihr gegenüber ist.

c) Lokalblätter und Flugschriften

Für die Hetze bzw. Stimmungsmache gegen den Nationalsozialismus in örtlichen Kirchenblättern (Pfarr- und Diözesanblätter) sowie Flugschriften nur ein Beispiel statt vieler: In einem Anfang Februar in München verteilten ‚Missionsboten für die Katholiken der Dompfarrei U. L. Frau’ Nr. 2/1934, betitelt ‚Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit’, finden sich folgende Sätze:

‚Alles Leben und alle Lust zum Leben ist aus unseren Herzen gewichen. Sichtbare und unsichtbare Paragraphen sagen jedem, dass er selber garnichts zu sagen hat, so sehr er auch glaubt, noch etwas sagen zu sollen oder zu dürfen. Und keiner weiß einen Ausweg zur Flucht aus dieser lähmenden Knechtschaft.’

‚Nicht was für den Augenblick gut und nützlich erscheint, ist Wahrheit und Recht. Dann ist ja jeder Verbrecher im Recht, weil er durch den Mord zum Gelde kommt.’ Die christliche ‚Wahrheit wird uns frei machen von der Knechtschaft des Hasses und des Haders.’

‚Christi Wahrheit wird uns frei machen von aller sittlichen, wirtschaftlichen und politischen Gegenwartsnot in dem Augenblick, in dem wir uns ... in allen Lebenslagen ... lebendig zum Christentum bekennen.’

‚Das macht ja den Himmel erst zum Himmel, dass man endlich nimmer in die Ecken gedrängt werden kann.’

‚Nach Brüderlichkeit schreit Ihr! Und es ist wahr: Nicht der liebende Gott, der höllische Haß hat es verschuldet, dass heute der Bruder dem Bruder nicht mehr traut. Die Menschen haben es vergessen, dass sie Brüder sind’ usw.

Angesichts dieser Äußerungen dürfte es schwer sein, von rein religiöser Auseinandersetzung zu sprechen. Was Männer wie Kardinal Faulhaber mit diplomatischer Geschicklichkeit Vorbringen, wiederholt sich hier lediglich in unvorsichtiger Weise. Die Gesinnung, die dahinter steht, ist die gleiche. Wenn schon in den Missionsboten so gehetzt wird, wird es bei den Missionen selbst gewiss noch schlimmer sein!

4. Auslandspresse

Von großer Bedeutung für die Meinungsbildung der katholischen Öffentlichkeit sind die Auslandszeitungen, soweit sie in Deutschland frei verkauft werden. Allenthalben wird beobachtet, dass diese Blätter starken Absatz finden, und zwar nicht nur ausgesprochene katholische Zeitungen wie die ‚Basler Nachrichten’, sondern auch andere, die sich regelmäßig mit dem deutschen Kirchenstreit befassen (z. B. ‚Neue Zürcher Zeitung’), Geringere Wirkung haben fremdsprachliche katholische Zeitungen wie der ‚Osservatore Romano’. Die ihres hetzerischen Inhalts wegen in Deutschland verbotenen katholischen Auslandszeitungen, wie die Wiener ‚Reichspost’, ‚Salzburger Chronik’ oder ‚Sturm über Österreich’, geben allerdings die wahre Meinung weiter katholischer Kreise unverhüllter wieder, da sie ohne alle geschäftlichen Rücksichten schreiben.

II. Sonstige Propagandamittel

1. Bibliotheken

Das Büchereiwesen ist ein außerordentlich wichtiger Faktor in der Volkserziehung. Der Staat muss deshalb verlangen, dass das gesamte Büchereiwesen im nationalsozialistischen Geiste gestaltet wird. Demgegenüber ist das Bestreben der katholischen Kirche zu beobachten, das katholische Büchereiwesen der staatlichen Aufsicht zu entziehen. Kennzeichnend ist dafür das kirchliche Vorgehen in Bayern. Auf eine Entschließung des dortigen Kultusministeriums vom 19.12.33, nach der die Leitung einer öffentlichen Volksbücherei ‚nicht Verbänden mit Bekenntnisgepräge überlassen werden kann’, ordnete das Generalvikariat München-Freising an, den Bücherbestand von Ortsgruppen des katholischen Preß Vereins in die Verwaltung der Pfarrämter zu übernehmen. (Amtsblatt Nr. 1, 22. 1. 34). Aus den Preßvereins-Bibliotheken wurden also Pfarr-büchereien gemacht, die der staatlichen Aufsicht nicht unterstehen. Eine Umgestaltung der Büchereien im nationalsozialistischen Sinne dürfte damit nicht verbunden gewesen sein. Im Gegenteil wird im Amtsblatt Nr. 3/34 der Erzdiözese München scharf betont: ‚Die Pfarrbüchereien sind keine öffentlichen Bibliotheken, sondern nur für die katholischen Bevölkerungsteile der einzelnen Pfarreien bestimmt’.

Da nicht anzunehmen ist, dass sich der Bestand dieser Büchereien auf religiöse Schriften beschränkt, wird der Staat um der Volkseinheit willen diese Büchereien überwachen müssen. Es besteht unzweifelhaft die Gefahr, dass der politische Katholizismus hier noch oder wieder Einfluss ausübt.

2. Film

Neuerdings macht sich der Katholizismus auch den Film für seine Propaganda zu nutze. Erst kürzlich wurde eine ‚Filmarbeitsgemeinschaft Deutscher Katholiken’ (Leiter: Marschall) gebildet. In Brüssel besteht ein ‚Internationales Katholisches Filmbüro’, das im Februar als katholisches Film-Nachschlagewerk den Gesamtbericht der ‚Internationalen katholischen Studientage’ erscheinen ließ (V. B. 15. 2. 34).

Der ‚Katholische Lichtspielverband’ (Köln, Horst-Wessel-Platz 30) wurde als Fachverband der ‚Deutschen Vereinigung für gemeinnützige Spielstellen’ anerkannt. In diesem Verband sind 2000 katholische Schmalfilmstellen straff zusammengeschlossen. Lehrgänge für Aufnahmetechnik werden von der ‚Bild- und Filmzentrale’ G.m.b.H., Düsseldorf, Klosterstraße 25, durchgeführt. (Ecclesia vom 4. 2. 34.). Geplant ist die Herstellung von religiösen Filmen, Religionsunterrichtsfilmen und Pfarrheimatfilmen. Die ‚Caritas-Lichtbild-Gesellschaft’, Freiburg i. B. (Calig), hat bereits einen Bildstreifen zur Katholischen Aktion herausgebracht (K. V. 7. 2. 34).

Solange sich diese Filmpropaganda auf das religiöse Gebiet beschränkt, ist dagegen nichts einzuwenden. Der Staat wird jedoch gut daran tun, diese Filmarbeit laufend zu beobachten.

3. Funk

Da im Deutschen Rundfunk eine über das religiöse Gebiet hinausgehende katholische Propaganda nicht möglich ist, wendet sich die Aufmerksamkeit des politisch interessierten Katholikentums in auffallender Weise dem Auslandsrundfunk zu. Die Klöster sind durchweg mit neuzeitlich eingerichteten Empfangsapparaten für Kurz-und Langwellen versehen. Es wird berichtet, dass die meisten katholischen Geistlichen ihre Rundfunkempfänger fast nur auf das Ausland einstellen, besonders auf die österreichischen Sender. Katholische Kreise kaufen vorwiegend Empfangsapparate mit Kurzwellenempfangsteilen, vor allem wohl, um den Vatikansender abhören zu können. Auch in Wien befindet sich ein Kurzwellen-Großsender im Ausbau, der künftig für katholisch-propagandistische Zwecke nicht nur in Österreich, sondern auch im Ausland bestimmt sein wird.

Beachtenswert ist der Plan eines katholischen Radiosenders für die Deutschsprechenden in der ganzen Welt (Osservatore Romano v. 10. 3. 34). Dieser Vorschlag einer ‚Kanzel im Äther’ wurde zuerst im Dezember 1933 von der Zeitschrift ‚Die Schildwache’ (Basel) verbreitet und fand überall ein begeistertes Echo. Dieser Sender soll in der Schweiz errichtet werden und nach dem Osservatore Romano ‚ein moralisches Gegengewicht gegen die antireligiöse und antichristliche Rassenpropaganda’ bilden. In der Februar-Nummer der ‚Schildwache’ erschien ein Aufruf zur Gründung des katholischen Senderfonds als ‚Erlösungsgedächtnisstiftung 1933/34 des deutschsprechenden Katholizismus’. Kardinal Faulhaber hat für diesen Sender den Namen ‚Cherubin’ vorgeschlagen.

Dieser Plan gibt zur starken Besorgnissen Anlass. Wenn auch zunächst nur ein religiöser Propagandazweck angegeben wird, so lässt sich doch voraussehen, dass ein solcher katholischer Sender mit der Zeit unter dem Deckmantel der Religion ein Propagandamittel des aus Deutschland vertriebenen politischen Katholizismus werden wird.

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