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Ereignisse
1943
August

Einführung von Jugendappellen

Aufgrund des Gesetzes über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 in Verbindung mit der 2. Durchführungsverordnung vom 25. März 1939 ordnet der Jugendführer des Deutschen Reichs durch Erlass vom 9. August 1943 die Durchführung von Jugendappellen alljährlich im Herbst zur Überprüfung der Erfassung und Mitgliedschaft aller Jugendlichen in der HJ an.

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