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Ereignisse
1934
Dezember

Höhere Schüler nur in Ferien in HJ-Lehrgänge

Der Reichserziehungsminister weist in einem Erlass vom 21. Dezember 1934 darauf hin, dass Schüler der mittleren und höheren Schulen möglichst nur während der Ferien zu Führerschulungslehrgängen der HJ herangezogen werden sollen. Mit Rücksicht auf die „räumlichen Verhältnisse, die zur Verfügung stehende Zeit und die notwendige gemeinsame Besetzung der laufenden Jahrgänge mit Schülern und Jungarbeitern“ eine Heranziehung einzelner Schüler während der Schulzeit nicht vermeiden lasse. Für die Beurlaubung wurden Richtlinien erlassen, denen zufolge der Urlaub nur dann gewährt werden soll, „wenn nach Begabung, Fleiß und Leistungen des Schülers durch die Unterbrechung des Unterrichts dauernde Nachteile für seine unterrichtliche Ausbildung nicht zu erwarten sind“. Der Urlaub darf höchstens für vier Wochen betragen. Entsprechende Anträge müssen vom zuständigen Gebietsführer auf einem bestimmten Formblatt an die Schulleiter gerichtet werden. Diese entscheiden dann nach Rücksprache mit den zuständigen Lehrern. Zudem müssen die Erziehungsberechtigten dem Urlaub zustimmen.

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