Nutzbarmachung öffentlicher Räume für die HJ
Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung wendet sich am 8. Oktober 1934 an den Regierungspräsidenten in Münster mit der Bitte um Unterstützung bei der Bereitstellung von Heimen für die HJ.
Hintergrund ist, dass die Reichsjugendführung mit einem „umfangreichen Schulungsprogramm“ begonnen hat, für dessen Durchführung entsprechende Räumlichkeiten benötigt werden. Bisher besitzt ein Großteil der Einheiten überhaupt noch keine Räume oder nur unzulängliche und gesundheitswidrige. Benötigt werden hauptsächlich Räume für kleinere Einheiten von 20 bis 60 Jugendlichen.
Wie der Minister feststellt, seien bisher in vielen Fällen staatliche und kommunale Baulichkeiten bei Weitem noch nicht voll ausgenutzt und der „Pflege der schulentlassenen Jugend“ nutzbar gemacht. Daher wird nochmals auf einen staatsministeriellen Beschluss vom 4. Mai 1934, betreffend die Nutzbarmachung der von den einzelnen Verwaltungen geschaffenen Einrichtung für Jugendpflegezwecke verwiesen.
Der Regierungspräsident von Münster wendet sich daraufhin mit Schreiben vom 3. November an die Landräte und fordert „Ihr besonderes Augenmerk auf die Nutzbarmachung öffentlicher Räume und Baulichkeiten zwecks Überlassung an die HJ“ zu richten.