Vergünstigungen nur noch für HJ und Sportvereine
Das Preußische Staatsministerium gibt am 4. Mai 1934 einen Erlass heraus, dem zufolge sämtliche Vergünstigungen nur noch der HJ und den Sportvereinen, die dem Reichssportführer unmittelbar unterstehen, eingeräumt werden. Das gleiche gilt für die von den staatlichen Organisationen der Jugendpflege veranlassten Veranstaltungen. Bezug genommen wird dabei auf die Unterstellung der gesamten Jugendorganisationen unter die „einheitliche Führung“ des Jugendführers des Deutschen Reichs.