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Ereignisse
1934
März

DAF-Jugendleiter werden Sachbearbeiter für soziale Arbeit in HJ

Das Soziale Amt des Obergebietes West informiert in einem Rundschreiben vom 18. März 1934 an die RJF, die sechs Gebiete, 25 Oberbanne, 96 Banne und 1250 Unterbanne (sowie die entsprechenden BDM-Formationen) über die Eingliederung der DAF-Jugendleiter. Demnach sind im Zug der Überführung der DAF-Jugend in die HJ alle Jugendleiter und Jugendleiterinnen als Sachbearbeiter der HJ-Berufsreferenten ins Soziale Amt zu berufen. Die Bezirksjugendleiter der DAF kommen zum nächsten Gebiet, die Kreisjugendleiter zu den Oberbannen und die Ortsjugendleiter in die Banne. Dabei sollen die eingegliederten Jugendleiter und –leiterinnen zur Einarbeitung als „einfache HJ- und BDM-Mitglieder“ geführt werden.

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