HJ-Rechtsreferenten sollen Einfluss ausbauen
Das Referat für Jugendrecht in der Abteilung III der Gebietsführung Westfalen mahnt in einem Rundschreiben vom 28. März 1934 die Rechtsreferenten in den Bannen und Oberbannen an, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten und sich dort vorzustellen. Dies sei noch zu wenig geschehen. Mit dem Kontakt möchte man eine Zusammenarbeit mit diesen Stellen anbahnen, um den Rechtsschutz für HJ-Angehörige bei arbeitsrechtlichen Fragen zu verbessern. So möchte man bspw. das Beilegen von Konflikten am Arbeitsplatz erleichtern. Daher wird gefordert, dass die Rechtsreferenten sich möglichst bald mit den Leitern der Handwerkskammern sowie der Industrie- und Handelskammern in Verbindung setzen.
Zur weiteren Unterstützung der Arbeit der Rechtsreferenten soll deren Tätigkeit innerhalb und außerhalb möglichst breit bekanntgemacht werden. Dazu sollen Aushänge bei den Formationen dienen aber auch Presseartikel in den Publikationen bspw. der Handelskammern.
Zum Aufgabenfeld der Rechtsreferenten gehört ferner das Abhalten von Sprechstunden, in denen sich jeder HJ-Angehörige „unter Umgehung des Dienstweges“ mit rechtlichen Fragen an die Referenten wenden kann. Dies wird nun auch auf schriftliche Anfragen ausgedehnt, was insbesondere den HJ-Angehörigen in ländlichen Bannen, in denen es weite Wege bis zur nächsten Dienststelle gibt, zugutekommen soll.