Vikar von Verne wird Gegenarbeit zu HJ vorgeworfen
Der stellvertretende Ortsgruppenleiter der Ortsgruppe der NSDAP Salzkotten, Wiechers, berichtet am 31. Mai 1934 an die Kreisleitung in Büren, dass der Aufbau der HJ in Verne nur schlecht vorankommt, da ihr durch Geistliche und Lehrer entgegengearbeitet werde. Als Hauptverantwortlicher wird ein Vikar Witte ausgemacht, dem zur Last gelegt wird, eine Jungschar aufbauen zu wollen. Er habe bereits vor einigen Wochen mit einigen Jungen einen Spaziergang zum Wallfahrtsort Brünnchen gemacht und mit ihnen auch Ballspiele gemacht. Durch diese „angenehme Unterhaltung“ habe er die Jungen für sich gewonnen. Nach Aussage des Hauptlehrers Fleitmann würden nun auch weitere Jungen beabsichtigen, sich den Ausflügen und Spielen anzuschließen und dem Jungvolk bzw. der HJ fernzubleiben. Zudem habe der Vikar am 20. Mai 1934 von der Kanzel für einen „Ausflug ins Gelände“ des Jungmännervereins geworben.
„Durch diese Handlungen“, so das Fazit Wiechers, „wird der HJ und dem Jungvolk in Verne schwer entgegengearbeitet. Geistliche und Lehrer und auch noch gewisse Persönlichkeiten sind in Dörfern bekanntlich Autoritäten. Diese nur allein tragen in Verne die Schuld daran, dass die Bewegung dortselbst nicht recht zur Entfaltung kommt und alle Versammlungen schlecht besucht werden.“
Demgegenüber erklärt der Bürgermeister des Amtes Boke-Salzkotten in einem Schreiben vom 28. Juli 1934 an den Landrat in Büren, dass es nach Befragung des Ortspfarrers Bruns (Witte war gerade im Urlaub) in Verne überhaupt keine Jungschar gebe. Es existiere eine Jünglingssodalität, zu der junge Leute der verschiedenen Altersklassen gehörten. Die Schulknaben, die dem katholischen Jungmännerverein angehörten, seien hauptsächlich Messdiener. Der Vikar habe mehrfach Versammlungen am Brünnchen veranstaltet, wo er in einer leerstehenden Klause religiöse Vorträge halte und vor der Kapelle Spiele mache.
Einen Aufruf zu einem Ausflug ins Gelände sei am 20. Mai nicht erfolgt.
Auch hätten weder der Vikar noch Mitglieder des Jungmännervereins der HJ oder dem Jungvolk entgegengearbeitet. Eine Einwirkung auf die Entfaltung der NSDAP sei nie erfolgt. Es sei allgemein bekannt, dass in Verne alle Versammlungen schlecht besucht würden.
Witte stehe dem NS-Staat „durchaus loyal“ gegenüber, betätige sich jedoch nicht außerhalb des kirchlichen und religiösen Bereichs.
Zudem berichtet der Bürgermeister von einer Befragung des Hauptlehrers Fleitmann, der die Aussagen des Pfarrers bestätigte. Auch er sieht eine Behinderung der HJ oder der „nationalsozialistischen Bewegung“ durch Witte nicht erwiesen. Auch abfällige Bemerkungen seien ihm nicht bekannt.
Der Bürgermeister hält daher weitere Maßnahmen nicht für erforderlich. Er werde Witte jedoch darüber in Kenntnis setzen, zukünftig jegliche Betätigung außerhalb des kirchlichen, religiösen und karitativen Gebietes, insbesondere sportlicher und „volkssportlicher“ Art, zu unterlassen.
Schließlich wird auch noch Vikar Witte am 14. August 1934 zu den Vorgängen durch einen Stellvertreter des Bürgermeisters befragt. Er bestätigt zunächst die schon durch Bruns und Fleitmann vorgetragenen Fakten. Zu dem angeblichen Aufruf zum „Ausflug ins Gelände“ führt er erklärend aus, dass der Beschwerdeführer nicht an dem besagten Gottesdienst teilgenommen haben könne. Sonst hätte er es als Katholik in einem katholischen Dorf verstehen müssen, dass die Mitglieder des Jungmännervereins zu einer nächtlichen Bußprozession eingeladen worden seien. Der Bezirk Delbrück des KJMV habe in der besagten Nacht seine Bußprozession zur Wallfahrtskirche in Verne unternommen, und der Jungmännerverein habe lediglich seine Mitglieder zur Teilnahme an dieser Prozession eingeladen. Unter den Mitgliedern seien auch eine Reihe Mitglieder der SA-R II. Auch die HJ, die an einem Sonnwendfeuer teilgenommen habe, habe sich der Bußprozession angeschlossen. Ob dies „Entgegenarbeiten“ sei?
Zuletzt bemerkt er, dass er Frontkämpfer und Kriegsbeschädigter sei und sich als solcher bemühe, in jeder Weise seinen „Pflichten dem Staate gegenüber gerecht zu werden“.
Der Landrat des Kreises Büren berichtet daraufhin am 20. August 1934 abschließend an den Regierungspräsidenten in Minden, dass von den Anschuldigungen des stellvertretenden Ortsgruppenleiters Wiechers „nichts übrig“ bliebe. Zudem hätten sich seit dieser Zeit die Regelungen gerade auf dem kirchenpolitischen Gebiet geändert; diese seien dem Vikar bekannt, und er habe erklärt, die staatlichen Regelungen auch in Zukunft als Richtschnur für seine Jugendarbeit zu nehmen. Dabei könne die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden.