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Ereignisse
1934
November

Oberpräsident der Rheinprovinz ordnet Berufung von Jugendwaltern an

Der Oberpräsident der Rheinprovinz, Abteilung für höheres Schulwesen ordnet am 23. November 1934 die Schaffung von Schulgemeinden und die Berufung von Jugendwaltern an. Er nimmt dabei Bezug auf den Erlass des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 24. Oktober 1934.

Es wird u.a. angeordnet, an den höheren Schulen, die bis zu 200 Schüler(innen) zählen, aus der Elternschaft drei, an den Schulen mit 200 bis 300 Schüler(innen) vier, an den übrigen Schulen fünf Berater (Jugendwalter) zu berufen, darunter auch an den Schulen für die männliche Jugend eine Mutter. Die Leiter(innen) sind angewiesen, sofort die ihnen „geeignet erscheinenden“ Persönlichkeiten auszuwählen und vor der Berufung mit der zuständigen Ortsgruppe der NSDAP Rücksprache zu nehmen.

Die Entsendung eines Jugendführers oder einer Jugendführerin soll bei der Gebietsführung der HJ beantragt werden.

Die Schaffung der „Schulgemeinde“ soll spätestens im Januar 1935 abgeschlossen ein.

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