Der Sicherheitsdienst der SS berichtet
„Erfahrungen im Unterricht der Luftwaffenhelfer
Nach zahlreichen hier vorliegenden Berichten wurde der Unterricht für die Luftwaffenhelfer, der am 15.3.1943 - in einigen Fällen am 29.3.1943 - begann, gemäß den vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung erlassenen Bestimmungen durchgeführt. Teilweise war es sogar möglich, die vorgesehene Zahl von 18 Unterrichtsstunden auf 20 bis 23 zu erhöhen.
1. Die Eltern der Luftwaffenhelfer, die zum weitaus größten Teil die Notwendigkeit der Heranziehung ihrer Söhne zu diesem Kriegseinsatz der deutschen Jugend einsahen, hegen nach wie vor große Besorgnisse um die schulische Ausbildung ihrer Kinder und legen großen Wert auf die Ablegung einer normalen Reifeprüfung. Vielfach wird trotzdem betont, dass die Heranziehung der höheren Schüler als Luftwaffenhelfer insofern eine Ungerechtigkeit bedeute, als die gleichaltrigen Handwerkslehrlinge und die Absolventen der Handelsschulen, die alle nicht zum Einsatz gelangen, noch vor ihrer Einberufung zum RAD und zur Wehrmacht ihre Berufsausbildung abschließen können. Der Luftwaffenhelfer erhalte zwar den Reife- oder Vorsemester vermerk, könne unter Umständen sogar die Reifeprüfung ablegen für das in vielen Fällen beabsichtigte Studium, aber erwerbe er nicht die erforderlichen Kenntnisse. Viele der jetzt als Luftwaffenhelfer eingesetzten höheren Schüler seien außerdem schon in den letzten Jahren durch Kriegseinsätze der verschiedensten Art (Erntehilfe, Kinderlandverschickung, HJ-Lehrgänge usw.) an einem geregelten Schulbesuch gehindert worden.
Den Luftwaffenhelfern der 6. und 7. Klassen, die zum normalen Unterrichtsbesuch der 8. Klassen zurückkehren, wahrscheinlich aber noch im Laufe des Schuljahres zum RAD bzw. zur Wehrmacht einrücken, müsse nach der Meinung aller Eltern nach ihrer Rückkehr aus dem Wehrdienst vor Beginn des Studiums oder während der ersten Semester in großzügiger Weise die Möglichkeit zur Beseitigung der Wissenslücken gegeben werden. Dass derartige Maßnahmen bereits geplant werden, ist den Eltern zum größten Teil nur durch kurze Mitteilungen oder überhaupt nicht bekannt. Eine entsprechende Aufklärung in Elternversammlungen oder in Presse und Rundfunk könne bestimmt dazu beitragen, die Besorgnisse der Eltern abzuschwächen.
2. Viele Luftwaffenhelfer selbst machten sich anfangs in ihrer jugendlichen Unbekümmertheit und beeinflusst durch die neuen Eindrücke und Erlebnisse in ihrem militärischen Dienst nur wenig Gedanken über ihre weitere schulische Ausbildung. In dem Maße aber, in dem nach Abschluss ihrer Grundausbildung mehr oder weniger der militärische Dienst den Reiz des Neuen verloren habe, hätten auch sie sich in steigendem Umfange Sorgen über ihre berufliche Zukunft gemacht.
3. Die Zusammenarbeit zwischen der Luftwaffe und der Schule sei allgemein gut. Die höheren Führungsstellen der Luftwaffe hätten Verständnis für die Notwendigkeit einer unterrichtlichen Betreuung gezeigt. Schwierigkeiten hätten sich bei einzelnen Batteriechefs ergeben, die den Lehrern für die Dauer des Unterrichts Disziplinarbefugnisse entgegen den Bestimmungen nicht zuerkennen wollen. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass die Unterstellung des Luftwaffenhelfers unter drei Disziplinarvorgesetzte, nämlich den Batteriechef, den Lehrer und die HJ keine glückliche Lösung sei.
4. Die Lehrerschaft zeigte sich nach den vorliegenden Meldungen durchaus einsatzbereit. Infolge der Einberufung der jüngsten Lehrer standen in der Mehrzahl der Fälle nur ältere Erzieher zur Verfügung, für die die zum Teil sehr großen Anmarschwege zu den Stellungen und die nebenher laufende Beanspruchung durch die Stammschule eine starke Belastung mit sich gebracht hätte. In wenigen Fällen stellte die Luftwaffe Soldaten, die im Zivilberuf Lehrer sind, für den Unterricht zur Verfügung.
Von vielen Lehrkräften wird die Stellung des Betreuungslehrers, der nach den Bestimmungen den Luftwaffenhelfern beim außermilitärischen Einsatz ständig beigegeben ist, als sehr unglücklich bezeichnet. Bei dem vollbesetzten Dienstplan ergebe sich für den Lehrer kaum die Möglichkeit, die Schüler tatsächlich zu betreuen. Die einzige Möglichkeit, sich um die Schüler zu kümmern, bestehe während der sogenannten Arbeitsstunde, in der die Schulaufgaben erledigt werden sollen. Der Betreuungslehrer könne in dieser Zeit eigentlich nur die Aufsicht übernehmen. Es fehle in den Stellungen auch eine geeignete Aufenthaltsmöglichkeit für den Betreuungslehrer.
5. Die Stundentafel der Luftwaffenhelfer entspreche den Erfordernissen. Aus militärischen Gründen (Erhaltung der Feuerbereitschaft der Batterien) musste der Unterricht vorwiegend in den Stellungen selbst erteilt werden; wo es die örtlichen Verhältnisse zuließen, besuchten die Luftwaffenhelfer den Unterricht in ihrer Schule weiter. Teilweise war es aber nur möglich, den naturwissenschaftlichen Unterricht in den Schulgebäuden zu erteilen. Soweit der Physik- und Chemieunterricht auch in den Stellungen durchgeführt werden musste, wurde er praktisch zu einer Schwamm- und Kreidechemie bzw. -physik herabgemindert. Von Lehrern wird daher vorgeschlagen, jeweils für einen größeren Bereich einen in allen Klassen einsetzbaren „Chemie- und Physikwagen “ bereitzustellen, der die notwendigen Geräte, wie Gasflasche, Gleichrichter usw. enthalte.
Um eine gleichmäßige Verteilung der Stunden und in den besonders bedrohten Gebieten einen möglichst geringen Ausfall von Unterrichtsstunden nach vorangegangenem Alarm zu erzielen, wird angeregt, den Unterricht auf mehr als drei Wochentage zu verteilen. Dadurch würden auch die Nachteile des sogenannten Blockunterrichts weitgehend gemildert.
Soweit möglich, müsse der Unterricht an den Vormittagen stattfinden. Vorher durchgeführter Exerzierdienst wirke sich sehr hemmend auf die Aufnahmebereitschaft der Schüler aus. Als Unterrichtsräume ständen in der Hauptsache Kantinen, Speisesäle und Baracken zur Verfügung. Es fehlte in vielen Fällen ein entsprechender Raum zur Erledigung der Schulaufgaben. Oft müssten 6 bis 8 Schüler an einem Tisch sitzen. Auch sei die für die Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehende Zeit zu knapp. Einzelne Lehrkräfte gingen bisher dazu über, die letzte Unterrichtsstunde als Arbeitsstunde anzusetzen. Von vielen Lehrkräften wird betont, dass trotz des verkürzten Unterrichts bei Berücksichtigung der oben genannten Punkte doch noch ein ersprießlicher Unterrichtserfolg erzielt werden könne, da der gleichzeitige militärische Einsatz der Luftwaffenhelfer zu einer wesentlich strafferen Haltung der Schüler geführt habe. Sie seien gereifter und ernster geworden und hätten Interesse für den Unterricht.
Gewisse Unterbrechungen des Unterrichts seien jedoch nicht zu vermeiden, insbesondere bei Tagesalarmen (in den luftgefährdeten Gebieten), Zielbeschreibungen und von Fall zu Fall notwendigen Umgruppierungen.
Von vielen Lehrkräften wird eine großzügige Handhabung der Versetzungsbestimmungen gefordert. Solange Haltung und Leistungswille nicht zu beanstanden seien, sollen die Schüler versetzt werden, da sie an einem nicht ausbleibenden Leistungsrückgang unschuldig wären. Vor allen Dingen wird auch gewünscht, dass die Versetzungs- und Abgangszeugnisse einen ausdrücklichen Vermerk über den Einsatz des Schülers als Luftwaffenhelfer enthalten.“