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Ereignisse
1934
Dezember

Pflege der Luftfahrt in den Schulen

Durch einen Erlass (RU III, Nr. 10.1) regelt der Reichserziehungsminister die „Pflege der Luftfahrt“ in den deutschen Schulen. Darin heißt es:

„Die bisherigen Versuche, durch die Pflege und Förderung des Luftfahrtgedankens in den Schulen den Nachwuchs für alle auf dem Gebiete des Flugwesens praktisch, fliegerisch, technisch, wissenschaftlich tätigen Kräfte sicherzustellen, hat noch nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Das Ziel muss aber erreicht werden, zumal bei der Entwicklung des Flugwesens mit einem stetig wachsenden Bedarf an Kräften zu rechnen ist.

Es ist daher erforderlich, dass alle Kräfte zusammengefasst und eingesetzt werden und das Interesse und Verständnis für die Luftfahrt schon bei der Jugend geweckt und gefördert wird. Die Schule hat daher auch auf diesem Gebiete große Aufgaben zu erfüllen. Sie hat zu ihrer Lösung die mannigfachsten Möglichkeiten. Ihre Ausnutzung ist angesichts der Gesamtlage unseres Vaterlandes national-politische Pflicht. Es gibt kein Schulfach, das nicht zu seinem Teile mitwirken könnte, den Luftfahrtgedanken in geeigneter Form der Jugend nahezubringen. In organischem Aufbau kann die Schule die theoretischen und geistigen Grundlagen für die Erfüllung der gestellten Forderung übermitteln. Darüber hinaus müssen fliegerisch begabte Schüler der höheren Schulen und der Berufs- und Fachschulen vom 16. Lebensjahre ab dem praktischen Segelflugsport zugeführt werden. Er ist eine Schule für die Stählung des Willens, Bildung der Persönlichkeit und Erprobung des Charakters. So verbindet der Segelflugsport in harmonischer Form körperliche Ertüchtigung, werktätige Schulung, wissenschaftliche Ausbildung und charakterliche Durchbildung des jungen Menschen. Er birgt hohe Werte zur Schaffung einer wahren Volksgemeinschaft, weil er Kopf- und Handarbeiter in kleinen Arbeitsgemeinschaften in gemeinsamer verantwortungsvoller Tätigkeit zusammenschweißt. Es genügt also nicht, den Luftfahrtgedanken in die wissenschaftlichen Fächer einzuflechten; es ist vielmehr erforderlich, in der Jugend die Flugbegeisterung zu wecken und die fliegerische Ausbildung durch Modellbau, durch Flugzeugbau, vor allem aber durch die praktische Segelfliegerei vorzubereiten. Das bedingt wiederum die dringende Forderung, fliegerisch befähigten Lehrern auch eine gediegene Ausbildung in Werkstatt und Segelflug zu ermöglichen, damit sie ihren Jungen Vorbild und Führer sein können. Entscheidend sind hierfür Leistungen, Führerpersönlichkeit und Charakterstärke.

Ich ordne daher folgendes an:

A. Für Schüler aller Altersklassen:

1) Im planmäßigen Unterricht der Volks-, Mittel- und höheren Schulen sowie der Berufs- und Fachschulen ist in allen geeigneten Fächern die Luftfahrt zu berücksichtigen.
2) In den Lehrbüchern müssen die geforderten Stoffgebiete und methodischen Richtlinien berücksichtigt werden.
3) Die Schulbüchereien sind durch geeignete Bücher aus dem Gebiete der Luftfahrt zu ergänzen.
4) Ferner muss die Beteiligung der Schüler an den Segelflugmodellwettbewerben gefördert werden und die Unterweisung im Modellbau erfolgen.
5) In den Schulprüfungen ist auch das Gebiet der Luftfahrt zu berücksichtigen. Auch allgemeine Schulveranstaltungen (Wandertage, Lehrausflüge, Elternabende usw.) sind im Interesse der Luftfahrt auszunutzen.

B. Für die 16- bis 19-jährigen Schüler. Für die Ausbildung der Schüler der höheren Lehranstalten bestimme ich folgendes:

1) An allen Vollanstalten sind Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die sich mit den Fragen des Luftsportes befassen.
2) Es soll ferner den Schülern der höheren Lehranstalten Gelegenheit zu handwerkliche Betätigung gegeben werden. Hierzu ordne ich an, dass zu den vom Herrn Minister für Wirtschaft und Arbeit durch Erlass vom 15. Mai d.Js. – III B 6479 Rö - an den Berufs- und Fachschulen einzurichtenden Lehrgängen auch Schüler höherer Lehranstalten zugelassen werden.
3) Ein enges Zusammenarbeiten der Fliegerlehrgänge mit dem Deutschen Luftfahrtverband und seinen örtlichen Stellen (Fliegerlandesgruppen, Fliegerortsgruppen, Deutsches Forschungsinstitut für Segelflug) ist unter allen Umständen besonders bei der fliegerischen Ausbildung der Schüler zu erreichen, ohne dass der selbständige Charakter der Lehrgänge verloren geht.
4) Um die weitere segelfliegerische Ausbildung der Schüler der Oberstufe der höheren Lehranstalten zu fördern, bin ich bereit, ihnen den Besuch der Segelflugschulen des Deutschen Luftsportverbandes durch Gewährung von Beihilfen zu ermöglichen. Eine weitere Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieser Maßnahme ist aber die Ausbildung der Lehrerschaft, und zwar sowohl fliegerisch als auch werkstattmäßig. Für die fliegerische Ausbildung in den Segelflugschulen des Luftsportverbandes gilt der Erlass vorn 11. Mai ds.Js. -U I 50755-.

Ich sehe bis zum 1. Februar 1935 einem Bericht unter namentlicher Angabe der Lehrer, die an einem Segelfluglehrgang teilgenommen haben, entgegen. Ferner ist mir die Beurteilung der Segelfliegerschule mitzuteilen, soweit dies nicht bei der Berichterstattung zum Erlass vom 11. Mai ds.Js. -U I 50755- erfolgt ist. Ich mache den Schulaufsichtsbehörden und den Anstaltsleitern die alsbaldige Inangriffnahme der Durchführung der Maßnahmen zur Pflicht und ersuche um Bericht bis zum 1. April 1935 über die getroffenen Maßnahmen und die erzielten Erfolge.“

Am 7. März 1935 berichtet der Hildener Bürgermeister über erste Erfahrungen an den Landrat. er schreibt:

„Bericht: An den Herrn Landrat in Düsseldorf. Zur Verfügung vom 17.12.1934. A. Betrifft: Pflege der Luftfahrt in den Schulen. Der Luftfahrtgedanke wird in allen Volksschulen und der Berufsschule in weitestgehendem Maße planmäßig gepflegt und gefördert. Dies geschieht in erster Linie dadurch, dass die Schuljugend eine dem Schulrahmen angepasste theoretische Ausbildung erhält, indem in allen einschlägigen Lehrfächern in irgendwie möglicher Weise der Luftfahrt, ihres Wesens, ihrer Notwendigkeit, Eigenart und Ziele gedacht wird. Darüber hinaus wird den Schulkindern oft Gelegenheit gegeben, durch eigene Anschauung, z.B. bei Schulausflügen, Besichtigungen etc., sich mehr und mehr für den Flugsportgedanken zu interessieren, umso mehr, als auf dem an der Peripherie der Stadt gelegenen Fluggelände den Schulkindern in Begleitung der Lehrerschaft die Möglichkeit geboten wird, den Segelflugsport aus nächster Nähe beobachten zu können. Dieser praktische Anschauungsunterricht findet alsdann in den verschiedensten Lehrfächern Verwendung. Hinzu kommt, dass durch Basteln, Bau von Modellen usw. - alles natürlich in bescheidenem Rahmen und soweit Mittel zur Verfügung stehen - auch der Sinn für die Luftfahrt angeregt wird. Im Übrigen wird mit Hilfe von geeigneten Lehrbüchern, die allerdings bisher nur in beschränktem Maße beschafft werden konnten, die Flugbegeisterung der Schuljugend geweckt. Da jedoch die hiesige Lehrerschaft in keiner Weise fliegerisch ausgebildet ist und auch keine werkstattmäßige Ausbildung in dieser Richtung genossen hat, ist es natürlich, dass der Schuljugend der Luftfahrtgedanke nur im Rahmen der Kenntnisse der einzelnen Lehrer nahegebracht werden kann und ihr nur die elementaren Grundlagen für das Verständnis der Fliegerei vermittelt werden können. Es ist daher anzustreben, dass die Lehrerschaft eine ausreichende flugtechnische Ausbildung erhält und so die Gewähr dafür bietet, dass die Sicherstellung des Nachwuchses für alle auf dem Gebiet des Flugwesens tätigen Kräfte erreicht wird. Erwähnt zu werden verdient, dass der NSLB-Hilden für die Zeit nach Ostern eine Arbeitsgemeinschaft plant, welche die Angelegenheiten des Flugsportes nach einheitlichen Gesichtspunkten zusammenstellen und sämtlichen Schulen die Ergebnisse zugänglich machen will.“

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