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Ereignisse
1934
Dezember

CVJM-Funktionär fragt nach

Nachdem sein Schreiben vom 8. November unbeantwortet geblieben ist, wendet sich der Bielefelder CVJM-Funktionär Heinrich Riechmann am 20. Dezember 1934 erneut an den Mindener Regierungspräsidenten. Er schreibt:

„Ich komme zurück auf mein Schreiben vom 8. Nov. d. J. Inzwischen, davon darf ich wohl überzeugt sein, haben Sie sich sicher für unser Werk bei den maßgeblichen Stellen eingesetzt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurz das Ergebnis Ihrer Bemühungen mitteilen würden. - Sollten Sie nicht in der Lage sein, von dort aus die Wiederzulassung der CVJM's Ihres Bezirks zur sportlichen Betätigung zu verfügen, so bitte ich mein Schreiben vom 8. November 1934 sowie diese Zeilen an den Herrn Oberpräsidenten der Provinz Westfalen in Münster weiterzugeben.

Nur den einen Wunsch habe ich: Man möge uns Eichenkreuzlern der Provinz Westfalen und darüber hinaus auch in diesem Staate die körperliche Ertüchtigung nicht verbieten und zu Weihnachten, spätestens jedoch zum 31. ds. Mts., das uns von dem Herrn Reichsminister des Innern grundsätzlich gewährte Recht auf Leibesübung innerhalb unserer Vereine zurückgeben.

Ich habe dem Herrn Reichsinnenminister auch von diesem Schreiben einen Durchschlag übersandt.“

Der daraufhin vom Regierungspräsidenten befragte Oberpräsident der Provinz Westfalen teilt am 16. Januar 1935 mit:

„Entsprechend meinem Erlass vom 4.8.1934 Nr. III M betr. Christl. Verein junger Männer ist auch der Eichenkreuzturnverband als konfessionelle Jugend- und Standesvereinigung anzusehen. Die Betätigung dieses Verbandes unterliegt daher den Beschränkungen der staatspolizeilichen Anordnung. Die Wiederzulassung zu sportlicher Betätigung und mithin eine Ausnahme von der getroffenen Regelung kommt aus allgemeinen staatspolitischen Gründen zur Zeit nicht in Frage.

Ich ersuche ergebenst, den Antragsteller in meinem Namen entsprechend zu bescheiden.“

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