Gebietsführung Westfalen und konfessionelle Frage
Am 7. Dezember 1934 wendet sich Gebietsführer Langanke mit einer „Die Hitler-Jugend zur konfessionellen Frage“ überschiebenen Erklärung an die Öffentlichkeit. Er erklärt:
„Im Hinblick auf die verschiedentlich vorgebrachten Angriffe auf die Einheit der Hitlerjugendbewegung erkläre ich als der für alle Einheiten der Nationalsozialistischen Jugendbewegung des Gebietes 9 Westfalen Verantwortliche folgendes:
1. Jedem Angehörigen und Führer der Hitlerjugend und deren Nebengliederungen ist es untersagt, sich in konfessionelle Auseinandersetzungen einzumischen.
2. Keine konfessionellen Organisationen und Vereinigungen und Gliederungen der Kirche haben das Recht, sich auf die HJ oder ihre Führer zu berufen. Die HJ fühlt sich der ganzen deutschen Jugend verpflichtet. Sie gehört weder einem Stande noch einer bestimmten Konfession. Die gehört Deutschland.
3. Ich untersage jedem HJ-Führer die aktive Beteiligung an Bestrebungen, ganz gleich welcher konfessionellen Kampforganisation, wie z.B. der sogenannten Deutschen Glaubensbewegung (Hauer), teilzunehmen. Die Betätigung für irgendwelche konfessionellen Kampforganisationen wird mit Strafe des Ausschlusses aus der HJ strengstens geahndet.
4. Der Dienstplan der HJ wird so gestaltet, dass jedem Jungen und jedem Mädel die Möglichkeit des sonntäglichen Kirchgangs gegeben ist. Bei sämtlichen Tagungen, Schulungslagern usw. wird strengstens darauf Rücksicht genommen, wie überhaupt die Möglichkeit der religiösen Betätigung der Jugendlichen auf jeden Fall geschaffen wird.
Wir werden uns gegen jede Trennung der deutschen Jugend in ihrer Arbeit an Volkheit und Reich, ganz gleich von welcher Seite sie kommen mag, wehren.“