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Ereignisse
1934
September

Wehrsport nur in NS-Organisationen

Am 27. September 1934 teilt das Geheime Staatspolizeiamt den Staatspolizeistellen Folgendes mit:

„Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, dass nach den von Reichssportführer erlassenen Anordnungen der Wehrsport den dafür ausdrücklich vorgesehenen Organisationen (SA., SS., HJ. usw.) vorbehalten bleibt. Sportvereinen, insbesondere konfessionellen Sport- und Jugendvereinen (z.B. Deutsche Jugendkraft) ist der Wehrsport nach wie untersagt.“

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