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Ereignisse
1934
Juli

Gestapo äußert sich zu jüdischen Jugendverbänden

Am 31. Juli 1934 richtet die für den Regierungsbezirk Minden zuständige Gestapo Bielefeld folgendes Schreiben zum Thema „Jüdische Jugendverbände“ an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin:

„Am 26.6.34 habe ich auf Ersuchen des Herrn Oberpräsidenten eine staatspolitische Anordnung über die Betätigung konfessioneller Organisationen für den Bereich des Regierungsbezirks Minden erlassen, die sich deckt mit den Anordnungen in den beiden anderen Regierungsbezirken der Provinz Westfalen. Aus Pressemeldungen habe ich ersehen, dass gleiche oder ähnlich lautende Anordnungen auch im Reich ergangen sind.

Nunmehr wendet sich der Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände mit einem Schreiben an mich mit der Bitte, die jüdischen Jugendverbände von dem Betätigungsverbot konfessioneller Organisationen auszunehmen. Der Antragsteller hat abschriftlich Entscheidungen des Herrn Regierungspräsidenten von Köln und Aachen sowie der hessischen Polizeidirektion in Mainz beigefügt, wonach diese Dienststellen die Auffassung vertreten, dass die jüdischen Jugendverbände nicht unter das Verbot des öffentlichen Auftretens konfessioneller Jugendverbände fallen. Ich trage Bedenken, dem Antrage des Reichsausschusses jüdischer Jugendverbände zu entsprechen, zumal im § 3 der von mir erlassenen staatspolizeilichen Anordnung ausdrücklich gesagt ist, dass sich diese Anordnung sinngemäß auf jüdische Vereinigungen erstreckt. Andererseits halte ich eine einheitliche Regelung für erwünscht, und ich bitte daher, mich mit Weisung zu versehen, ob dem Antrage, der sich im Übrigen auf eine Erklärung der Reichsjugendführung bezieht, wonach die im Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände organisierten Bünde und Vereine nicht unter die erlassenen Verbote fallen, entsprochen werden soll.“

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