Erneuter Konflikt in Bad Driburg
Kaum ist der eine Konflikt wegen Heim- und Uniformbeschlagnahmung beigelegt, entzündet sich in Bad Driburg eine neue Auseinandersetzung. Am 11. Juni 1934 berichtet der Landrat des Kreises Höxter dem Regierungspräsidenten in Minden:
„In Driburg ist eine schwarz-rot-goldene Fahne der Sturmschar Bad Driburg beschlagnahmt worden. Es handelt sich um eine ziemlich große Fahne aus doppeltem Tuch, die eine Seite ist schwarz-rot-gold mit dem früheren Reichsadler, die andere Seite trägt die Farben der kath. Sturmschar. Die Fahne ist am Fronleichnamstag dazu benutzt [worden], um vor dem Fenster des Vereinslokals über einem Bild der Mutter Gottes aufgehängt zu werden. Zur Straße gewandt war die Seite, die die kath. Farben zeigt. Es ist auf Grund der von hieraus auftragsgemäß gegebenen Weisungen vermieden worden, dass während der Fronleichnamsfeier gegen diese Fahne irgendetwas unternommen wurde. Nachdem jedoch am Abend die Sturmschar selbst die Fahne eingeholt hatte, hat sich ein SA Mann die Fahne ausgebeten und sie auch ohne Widerstand bekommen. Die Fahne ist dann durch den Landjägereibeamten der Polizeiverwaltung übergeben.
Herausgehängt ist die Fahne durch den Sohn des Buchhändlers Brinkmöller, der schon Anlass zu den bereits gemeldeten Vorfällen und Beschlagnahmungen gegeben hatte. Ausgehängt ist sie am Fenster des durch den Bürgermeister gerade wieder eröffneten Vereinslokals.
So sehr an sich diese erneute Beschlagnahme zu bedauern ist, so muss ich doch berichten, dass es dem Polizeiverwalter und mir auch bei bestem Willen unmöglich ist, Eingriffe der gerade in Driburg überaus rührigen SA zu vermeiden, wenn man versucht, schwarz-rot-goldene Fahnen durch Verkoppelung mit Kirchenfesten noch heute zur Verwendung zu bringen. Falls Euer Hochwohlgeboren die Freigabe der Fahne zu verfügen beabsichtigen, bitte ich diese Anordnung lediglich auf den Teil, der die Farben der Sturmschar trägt, zu beschränken; die Fahne müsste dann auseinandergetrennt werden. Ich bitte die Beschlagnahme zum mindesten für das schwarz-rot-goldene Fahnentuch aufrecht zu erhalten.“
Am 10. Juli 1934 übermittelt der Driburger Pfarrer Becker dem Generalvikariat in Paderborn seine Darstellung der Ereignisse. Sie lautet: „Der Bericht des Landrates von Höxter, dass aus einem Fenster des Heims des Katholischen Jungmänner-Vereins in Bad Driburg am Fronleichnamstage die Fahne der Sturmschar gehangen hat, .... entspricht nicht den Tatsachen.
Die Jungmänner hatten am Fronleichnamsfeste im Fenster des Heims einen Altar errichtet und als Hintergrund eines Bildes eine alte Fahne angebracht, die das Christus-Zeichen trägt auf den Farben schwarz und grün. Die Fahne stammt noch aus alter Zeit und hatte auf der Rückseite ein M (Michael) mit den Farben schwarz-rot-gold. Diese Rückseite war nach innen fest geheftet. Keiner hat sie bei der Prozession zu Gesicht bekommen. Nur beim Wegräumen des Altars sah ein SA-Mann, der auf der Straße gegenüber wohnt, aus seinem Fenster ein Stück der Rückseite und nahm sie gewaltsam den Jungen fort, um eine Anklage zu erheben. Hätte ich oder Herr Vikar Goebel um die Fahne gewusst, so wäre sie fortgeschafft worden.
Die Jungmänner haben nicht daran gedacht, dass ein Ärgernis daraus entstehen konnte, nachdem sie die eine Seite den Blicken verdeckt hatten. Sie haben das auch s. Z. der Polizeibehörde gemeldet, als sie um Rückgabe der Fahne baten.
Es steht jedenfalls fest, dass unsere Jungmänner die Fahne nicht aus einem Fenster des Heims herausgehangen haben, und dass sie lediglich die eine Seite, die das Christus-Zeichen auf den Farben schwarz und grün trägt, als Dekoration zum Altare verwandt haben.
Hätte der Herr Regierungspräsident den wahren Sachverhalt gekannt, so hätte er sicher nicht sagen können, dass er in diesem Vorgang eine beabsichtigte Provokation politischer Natur sehe.“
Nachdem diese Darstellung auch dem Regierungspräsidenten zur Kenntnis gebracht ist, fordert der wiederum den Landrat zur Stellungnahme auf, woraufhin der am 11. August 1934 schreibt: „Weder der Bürgermeister in Driburg noch ich haben berichtet, dass aus dem Fenster des Heims der kath. Jungmänner die Fahne herausgehangen habe. Ich habe berichtet, dass die Fahne dazu benutzt sei, vor dem Fenster des Vereinslokals über einem Bild der Muttergottes aufgehängt zu werden. Zur Straße gewandt sei die Seite gewesen, die die kath. Farben gezeigt hätte. Diese Darstellung ist richtig und kann auch von dem Pfarrer Becker nicht bestritten werden. Die Grenze, in wieweit eine Fahne zu reinen Dekorationszwecken benutzt wird oder in wieweit sie als Fahne gezeigt wird, ist bei der Ausschmückung der Straßen an kath. Feiertagen schwer zu ziehen. Es steht fest, dass es sich um eine alte Sturmfahne der Driburger Sturmschar gehandelt hat. Es mag an sich schon dahingestellt bleiben, ob das Zeigen dieser Sturmfahne unter den augenblicklichen Verhältnissen nicht eine gewisse Provokation darstellt. Fest steht, dass, wenn erkannt wird, dass die Fahne rückseitig schwarz-rot-gelb ist, diese Fahne provozierend wirken muss, und zwar selbst dann, wenn die schwarz-rot-goldenen Farben von der Straße abgewandt sind und erst beim Abnahmen der Fahne für die Vorübergehenden sichtbar werden.
Ich bedaure wiederum die Feststellung machen zu müssen, dass Berichte, die der Bürgermeister oder ich über derartige Vorfälle erstatten, von der Gegenseite aus als sachlich falsch hingestellt werden. Auf diese Weise wird bei dem Erzbischöflichen Generalvikariat der Eindruck erweckt, als seien der Bürgermeister und ich aktive und unsachlich vorgehende Gegner der kath. Kirche, Ich würde es seit langem für außerordentlich wünschenswert gehalten haben, wenn der Herr Pfarrer in Driburg einmal Gelegenheit genommen hätte, mit mir persönlich über die verschiedenen Vorfälle Fühlung zu nehmen.
Ich bin überzeugt, das sich dann manches hätte klären lassen. Ich fühle mich aber meinerseits nicht in der Lage, in der augenblicklichen Situation die Driburger Geistlichkeit aufzusuchen, nachdem die öffentliche Tendenz besteht, von mir erstattete Berichte als falsch hinzustellen. Vielleicht besteht die Möglichkeit diese persönliche Fühlungnahme durch Unterstützung des Generalvikariats zu erreichen.“
Am 20. August antwortet der Regierungspräsident: „Ich bedaure, dass durch Ihre ungenauen Ausführungen vom 11.6.34 (…) der Eindruck erweckt worden ist, als ob es sich um eine freihängende Fahne des kathol. Jungmännervereins handelte. Es hätte aus Ihrem Bericht eindeutig hervorgehen müssen, ob die Fahne zur Beflaggung des Heimes oder nur zur Dekoration, wie es tatsächlich der Fall gewesen ist, benutzt worden war. Wenn Sie sich darauf berufen, dass weder der Bürgermeister in Bad Driburg noch Sie berichtet hätten, dass aus dem Fenster des Heims die Fahne herausgehangen habe, so mache ich darauf aufmerksam, dass in Absatz 2 Ihres Berichts vom 11.6 34 zwei Mal der Ausdruck ‚herausgehängt‘ bezw. ‚ausgehängt‘ gebraucht worden ist. Dieser missverständliche Ausdruck war tatsächlich umso weniger am Platze als es mangels einer Widerlegung Ihrerseits offenbar zutrifft, dass die betreffende Fahne so vor dem Fenster des Heimes befestigt war, dass die Rückseite mit den Farben schwarz rot gold von der Straße aus nicht zu sehen gewesen ist.
Unter diesen Umständen war ein polizeiliches Eingreifen nicht statthaft. Ich ersuche deshalb, die sofortige Freigabe der Fahne anzuordnen.
Dem Erzbischöfl. Generalvikariat habe ich entsprechende Mitteilung gemacht, jedoch zur Vermeidung künftiger unliebsamer Zwischenfälle gebeten, die Abtrennung des schwarz-rot—goldenen Fahnentuchs zu veranlassen und auf den Pfarrer Becker hinsichtlich eines näheren Zusammenarbeitens mit Ihnen hinzuwirken.
Für die Zukunft ersuche ich dringend, in allen die Berichterstattung über konfessionelle Fragen betreffenden Angelegenheiten eine ganz besondere zu verwenden, damit ähnliche, dem Ansehen des Staates gewiss nicht förderliche Vorkommnisse unter allen Umständen vermieden werden.“