Katholischer Jugendführer verstößt gegen Verbot
Am 4. Juni 1934 berichtet der Mindener Landrat dem Regierungspräsidenten über folgenden Fall:
„Die Ortspolizeibehörde in Minden berichtet mir, dass der Stammesführer der katholischen Jungschar der Handlungsgehilfe Karl S. ist, geboren 1914 (!) (…)
Dem Seehausen ist die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 13. Mai 1934 bekanntgegeben worden. Er erklärte auf das bestimmteste, dass in Zukunft das Tragen der Uniform der katholischen Jungschar unterbleiben würde. Ihm ist ferner eröffnet worden, dass im Nichtbeachtungsfalle der Verfügung mit einer Sicherstellung der Uniformen zu rechnen sei.
Gemäß vorstehender Verfügung habe ich die Ortspolizeibehörden des Kreises auf das Verbot erneut hingewiesen. Nur im Ortspolizeibezirk Hausberge ist am Karfreitag d. Js. eine Übertretung des Verbots festgestellt worden. An diesem Tage marschierte ein Trupp kirchlicher Pfadfinder in Uniform durch Hausberge. Hier wurde er von Angehörigen der Hitlerjugend, die hier in einem Führerlager zusammengezogen waren, angehalten und gesprengt. Der Gendarmerie-Oberwachtmeister R. -Hausberge - hat den Tatbestand hinterher festgestellt und die Angelegenheit. geregelt.
Weitere Übertretungen des Verbots sind nicht vorgekommen.“