Konflikt in Büren
Am 3. Juni 1934 kommt es in Büren anlässlich der Fronleichnamsprozession zu einem Zwischenfall zwischen Sturmschar und Hitlerjugend. Daraufhin erscheint der Bürener Fähnleinführer S. auf dem Bürgermeisteramt und gibt Folgendes zu Protokoll:
„Die Sturmschar des Jünglingsvereins hat gestern bei der großen Prozession eine Fahne mitgeführt, die bisher bei den Prozessionen nicht getragen worden ist. Da nach den bestehenden Bestimmungen keine neuen Fahnen mitgeführt werden dürfen, habe ich die Fahne der Sturmschar abgenommen. Außerdem besteht der Jünglingsverein seit einiger Zeit nicht mehr und damit auch nicht mehr die Sturmschar, die eine Unterabteilung des Jünglingsvereins ist. Kirchliche Vereine, die nicht mehr bestehen, dürfen nicht wieder neu gegründet werden. Schon aus dem Grunde, weil der Jünglingsverein nicht mehr besteht, hätte die Fahne bei der Prozession nicht mitgenommen werden dürfen.“
Hierauf erwidert der angefragte Bürener Pfarrer Arens am 4. Juni, „dass 1) die fragliche Fahne bereits zum 4 ten Male bei der Fronleichnamsprozession mitgeführt ist (voriges Jahr zweimal und dieses Jahr zweimal), 2) der Jünglingsverein noch zu keiner Stunde aufgehört hat zu bestehen und 3.) Herr S. es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, da er behauptet, Herr Bürgermeister habe ihm Auftrag zu der gewalttätiger Konfiszierung gegeben“.
Außerdem schildert er dem Bürener Bürgermeister den Vorfall vom Vortage aus seiner Sicht: „Am 3. Juni c.r. ist von dem Schüler S. an der hiesigen Aufbauschule unmittelbar nach der Fronleichnamsprozession den Trägern der Christusfahne, als sie dieselbe ohne jede weitere Begleitung an ihren Aufbewahrungsort trugen, diese Fahne entrissen worden, während der Träger auf die Finger geschlagen wurde. Wir waren berechtigt, die Fahne zu führen und die Träger haben sich in jeder Weise einwandfrei verhalten. Der Vorfall ist für uns Katholiken ganz unverständlich und empörend. Nicht ohne Interesse ist, dass der Schüler S. nach der Tat in unwahrer Weise behauptet, Herr Bürgermeister Loeser hierselbst habe ihm den Auftrag gegeben. Ich beantrage die sofortige Rückgabe der Fahne und Bestrafung des Schuldigen.“
Am 5. Juni berichtet der Landrat des Kreises Büren dem Regierungspräsidenten in Minden über den Verlauf der Prozessionen im Kreisgebiet: „Die Fronleichnamsprozession wird örtlich verschieden veranstaltet. Regelmäßig findet eine Fronleichnamsprozession am Fronleichnamstage statt. In einzelnen Gemeinden, wie z.B. in der Stadt Büren, finden herkömmlich zwei Fronleichnamsprozessionen statt und zwar die sogenannte kleine Fronleichnamsprozession am Fronleichnamstage selbst und die große Fronleichnamsprozession am Sonntage darauf, also in diesem Jahre am 3. Juni.
Entsprechend der auf der Landratskonferenz in Grevenburg am 26. Mai gegebenen Anweisung habe ich mich sogleich am 28. Mai mit den Ortspolizeiverwaltern, dem Kreisleiter, dem Sonderbeauftragten, der Gendarmerie einerseits und mit der Geistlichkeit andererseits in Verbindung gesetzt. (…)
Da auch von Seiten des Gauinspekteurs Hohmann alle Schritte gegenüber den Parteidienststellen zugesagt waren, war somit alles geschehen, um Störungen und Weiterungen bestmöglichst auszuschließen.
Allgemein sind die Fronleichnamsprozessionen im Kreise Büren ohne Zwischenfall verlaufen. Leider ist es aber trotzdem in der Stadt Büren zu einem Zwischenfall gekommen, der bei der auch jetzt noch anhaltenden Erregung der Bevölkerung ernste Folgen haben konnte und auch weiterhin aufmerksame Beobachtung erfordert, um Weiterungen künftig auszuschließen.
Der Vorfall ist in dem anliegenden Schreiben des kath. Pfarramtes vom 4. Juni richtig widergegeben. Die Äußerungen des Fähnleinführers S. sind durch die weitere Äußerung des Pfarrers Arens widerlegt; jedenfalls durfte S. sich unter keinen Umständen das Recht zur Beschlagnahme der Fahne anmaßen. Es handelt sich um eine kirchlich geweihte Fahne, die seit 1926 existiert. S. selbst ist ein recht mäßiger Schüler der Aufbauschule. Er ist am 20. 11. 1917 geboren, also seinem Lebensalter wie seiner Stellung als Fähnleinführer nach für sein Vorgehen voll verantwortlich.
Nachdem die Fahne entwendet worden war, bemächtigte sich der Bürgerschaft eine sehr erhebliche Erregung. Sie war durch den Bürgermeister nur dadurch zurückzuhalten, dass er die sofortige Überbringung auf das Rathaus veranlasste. Die Rückgabe der Fahne an den Jünglingsverein habe ich veranlasst, weil dies einmal den Bestimmungen entspricht und ferner, um eine weitere Beruhigung der Bevölkerung herbeizuführen. Ich möchte aber dringend empfehlen, in diesem Falle mit aller Schärfe durchzugreifen, weil sonst weitere Zwischenfälle unvermeidlich erscheinen und das Vertrauen weiter Kreise nur dann wiederkehren wird, wenn Regierung und Partei den Beweis rücksichtslosen Eingriffs gegen solche ungeeignete Personen, wie den Schüler S., erbringen.“
Am 9. Juni wandte sich der Regierungspräsident an Bannführer Breipohl in Bielefeld, der daraufhin am 19. Juni mitteilte, „dass der Fähnleinführer S. mit sofortiger Wirkung beurlaubt ist und sein Ausschluss aus der HJ bei der Reichsjugendführung beantragt ist“. Er hoffe, so schloss Breipohl, „dass dieses genügen wird und dass dadurch die Sache bereinigt ist“, was ihm am 26. Juni aus Minden bestätigt wird.
Zuvor hat am 16. Juni bereits der Kreisleiter Gambris gegenüber dem Regierungspräsidenten deutlich Stellung bezogen: „In der Anlage reiche ich Ihnen den Vorgang S. zurück. Die von dem Pastor gegebene Schilderung entspricht den Tatsachen. S. ist anderen Tages von seinem Posten als Fähnleinführer enthoben werden. Der Vorgang spielte sich an dem Tage ab, an dem der Kreisappell in Büren stattfand. Mir selbst wurde dieses erst einige Tage später gemeldet, von einer großen anhaltenden Erregung ist mir nichts bekannt".