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Ereignisse
1934
Januar

Unsicherheit beim Umgang mit konfessionellen Jugendverbänden

Am 13. Januar 1934 richtet der Mindener Regierungspräsident folgendes Schreiben „Betr. Konfessionelle Jugend-Organisationen u. Hitlerjugend“ an seinen Amtskollegen in Düsseldorf:

„Auf Grund einer von mir erlassenen Rundverfügung haben die Ortspolizeibehörden meines Bezirkes den konfessionellen, evangelischen, wie katholischen Verbänden jedes Auftreten in Uniform, die Abhaltung von Geländeübungen, Märschen u. Sport untersagt.

Gegen diese Anordnungen haben mehrere konfessionelle Verbände bei mir Einspruch erhoben, und zwar der evangelische Eichenkreuz-Verband unter Berufung auf eine zwischen dem Reichsjugendführer und dem Reichsbischof getroffene Vereinbarung vom 19.12.33, und die katholischen Jugendorganisationen der Stadt Höxter unter Berufung auf Art. 31 des Reichskonkordate, Erklärungen des Reichssportkommissars usw.

In der Eingabe der katholischen Jugendorganisationen der Stadt Höxter wird u.a. auch darauf hingewiesen, dass „eine ähnlich lautende Verordnung der Regierung in Düsseldorf durch Verfügung des Kultusministeriums als dem Konkordat zuwiderlaufend zurückgenommen worden sei.

Ich wäre Ihnen, Herr Reg. Präs., dankbar, wenn Sie mir die vorerwähnte Verfügung des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung möglichst umgehend in Abschrift zugehen lassen würden.“

Der antwortet am 31. Jaunar:

„Am 5.12,1933 habe ich durch eine Rundverfügung, auf Weisung des Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz, eine allgemeine Regelung bezüglich der konfessionellen Verbände getroffen. Abschrift dieser Verfügung liegt in der Anlage bei. Diese Verfügung besteht noch. Von einem Erlass der ihre Aufhebung fordert, ist hier nichts bekannt. Dagegen ist ein Erlass des Herrn Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst -und Volksbildung vom 18. November 1933/U.2 G Nr. 2822 - ergangen, von dem ich Abschrift beifüge. Ich habe nicht angenommen, dass durch diesen Erlass meine obige Verfügung berührt wird und habe sie daher weder aufgehoben noch abgeändert.“

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