Katholische Pfadfinder freigesprochen
Das Schöffengericht Essen spricht am 18. Juni 1934 drei Mitglieder der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg aus Essen-Altenessen frei, denen verbotenes Uniformtragen vorgeworfen worden war. Die Jugendlichen waren am 4. März 1934 bei einem Ausflug nach Oberhausen von der HJ angehalten worden, weil sie angeblich Uniform trugen. Da sie jedoch nur Teile der Pfadfinderuniform trugen, nämlich ein blaues Halstuch und ein grünes Hemd, von dem jedoch alle Abzeichen abgetrennt waren, und ansonsten nicht einheitlich gekleidet waren, wurde die Klage fallengelassen.