Katholischer Elternabend verboten
In Engelskirchen nehmen die Werbung der HJ und der Druck auf junge Mädchen der katholischen Verbände, die in der Fabrik Ermen & Engels beschäftigt sind, bis Mai 1934 derart stark zu, dass aus der Elternschaft die Forderung an die Kirche gestellt wird, einen Elternabend einzuberufen, um die Lage zu besprechen.
Als der Abend dann am 22. Mai 1934 stattfindet, wird er von einem Polizeibeamten überwacht. Dieser beanstandet im Anschluss, dass die Veranstaltung „politischen Charakter“ getragen habe, weil die Geistlichkeit dort u.a. Stellung zu Angriffen gegen Kirche und Geistlichkeit in „Fanfare“, „Sturmtrupp“ und „Textilarbeiterzeitung“ genommen hat.
In der Folge erlässt der k. Bürgermeister als Ortspolizeibehörde aus Engelskirchen ein Verbot derartiger Versammlungen. Wegen ihres „politischen Charakters“ hätte die Versammlung zuvor bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden müssen. Daher würden für die Zukunft aufgrund des § 14 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat solche Veranstaltungen untersagt.
Die Kirche legt dagegen Einspruch ein und weist Charakterisierung der Veranstaltung als politisch zurück:
„Grundlager [des Elternabends] konnten nur die im Konkordat Art. 31 festgelegten rechtlichen Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche sein, wonach ausdrücklich die Existenz und die Aktion der konfessionellen Vereine anerkannt wurde. An dem betreffenden Abend hat im Anschluss der eigentlichen Versammlung Herr Kaplan Wirtz dieses Recht der katholischen Jugend noch einmal unterstrichen. Vorher hatte sich Herr Vikar Alfes die Aufgabe gestellt, zu zeigen, wie notwendig vorläufig ein Festhalten der katholischen Jugend in den religiösen Vereinen sei.“
Hingewiesen worden sei auch auf die sogenannte „deutsche Glaubensbewegung“, der gegenüber die Katholiken zu „größter Wachsamkeit“ verpflichtet wären, da die Bewegung die „fundamentalen Wahrheiten des katholischen Glaubens infrage stellen“. Die Frage, ob deren Ideen mit den heftigen Angriffen gegen die katholische Kirche in den amtlichen Organen in Verbindung zu bringen sei, sei nicht erwähnt worden. Es seien lediglich mitgebrachte Zeitungsartikel, die die Beziehung zur katholischen Weltanschauung charakterisierten, ohne Kommentar verlesen worden.
Insgesamt habe es sich bei der Veranstaltung um eine religiöse Angelegenheit gehandelt, da es um die Klarstellung religiöser Erziehungsaufgaben gegangen sei. Man bedaure es, dass das „Ringen um die Einheit der deutschen Jugend“ mit religiösen Diskussionen durchsetzt sei, doch seien diese Auseinandersetzungen nicht von Seiten der Kirche ausgegangen.
Zum Schluss wird betont:
„Solange die Gefahr, ganz gleichgültig von welcher Seite aus, bestehen bleibt, dass unsere Kinder in ihrem Glaubensgut gefährdet werden, bleibt uns das Recht zum Protest und auch die Pflicht, sie in unseren konfessionellen Verbänden laut Weisung unserer obersten kirchlichen Behörde zu halten.
Es ist kein Wort gegen die HJ gesprochen worden. Es kann auch aus dem betreffenden Abend nicht eine grundsätzliche Einstellung gegen die HJ konstruiert werden. Als einfacher Erweis möge dienen, dass die Messdiener der Pfarre, die Vikar Alfes unterstehen, zur Hälfte der HJ angehören und darin unbehelligt gelassen werden.
Wir protestieren deshalb in aller Form 1. gegen den Vorwurf politischer Machenschaften, 2. gegen das Verbot der Elternversammlung und erwarten Zurücknahme des Vorwurfs, der unsere Priesterehre kränken muss, und Aufhebung des Verbotes.“