Katholisches Pfingstlager aufgelöst
Die katholische Pfarrjugend aus Köln-Holweide hält über die Pfingsttage 1934 auf dem Anwesen eines Landwirts in Bröl „unter lebhafter Anteilnahme der Bevölkerung“ ein Lager mit Gruppenstunden, Spielen, Singen, Lagerarbeiten und religiösen Übungen ab. Nachdem der Samstagabend und der Pfingstsonntagmorgen ohne Zwischenfälle verlaufen sind, kommt es am Sonntagmittag zu einem ersten kleineren Zwischenfall mit einem Angehörigen der HJ und dessen Vater, einem Prokuristen einer benachbarten Papierfabrik. Die beiden erheben den Vorwurf, es sei unerhört, dass die katholische Jugend „die Einigung der deutschen Jugend“ verhindere. Die katholische Kirche müsse dem jetzigen Staat für die „Rettung vor dem Bolschewismus“ dankbar sein.
Kurze Zeit später, gegen 14.30 Uhr erscheint auf der Lagerwiese ein Gendarmerie-Wachtmeister aus Much, um ein Protokoll über die Art des Lagers, die Personalien der Jungen und deren Zugehörigkeit zu konfessionellen Verbänden aufzunehmen. Dabei beanstandet er, dass auf dem Lager der Befehl „Sturmschar antreten“ gegeben worden sei. Anschließend lässt er die Teilnehmer antreten und befragt sie. Dabei ergibt sich, dass die Jungen ganz verschiedenen Gruppierungen angehören: Sturmschar, Jungschar oder Messdiener.
Anschließend durchsucht der Polizist das Gepäck der Jungen und beanstandet die blauen Fahrtenkittel. Er gibt sich jedoch mit der Erklärung zufrieden, dass diese keine Kluft seien, da sie überall, auch vom Jungvolk, getragen würden.
Etwas Belastendes wird demnach nicht festgestellt.
Trotzdem erscheint der Wachtmeister abends gegen 18.30 Uhr erneut und überbringt die polizeiliche Verfügung des Bürgermeisters von Much, die die Räumung des Anwesens verfügt. Auf den Einwand, eine Abreise noch am selben Tag sei ganz unmöglich, wird die Räumung für den nächsten Tag befohlen.
Die Bevölkerung, so der Lagerleiter, ein Theologiestudent, in seinem Bericht über den Vorfall, ist über die Verfügung „sichtlich erregt“. Verschiedene Familien, „darunter auch solche aus der evangelischen Bevölkerung“, bieten den Jungen für den Rest der Lagerzeit private Unterkunft an, wenn die Gruppe geteilt würde. Dies lehnt der Lagerleiter jedoch ab, um der Bevölkerung Unannehmlichkeiten zu ersparen und seine Jungen „nicht in unnötige Gefahr zu bringen“.
Am nächsten Tag versucht der Lagerleiter, mit dem Bürgermeister noch zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Der Bürgermeister beharrt jedoch auf seinem Entschluss: Sie seien katholische Jugend, das genüge ihm. Als solche dürften sie sich nicht öffentlich zeigen. Den Einwand, es handle sich bei dem Anwesen des Landwirts doch nicht um ein öffentliches Gelände, kontert er mit den Worten, „es geht sie gar nichts an, was in der Gemeinde Much als öffentliches und als privates Gelände bezeichnet wird“. Er bleibe bei seinem Erlass, sie könnten sich ja bei der höheren Instanz beschweren.
Der Präses des Jungmännervereins in Much bestätigt, dass nach seinen Erfahrungen eine Änderung der Lage zugunsten der katholischen Jugendlichen nicht zu erwarten sei, und empfiehlt eine baldige Abreise. Diese wird denn auch umgehend organisiert.
Kurz vor Antritt der Heimfahrt ereignet sich dann jedoch noch ein letzter Zwischenfall, den der Lagerleiter folgendermaßen schildert:
„Gegen 15 h […] ereignete sich noch ein Zwischenfall durch das Erscheinen einer HJ-Streife aus Siegburg. Herr Heidgen [der Landwirt] forderte diese in höflichem Tone auf, unverzüglich sein Eigentum zu verlassen. Jungbannführer Erwin Hammelbeck aus Siegburg, Kaiserstraße 120, erklärte unter Vorzeigen seines Ausweises, er sei als Beauftragter des Reichsjugendführers berechtigt, überall einzudringen. Er fordert in militärischem Tone die Angabe meiner Personalien, Angaben über das Lager u.a.m. Das wird ihm ebenso bestimmt verweigert mit der Bemerkung, dass eine Verpflichtung zu derartigen Aussagen nur der Polizei gegenüber bestehe, die bereits am vorhergehenden Tage Erhebungen gemacht habe.
Die folgende Diskussion (in der u.a. von der Streife behauptet wurde, die kath. Jugend unterstehe dem Reichsjugendführer) ergab, dass der betr. Jungbannführer über Inhalt und Zweck selbst primitivster Rechtsfragen völlig unzureichend unterrichtet war. Die Auseinandersetzung wurde deshalb von mir mit einem Austausch unserer beider Adressen beendet. Auch hier zeigte sich wiederum die starke Entrüstung der Bevölkerung.“
Anschließend reisen die Jugendlichen mit einem aus Köln bestellten Wagen ab.