Katholisches Flugblatt in Brühl beschlagnahmt
In Brühl-Pingsdorf wird am Pfingstsonntag, den 20. Mai 1934 die Verteilung des Flugblattes „Vom guten Recht der katholischen Jugend“ in der Kirche durch einen Polizeiwachtmeister verboten. Der Pfarrer verliest daraufhin am Montag das Flugblatt in der Predigt von der Kanzel. Dabei schickt er die Worte voraus: „Da die hiesige Polizeistelle Anweisung erhalten hat, die Verteilung eines Flugblattes, die gestern erfolgen sollte, zu verhindern, gebe ich von dem Inhalt desselben jetzt Kenntnis. Um Anstoß zu vermeiden, werde ich dasselbe nicht mehr verteilen lassen.“
Daraufhin erscheint beim Pfarrer am 24. Mai ein Kommissar aus Brühl im Auftrag der Gestapo, verlangt die Herausgabe der übrigen Flugblätter, die ihm auch ausgehändigt werden, und nimmt eine Haussuchung vor.