Polizei beschlagnahmt katholisches Flugblatt in Linde
In Linde wird am 19. Mai 1934 das Flugblatt „Vom guten Recht der katholischen Jugend“ von der Polizei beschlagnahmt mit Hinweis auf ein bestehendes Verbot der Staatspolizeistelle Köln. Der Pfarrer von Linde wendet sich daraufhin an das Erzbischöfliche Generalvikariat in Köln und fragt nach, ob das Verbot auch eine Verwendung von Inhalten des Flugblattes in einer Predigt umfassen würde.