Katholisches Flugblatt in Wevelingshoven verboten
In Wevelinghoven wird am 20. Mai 1934 vormittags das Flugblatt „Vom guten Recht der katholischen Jugend“ in alle katholischen Haushalte verteilt. Gegen Mittag erfolgt durch die Polizei das weitere Verbreiten untersagt. Die Jungen, die das Verteilen übernommen haben, müssen die wenigen übrig gebliebenen Exemplare bei der Polizei abgeben und die bereits verteilten wieder abholen. Zudem findet bei Vikar und Pfarrer eine kurze, jedoch oberflächliche Haussuchung statt.