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Ereignisse
1934
August

Zeltlager für katholische Jugend finanziert durch Spenden!

Der Adjutant des Kreisleiters der Essener NSDAP übermittelt am 3. August 1934 der Gestapo die Abschrift eines Schreibens des Scharführers des Essener Don-Bosco Zirkels zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung.

Da die katholische Jugend vom Staat keine Unterstützung mehr erfahre, so heißt es in dem Schreiben, die Sturmschar während der Ferien aber ein Zeltlager durchführen möchte, habe man deren Mitgliedern erlaubt, „bei Freunden, Bekannten und guten Menschen Geld zu sammeln". Im Zeltlager werde man während der täglichen Messen und bei der Kommunion der Wohltäter gedenken."

Als der Scharführer Ende August 1934 von der Fahrt zurückkehrt, wird er zur Befragung vorgeladen. Im Vernehmungsprotokoll heißt es:

„Ich gehöre dem Jungmänner-Verein ‚Don-Bosco-Zirkel' als Scharführer in Essen-Borbeck an. Dieser Zirkel hat seinen Sitz im Salesianerheim zu Borbeck und ist dem Jungmännerverband in Düsseldorf angeschlossen. Schon seit Jahren werden von uns Wanderfahrten ausgeführt und wurden uns von der frühen Regierung zu diesen Fahrten Zuschüsse gegeben. Heute ist dieses nicht mehr der Fall. Um auch in diesem Jahre die Fahrten ausführen zu können und einigen Jungens, die ohne jegliche Mittel sind, die Fahrten zu ermöglichen, habe ich als Scharführer meine Einwilligung gegeben, dass die einzelnen Teilnehmer bei guten Freunden und Bekannten Geld sammeln. Es waren 9 Jungens, welche dieser Unterstützung bedurften. Es handelt sich hier nicht um eine öffentliche Sammlung, sondern eine solche bei bestimmten Personen, die im Bekanntenkreise der Jungens in Frage kamen. Im Ganzen werden etwa 60 RM gesammelt worden sein. Dieses Geld ist dann auch restlos im Sinne des guten Zwecks verausgabt worden. Mir war bekannt, dass ich eine öffentliche Sammlung nicht veranstalten durfte und ist eine solche auch nicht ausgeführt worden. Es ist nur meine Absicht gewesen, den ärmeren Jungens die Möglichkeit zu geben, dass die sich in der Ferienzeit an den Wanderfahrten beteiligen konnten."

Laut „Gesetz über das Verbot von öffentlichen Sammlungen" vom 3.7.1934, so wurde festgestellt, seien jegliche Sammlungen von Geld- oder Sachspenden auf „öffentlichen Strassen oder Plätzen von Haus zu Haus, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder an anderen öffentlichen Orten" bis zum 31. Oktober 1934 verboten, weshalb sich der Scharführer strafbar gemacht habe.

Der wird am 30. Oktober 1934 erneut vorgeladen, offenbar vor allem deshalb, um die Namen jener Sturmschärler zu nennen, die sich an der Sammlung beteiligt hatten. Als diese ebenfalls vernommen werden, entlasten sie ihren Scharführer erwartungsgemäß. Der habe ihnen aufgegeben, ausschließlich bei Verwandten und Bekannten zu sammeln. Da somit kein Verstoß gegen das Gesetz nachgewiesen werden kann, wird das Verfahren Mitte November 1934 eingestellt.

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