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Ereignisse
1934
Oktober

Prozession in Borbeck unter Beobachtung der Gestapo

Anlässlich der Heiligsprechung Don Boscos wurde am Sonntag, dem 28.10.1934 in Essen-Borbeck eine große Prozession veranstaltet, die unter polizeilicher Beobachtung stattfand. Die Veranstaltung, so heißt es Polizeibericht, habe unter „starker Beteiligung" der Bevölkerung stattgefunden.

Sämtliche Banner, die in der Prozession mitgeführt, so ermittelte der zuständige Polizeibeamte, seien nach Angaben von Vikar Hönig und Kaplan Salz kirchlich geweiht und somit nach den Bestimmungen der Konkordats erlaubt. „Verdächtige Banner" werden dagegen nicht entdeckt. Dagegen sei jedoch bereits an der Rosenkranzkirche in Bergeborbeck festgestellt worden, dass zwei Neudeutschland-Gruppe eine mit etwa 70 Teilnehmern zwischen 14 und 20 Jahren, die andere rund 140 Teilnehmer stark, „in einheitlicher Kleidung" mitgegangen seien. „Die Teilnehmer dieser Gruppen trugen durchweg weiße Hemden, kurze verschiedenfarbige Hosen und Leibriemen. Von der ersten Gruppe trugen etwa 10 noch einen dunklen Pullover oder eine Windjacke, wodurch das weiße Hemd verdeckt wurde. Einige trugen noch eine Windjacke in der Hand mit. (...) Es war offensichtlich beabsichtigt, das Verbot der staatspolizeilichen Anordnung vom 28.5.1934 dadurch zu umgehen. Von einer Auflösung dieser Gruppen wurde Abstand genommen, um die Prozession nicht zu stören." Man habe aber sowohl Kaplan Salz als auch Kaplan Vogel ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, „dass dieserhalb Anzeige erstattet würde". „Beide wollten eine einheitliche Kleidung nicht feststellen können, da die Farben der Hosen und der Hemdenschnitt verschieden seien." Eine weitere Gruppe von etwa 40 Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren seinen mit „blauen Wanderkitteln" bekleidet mitgegangen.

Zudem wird berichtet, dass Programme der anschließenden Feier vor der Salesianerkirche verteilt worden seien und vier Jungen im Salesianerhof Fotos von Ludwig Wolker und Adalbert Probst verkauft hätten. Beides sei untersagt und die Bilder beschlagnahmt worden. Auch die Zeitung „Junge Front" sei angeboten und ebenfalls beschlagnahmt worden. Insgesamt habe die Veranstaltung etwa 4.000 Teilnehmer gehabt. An der Festpredigt sei nichts zu beanstanden gewesen.

Dennoch empfindet der Überwachungsbeamte die Feierlichkeiten zumindest indirekt als Provokation und Aktion gegen die HJ. „Die ganze Veranstaltung erweckte aber dennoch den Eindruck, dass sie den Zweck hatte, die katholische Jugend zusammenzuhalten und aus der HJ fernzuhalten. - Kaplan Salz erklärte mir, dass Sie gerade dadurch, dass die katholische Jugend in ihrer Freiheit so beeinträchtigt würde, an Mitglieder gewännen. Er würde heute noch 15 Mitglieder aus der HJ aufnehmen."

Am 29. Oktober 1934 wird ein Bericht für die Gestapoleitstelle in Düsseldorf erstellt, der durchaus Sympathien für die katholische Seite erkennen lässt. Hier heißt es u.a.: „Nach Schluss dieser Feier gegen 13 Uhr, als die Jugendvereine wieder abrücken wollten, erschien der Hitlerjunge Wilhem K. vom Oberbann 3/x und erklärte dem Oberwachtmeister der Schutzpolizei Pionteck, dass er vom Oberbann Befehl bekommen habe, die Fahne der katholischen Jugend zu beschlagnahmen. Der Beamte hat dem K. erwidert, dass die Hitlerjugend solche Aktionen zu unterlassen hätte (die mitgeführten Banner waren kirchlich geweihte). Als die Teilnehmer der Prozession von der beabsichtigten Wegnahme der Fahnen durch die HJ hörten, entstanden an verschiedenen Stellen Auseinandersetzungen zwischen Prozessionsteilnehmern und Mitgliedern der H.J. Um Störungen bezw. Zwischenfälle vorzubeugen, wurde das Überfallkommando aufgefordert, das jedoch nicht einzuschreiten brauchte, weil die HJ sich inzwischen entfernt hatte.
Am Abend fand in der Stadt im Saalbau eine Don-Bosco-Feier statt (...). Die ganze Veranstaltung zeigte deutlich die Sorge und den Einsatz der katholischen Kirche für ihre Jugend, die sie gefährdet sieht. Der Redner [Pastor Heinrichsbauer] erwähnte auch die katholische Aktion und die Bedeutung der Laienapostolate zur Unterstützung der Kirche bei der Schaffung eines friedlichen Europas, das sich erst wieder in Demut vor Gott beugen müsse. Die Zuhörer des überfüllten Saals spendeten dem Redner lebhaften Beifall."

Auf der Grundlage der polizeilichen Beobachtungen wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufgenommen, das sich gegen die Führer der beiden an der Protession beteiligten Neudeutschland-Führer richtet. Der hierzu befragte Kaplan Salz sagt zu der Angelegenheit unter anderem folgendes aus: „Kaplan Hönig, der Bezirkspräses der kath. Jungmännervereins Essen-Borbeck, und ich sind verantwortlich für die Glaubensfahrt der kath. Jugend von der Kirche in Bergeborbeck zum Heim der Salesianer. Wir haben beide durch die Bekanntmachung in der Essener Volkszeitung die Jugendlichen aufgefordert, ohne Kluft und Abzeichen zu erscheinen. Wenn trotzdem ein Teil der Neudeutschen einheitlich weiße Hemden trugen, so ist dieses darauf zurückzuführen, dass die Neudeutschen gewohnheitsmäßig diese weißen Hemden tragen. Ich kann darin keinen Verstoß gegen die Staatspolizeiliche Anordnung vom 28.5.34 erblicken. Es handelt sich um Neudeutsche vom Gymnasium Borbeck. Wer der Leiter ist, weiß ich nicht. Bezirksleiter ist Kaplan Proshaska. Die Kindergruppe in blauen Kitteln ist die karitative Kindergruppe der Pfarrgemeinde Maria Himmelfahrt. Präses wird Kaplan Vogel sein. Diese Kinder tragen die blauen Kittel auch in der Schule.
Dass die Programme zu der Veranstaltung nicht auf der Strasse vor dem Salesianerheim verkauft werden durften, war mir nicht bekannt. Dass auf dem Platz Karten (Photographien) von Wolker und Probst verkauft wurden, ist auf freie Initiative der betr. Jungens zurückzuführen. Mir war davon nichts bekannt. Auch der Verkauf der Jungen Front ist von Hönig und mir nicht angeordnet worden. Hierfür sind die Verkäufer verantwortlich. Wenn ich am Sonntag (28.10.34) gesagt habe, ich hätte am genannten Sonntag 15 Jungen von der H.J. in die katholische Jugend aufgenommen, so wollte ich damit sagen, dass die Jugend selbst eine Beilegung des Konflikts wünscht und, dass auch die Hitlerjungen den Wunsch haben zur kath. Jugend zu gehören.
Ich kann z.B. das Mitglied der H.J. Sch. nennen, der seinen Scharführer um Erlaubnis gefragt hat zugleich in der katholischen Jugend sein zu dürfen. - Es ist Tatsache, dass ich außerdem wenigstens noch 1 Dtzd. Jungen aufgenommen habe, die gleichzeitig in der H.J. sind. Im Interesse der Jungen bitte ich, von einer Nennung der Namen absehen zu dürfen."

Einer der beschuldigten ND-Führer sagt unter anderem aus, dass seine Gruppe 156 Jungen zähle - hauptsächlich Schüler des Gymnasiums Borbeck. „Mein Gruppe umfasst 14 Fähnlein. Ich habe keine Kleidung vorgeschrieben. (...) Bei der Bündischen Jugend ist es üblich in kurzer Hose zu gehen. Auch die Neudeutschen tragen fast immer kurze Hosen. Bei gutem Wetter tragen wir meistens keine Joppen. - Nur so ist es zu verstehen, dass unsere Jungen teilweise in Hemden ohne Überkleidung erschienen sind. Leibriemen tragen unsere Jungen stets. (...) Wenn mir vorgehalten wird, dass auch darin eine einheitliche Kleidung erblickt wird, wenn die Jungen in verschiedenfarbige Hemden ohne Überkleidung erscheinen, so versichere ich, dass meine Gruppe in Zukunft nicht mehr in einheitlicher Kleidung erscheinen wird. Bisher habe ich in einer solchen Kleidung keine einheitliche erblickt. Auf keinen Fall wollte ich mit meiner als Neudeutsche auffallen oder zu erkennen sein. Ich bestätige hiermit, dass ich verwarnt worden bin und bitte von weiteren Maßnahmen abzusehen."

Auch der zweite ND-Führer, der dem Bund seit 1928 angehört und seit April 1934 als Gruppenführer fungiert, betont, im Rahmen der Einladung sei betont worden, „dass nicht in Kluft aufgetreten werden dürfe". „Ich habe dann meinen 9 Fähnleinführern und auch den Jungens selbst davon Mitteilung gemacht und gesagt, dass sie nicht in Kluft erschienen dürfen. - Unsere Kluft ist: grünes Hemd, graue kurze Hose und Lederkoppel. (...) Seit dem Kluftverbot kommen unsere Jungen bei irgendwelchen Anlässen im Hemd ohne Überkleidung, wenn die Witterung es erlaubt. Wenn die meisten Jungen in einem weißen Hemd erschienen waren, so war dieses reiner Zufall.(...) Wir sind bisher bei allen kirchlichen Anlässen so aufgetreten: Unsere Kleidung ist noch nie beanstandet worden."

In seiner Vernehmung führt Kaplan Prohaska aus, er sei der geistliche Gauführer der Neudeutschen des Ruhrgaues „An der Glaubensfahrt habe ich nicht teilgenommen. Ich habe aber gebilligt, dass meine Jungen der Einladung an die ganze kath. Jugend Essens zur Teilnahme an der Glaubensfahrt folgten. Jedoch war es keine strenge Pflicht, sodass nur der Dritte Teil des Gaues anwesend war. (...) Obwohl ich am Sonntag die Jungen persönlich nicht gesehen habe, bin ich nach Aussagen der Jungen überzeugt, dass von einer einheitlichen Kleidung nicht die Rede sein kann, da viele entweder eine Überbekleidung über dem weißen Hemd trugen und einen Stoffanzug trugen. (...) Ich weiß bestimmt, dass die Übergroße Anzahl von weißen Hemden nicht auf eine Anweisung zurückzuführen ist, sondern mehr aus der traditionellen Gewöhnung der Jungen zu erklären ist. Ich würde es begrüßen, wenn von einer weiteren Vernehmung der Jungen Abstand genommen würde."

Auch Kaplan Vogel sagt als Präses des Katholischen Jungmännervereins Essen-West und der Caritas-Kindergruppen der Pfarre St. Mariä Himmelfahrt aus, dass er hinsichtlich der fraglichen Veranstaltung darauf hingewiesen habe, das eine einheitliche Kleidung vermieden werden solle. Er habe in Anbetracht der starken Beteiligung nicht darauf geachtet, in welcher Kleidung seine Kindergruppen gekommen seien. Diese Kittel würden von den Kindern zu allen möglichen Anlässen getragen und selbst das Jungvolk trage außerhalb des Dienstes häufig solche Kittel. Wäre ihm das Verbot bekannt gewesen, hätte er sich für die Umsetzung dessen eingesetzt. Er habe vorher gedacht, dass sich die Verbote nur auf die Jugend, nicht aber auf die Kinder beziehen würden."

Der Vorfall in Borbeck weckt immerhin so viel Interesse, dass sich das Berliner Gestapa Ende des Jahres 1934 an die Gestapo Düsseldorf wendet, um sich nach dem Ausgang des Verfahrens zu erkundigen. Aus Essen wird hierzu berichtet, dass die ND-Führer mit einem Zwangsgeld von jeweils 10 RM belegt worden seien. Außerdem seien zwei Tage „Zwangshaft in Betracht zu ziehen", die aber offenbar nicht verhängt wurden. Die Jungen legten gegen die Verhängung des Zwangsgelds Widerspruch ein, der jedoch am 4. April 1935 abschlägig beschieden wurde. Die Zwangsgelder werden schließlich entrichtet und der Fall geschlossen.

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