Druck zum Eintritt in HJ in Bergisch Gladbach
Kaplan Backhaus aus Bergisch Gladbach berichtet am 17. Mai 1934 dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln von starken Druck auf Eltern und Kinder, aus den katholischen Vereinen auszutreten und in die nationalsozialistischen Jugendorganisationen überzuwechseln:
„In den Schulen werden seit Tagen die Kinder unter schärfsten moralischen Druck gesetzt wegen Zugehörigkeit zu einem katholischen Verein resp. Nicht-Zugehörigkeit zur HJ und BDM. Eltern haben Schreiben bekommen […]. Es werden Aufsätze geschrieben: Warum bin ich noch nicht in der Staatsjugend? Man fragt die Kinder nach Stand und Arbeitsstelle des Vaters. Drohungen über Verlust der Stelle sind an der Tagesordnung. Den Berufsschülern haben Lehrer ihr undeutsches Verhalten klarzumachen versucht, und zwar in öffentlicher Versammlung. Die der HJ und dem BDM nicht Zugehörenden haben in dieser Versammlung öffentlich aufstehen und Schmähreden über sich ergehen lassen müssen. Der Herr Unterbannführer der HJ, der katholische Lehrer in B.Gl.-Sand Heinz Rüter, hat denselben Jugendlichen in gleicher Versammlung gesagt, es gebe weder katholisch noch protestantisch, sondern nur noch einen deutschen Glauben, eine Religion aus Blut und Rasse.“
Zudem berichtet Backhaus davon, dass der KJMV (später auch Gesellenverein und Marianische Jungfrauenkongregation), der seit 1928 an einem Werktagabend in der Woche von der Stadtverwaltung die Nutzung der städtischen Badeanstalt gestattet worden war, neuerdings nicht mehr Einlass ins Bad finde. Obgleich die Staatspolizeistelle Köln ihm am 21. März mündlich versichert habe, ein „bloß gemeinsames Baden ohne wirklich sportlich-schwimmerische Betätigung“ sei durch das Verbot vom 19. März nicht betroffen, habe die Stadt das Baden nun untersagt. Einen Einspruch halte er für zwecklos.
Backhaus bittet das Erzbischöfliche Generalvikariat abschließend dringend um Verhaltensmaßregeln: „Die verwirrten Eltern wollen wissen, was sie tun sollen, da ihnen Unterhalt und Verdienst von oft vielköpfigen Familien auf dem Spiele steht und der Druck und Besuch seitens der Lehrerschaft in ihnen oft untragbare Zweifel auslöst. Unsre Beteuerungen, es komme bald eine Regelung der Fragen, halten den Dingen nicht mehr stand. Die Präsides der katholischen Jugendvereine werden mit einer großen Reihe der älteren Jungmänner besonders feststehen, auch unter Einsatz von Stellung und Beruf. Aber die anderen, vor allem die Kinder, werden uns verloren sein, wenn wir nicht umgehend eine nähere Erklärung erhalten.“
Dem Schreiben fügt Backhaus die Abschrift des Entzugs der Schwimmerlaubnis sowie einen Elternbrief eines Lehrers bei. Das erste Schreiben des k. Bürgermeisters von Bergisch Gladbach vom 5. Mai 1934 lautet:
„Auf Anordnung der staatlichen Polizeistelle Köln vom 19. März d. Js. ist den konfessionellen Jugendverbänden jede sportliche Betätigung untersagt. Aufgrund dieser Anordnung sehe ich mich gezwungen, die der Deutschen Jugendkraft erteilte Erlaubnis zur Benutzung der Badeanstalt mit sofortiger Wirkung zu entziehen.“
Das zweite nicht adressierte Schreiben lautet:
„Ihr Sohn ist noch immer nicht Mitglied der Staatsjugend. Dieses Abseitsstehen ist für ihr Kind auf die Dauer eine bittere Absonderung von der großen Armee der deutschen Jugend, die in frohem Zukunftsglauben unter dem Banner des Hakenkreuzes marschiert.
Bedenken Sie, dass es eine Ehre für Ihr Kind ist, am Aufbruch der deutschen Jugend teilzunehmen, dass es eine Zurücksetzung bedeutete, abseitsstehen zu müssen.
Lassen Sie noch heute Ihr Kind Mitglied der Staatsjugend werden.
Heil Hitler!
(Unterschrift des Klassenlehrers)“