HJ fordert nach Beerdigung die Herausgabe des Christusbanners
Nach der Beerdigung eines Jugendlichen in Buir am 2. April 1934 werden Mitglieder der Jünglingskongregation, die an der Beerdigung teilgenommen haben, von HJ und SA angegriffen. Ihnen wird das Führen des Christusbanners sowie das Tragen des Christusabzeichens zum Vorwurf gemacht.
In dem Bericht über den Vorfall bemerkt Kaplan Schneider, dass die kirchlich gesegnet und geweihte Fahne sowohl auf dem Weg von der Kirche bis zum Trauerhaus als auch auf dem Rückweg aufgerollt getragen worden sei. Auch seien die teilnehmenden Jungmänner „zwanglos“ [also nicht in Gruppe und nicht formiert] gegangen. Das Christusabzeichen sei überdies ein „rein religiöses“ Zeichen und unterscheide sich vom Vereinszeichen. Trotzdem würden es die meisten Katholiken seit dem 19. März nur noch bei rein religiösen Veranstaltungen tragen, um „jede böswillige Auslegung zu vermeiden“.
Schneider protestiert in einem Schreiben an das Bürgermeisteramt in Kerpen gegen das „gewaltsame und widerrechtliche Vorgehen, ganz abgesehen von der Tatsache, welcher Formation die Überwachung polizeilicher Anordnungen zukommt“. Er nehme jedoch an, dass es sich hier seitens SA und HJ um ein Missverständnis handle und bitte darum, die entsprechenden Formationen auf das Konkordat, welches die Freiheit des Bekenntnisses und die öffentliche Ausübung der katholischen Religion gewährleiste, hinzuweisen.