Streit um Betätigungsrecht der katholischen Jugend in Bonn
Am 22. Februar 1934 findet in Bonn eine Besprechung zwischen einem Vertreter des Regierungspräsidenten, dem Oberbürgermeister, der Ortspolizeibehörde, Dechant Hinsenkamp und den Führern der katholischen Jugendverbände Bonns statt, auf der den katholischen Verbänden bis zur endgültigen Klärung zwischen Reichsregierung und Hl. Stuhl staatlicher Schutz zugesichert wird. Die katholische Jugend soll zur Vermeidung von Konflikten jedoch vorerst auf das Tragen von Kluft und Abzeichen verzichten:
Folgende „Verhaltensmaßregeln“ gibt Dechant Hinsenkamp den Mitgliedern der katholischen Verbände Bonns und deren Eltern an die Hand:
„1. Herr Oberbürgermeister Rickert gab die Versicherung, dass keinem Beamten von behördlicherseits irgendwelche berufliche Nachteile aus der Tatsache entstehen sollten, dass seine Kinder einem katholischen Jugendverband angehören. Der Herr Oberbürgermeister gab dem Wunsche Ausdruck, dass ihm vorkommende Fälle gemeldet werden möchten. Das gleiche gilt auch für die Jungen selbst.
Der Vertreter des Regierungspräsidenten erklärt, dass aufgrund verschiedener bedauerlicher Vorkommnisse nicht etwa unter der katholischen Jugend und ihren Führern der Eindruck aufkommen möchte, als ob sie nicht vom Rechtsstaat geschützt würden.
Es wurde mehrfach als ganz selbstverständlich bezeichnet, dass alle sich im Rahmen der bestehenden Gesetze haltenden Veranstaltungen der katholischen Jugend den Schutz des Staates genießen.
Die katholische Jugend wurde gebeten, vorläufig auf das Tragen des Klufthemdes in der Öffentlichkeit zu verzichten und auch sonst (Tragen von Abzeichen) Zurückhaltung zu üben.
Sollten auch nach diesen Vereinbarungen noch Vorfälle erfolgen, erwartet die Ortspolizei umgehend Meldung.“
Der Bonner Präses Milde veröffentlicht das Ergebnis des Treffens daraufhin in einem Rundschreiben, das an Mitglieder und Eltern verteilt wird. Hier heißt es unter anderem, dass Beamte nicht befürchten müssten, ihre Stelle zu verlieren, wenn ihre Kinder in einem katholischen Verband wären. Anderslautende Drohungen seien haltlos und würden nicht ausgeführt. Es sei auch nicht wahr, dass die katholischen Jungen nicht genauso gut eine Stelle bekämen wie andere.
Zudem gibt er bekannt, dass die katholische Jugend wieder auf Fahrt gehen dürfe, jedoch vorläufig ohne Kluft. Das Tragen der Kluft sei außer in der Schule (so eine Weisung aus Berlin) nicht verboten, solle aber unterbleiben, um scharfen Maßnahmen zu entgehen. Es wird jedoch der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass bald die Stunde komme, „wo wir ganz als freie Deutsche gelten, wo unser Kleid der Christusjugend auch in Deutschland sich überall sehen lassen kann und sein Katakombendasein zu Ende“ sei.
Das Rundschreiben wird vom Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde am 2. März 1934 als angebliches „Flugblatt“ beschlagnahmt mit der Begründung, die Verbreitung des Ergebnisses der politischen Verhandlung sei nicht zulässig, „da sie nach Form und Inhalt geeignet ist, ein unzutreffendes Bild über das Ergebnis der an sich nicht öffentlichen Verhandlungen zu geben und daher weitere Unruhen in die Kreise der nationalsozialistischen Jugend zu tragen“.
Zudem erscheint am 3. März 1934 in der Deutschen Reichs-Zeitung die Mitteilung des Bonner Oberbürgermeisters als Ortspolizeibehörde, dass den konfessionellen Jugendverbänden bis auf Weiteres jedes geschlossene Auftreten in der Öffentlichkeit, das öffentliche Tragen von Bundestracht oder Abzeichen, das Mitführen von Wimpeln oder Fahnen sowie das Verteilen von Presseerzeugnissen verboten sei.
Bezogen auf die Rundschreiben der katholischen Jugendorganisationen heißt es: „Vor einigen Tagen wurden durch die katholische Jugend Flugzettel verteilt, die nach ihrem Inhalt geeignet waren, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu gefährden. Ferner wurde in diesen Flugzetteln die Person des Regierungspräsidenten und die des Oberbürgermeisters dazu benutzt, um damit Propaganda für die katholischen Jugendverbände zu machen. Diese Flugzettel sind durch die Kriminalpolizei beschlagnahmt worden.“
Das Hauptpfarramt der Münsterkirche bemerkt daraufhin in einem Schreiben an den Domkapitular, dass es sich bei dem Schreiben Mildes natürlich nicht um ein Flugblatt, sondern um ein Rundschreiben gehandelt habe, um Mitglieder und Eltern zu informieren.