HJ in Wuppertal maßt sich polizeiliche Befugnisse an
Eine Reihe katholischer Jugendlicher, die am 11. Februar 1934 in Zivil während und nach der Sonntagsmesse vor St. Laurentius in Wuppertal-Elberfeld die katholische Jugendzeitschrift „Die junge Front“ verkaufen, werden von einer Formation der HJ in einer Stärke von 90 bis 150 Mann an ihrer Tätigkeit gehindert. Als sich einer der Jungen dagegen zur Wehr setzt, indem er um die Vorlage eines entsprechenden Befehls bittet, entgegnet ihm Gefolgschaftsführer Bender vom Unterbann in Wuppertal-Elberfeld, dass es den konfessionellen Verbänden verboten sei, Propaganda zu machen. Das stehe auch in der Zeitung. Als sich die Jungen damit nicht zufriedengeben und den Verkauf fortsetzen, lässt Bender den Platz räumen. Zudem nimmt die HJ, sich Polizeibefugnisse anmaßend, zwei der katholischen Jungen fest.
Mit ihnen zieht die HJ quer durch die Stadt zur St. Suitbertutskiche, wo ebenfalls „Die junge Front“ verkauft wird. Dort lässt Bender weitere drei katholische Jugendliche festnehmen. Dann belehrt er die nun insgesamt fünf Jungen darüber, dass das „Propagandatreiben“ für katholische Vereine verboten sei. Wenn er noch einmal erlebe, dass vor den Kirchen „Die junge Front“ verkauft werde, würde die HJ eine „schwere Schlägerei“ inszenieren. Danach lässt er die Jungen frei.
Anschließend lässt Bender die HJ mit – wie es in einem kirchlichen Bericht heißt – „lärmendem Getrommel“ zu den Kirchen ziehen. Am Königsplatz dicht vor der Laurentiuskirche schickt er seine Leute schließlich aus, die HJ-Zeitung „Die Fanfare“ zu verkaufen.
Der Versuch Benders, in das nahe gelegene Jungmännerheim einzudringen, wird von einem Mitglied der Pfarre verhindert.
Danach lässt Bender seine Formation mit Gesang und Getrommel um die Kirche ziehen, so dass der Gottesdienst erheblich gestört wird. Erst am frühen Nachmittag tritt allmählich wieder Ruhe ein.
Der Versuch des Rektors des Lyzeums St. Anna, die Polizei verschiedener Dienststellen zum Einschreiten zu bewegen, hat keinen Erfolg. Die Beamten sehen dazu keinen Anlass.
Erst später kündigt die Polizei an, beim Unterbann feststellen zu lassen, ob Gefolgschaftsführer Bender selbständig oder auf höheren Befehl gehandelt habe. Als von kirchlicher Seite nachgefragt wird, erhält sie von der Polizei jedoch die Auskunft, die Sache sei erledigt, man habe den Unterbann der HJ nicht ausfindig machen können.
Festgestellt wird bei der Gelegenheit, dass die Verfügung der Polizei-Dienststelle einen anderen, abgeänderten Text hat als die Verfügung, die die Regierungspressestelle Düsseldorf am 9. Februar 1934 über das Verbot des Uniformtragens und der sportlichen Betätigung von konfessionellen Jugendgruppen in der Presse veröffentlicht hat.
Stadtdechant Brandt von St. Laurentius bittet daraufhin in einem Schreiben vom 14. Februar 1934 das Erzbischöfliche Generalvikariat in Köln, sich wegen des Vorfalls an den Obergebietsführer West zu wenden, damit sich derartige Fälle, denen ähnliche bereits vorausgegangen seien, nicht erneut ereignen. Brandt vermutet hier, dass Bender „auf eigene Faust“ gehandelt habe.