Verbot von Veranstaltungen konfessioneller Jugend in Hennef
Der Bürgermeister von Hennef als Ortspolizeibehörde untersagt am 2. Februar 1934 aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 alle Veranstaltungen der konfessionellen Jugendorganisationen.