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Ereignisse
1934
Mai

St. Georgspfadfinder auf Fahrt drangsaliert

Zu Pfingsten 1934 fahren 46 Jungen der Pfarre St. Agnes aus Köln, die der Pfadfinderschaft St. Georg angehören, nach Herchen an der Sieg, wo sie etwa eine halbe Stunde von Herchen entfernt in Röcklingen privat auf der Wiese eines Bauern lagern. Wegen des bestehenden Uniformverbots sind alle Jungen nebst ihrem Feldmeister und Präfekt in Zivil.

Trotzdem erscheint am Sonntagmorgen der Bürgermeister zusammen mit einem Polizisten aus Herchen und zwei SA-Männern und erklärt, dass die Organisation der katholischen Jugend verboten sei. Nachdem ihn der Pfadfinderführer über den Irrtum aufgeklärt hat, lässt der Bürgermeister das Gepäck untersuchen und möchte, da nichts Verbotenes gefunden wird, 26 Heftchen „Kirchengebet“ beschlagnahmen lassen. Dies hält der Polizist jedoch für unnötig.

Der Bürgermeister wirft der Jugendgruppe vor, Einheitskluft zu tragen, in geschlossenem Zug durch Herchen marschiert zu sein und eine öffentliche Provokation an einem Plakat der HJ begangen zu haben.

Sämtliche Punkte können durch die Gruppe entkräftet werden. Zum ersten Punkt zeigt der Jugendführer dem Bürgermeister ein Foto von sich in Pfadfinderkluft und schlägt vor, entsprechende Teile im Gepäck der Jungen zu suchen – was erfolglos bleibt. Zum zweiten Punkt erklärt der Jugendführer, die Jungen nur deshalb geordnet habe laufen lassen, da es bei der Ankunft schon dunkel war – was der Polizist in Ordnung findet. Und zum dritten Punkt stellt sich heraus, dass lediglich ein Junge ein Plakat der HJ betrachtet habe und ihm ein Passant daraufhin gesagt habe: „Lachen Sie nicht, da gehören auch Sie hin“ – obwohl der Junge nicht gelacht hat, sondern dies wegen seiner Hasenscharte nur den Anschein erweckte. Woraufhin der SA-Mann, der den Vorwurf erhebt, „nichts Rechtes darauf zu erwidern“ weiß.

Trotzdem befiehlt der Ortsvorsteher, die Gemeindewiese, die der Bauer zur Verfügung gestellt hat, zu räumen. Hier vermutet man wohl ein verbotenes „geschlossenes öffentliches Auftreten“ (diesen Standpunkt nimmt der Bürgermeister dann auch später ein). Dem kommen die Jungen auch nach und verbringen ihren Tag mit Wanderungen durch die Wälder. Am Abend treffen sich alle auf einem Privathof zum Übernachten.

Hier erscheint gegen 18 Uhr ein Gendarm und verlangt, dass die Jungen den Hof verlassen – was der Bauer ablehnt, man könne die Jungen nicht von seinem Privathof vertreiben. Daraufhin kommt um 19.30 Uhr der Ortsvorsteher und fordert abermals, dass die Jungen verschwinden. Der Jugendführer erklärt sich dazu bereit, wenn ein Quartier bereitgestellt würde. Dies lehnt der Ortsvorsteher ab und droht mit SA und Staatspolizei. Daraufhin beschließt der Jugendführer, nach Köln zurückzukehren.

Mittlerweile hat sich das Dorf auf dem Hof eingefunden, und die Leute bieten an, den Jungen Privatunterkünfte zu geben. Der Führer bleibt jedoch bei seinem Entschluss.

Als die Gruppe gerade gehen möchte, erscheinen der Bürgermeister, ein Gendarm, eine SA-Streife und die HJ, und der Bürgermeister beschlagnahmt das Gepäck: 30 Tornister, zwei Feldflaschen und einen Spaten. Ohne ihre Sachen müssen die Jungen nach Köln zurückkehren, wo sie wegen der späten Ankunftszeit eine Nacht im Jugendheim übernachten und dann nach Hause gehen.

Der Jugendseelsorger von St. Agnes, Kaplan Oehm, fordert daraufhin am Pfingstdiensttag vom Herchener Bürgermeister die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände, erhält jedoch bis zum 28. Mai keine Antwort. Daher wendet er sich in einem Schreiben an den Kölner Regierungspräsidenten, um „schärfsten Protest gegen die Beschlagnahme der Fahrtgegenstände“ einzulegen und die Herausgabe des Privateigentums zu fordern.

Als Reaktion auf das Schreiben erhält Oehm erst am 5. Juli 1934 die Mitteilung von der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln, dass über die Rückgabe der beschlagnahmten Sachen erst entschieden werden könne, wenn das bei der Staatsanwaltschaft in Bonn schwebende Strafverfahren zum Abschluss gekommen sei.

Auf Nachfrage bei der Staatspolizei ergibt sich, dass gegen die Jungmänner von St. Agnes Anklage wegen schweren Verdachts des Übertretens eines staatlichen Verbots (geschlossenes Auftreten katholischer Jugend in der Öffentlichkeit) erhoben wurde. Verschiedene Teilnehmer der Pfingstfahrt werden in dem Zusammenhang von der Staatspolizei vernommen.

Bei der Staatsanwaltschaft in Bonn liegen Anfang August 1934 der Bericht der katholischen Gruppe und der diesem widersprechende Bericht des Bürgermeisters von Herchen vor. Kaplan Oehm bemerkt hierzu in einem Schreiben an das Erzbischöfliche Generalvikariat jedoch, dass der Pfarrer in Herrchen zugesagt habe, ggf. Leute in Herchen benennen zu können, die die Sicht der Kölner Jugendgruppe bestätigen könnten.

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