Freier Zugang zum Schwimmbad für HJ
In Hilden wird am 19. Juni 1934 hinsichtlich des Eintritts in das städtische Schwimmbad seitens der Verwaltung verfügt:
„Bis auf weiteres soll folgende Regelung gelten: Jungvolk, Bund Deutscher Mädels und Hitlerjugend haben freien Zutritt zum städtischen Schwimmbad, wenn sie geschlossen unter der üblichen Führung zu Tagesstunden das Bad benutzen, die mit den Bademeister Herbertz vereinbart werden müssen, die in einer Zeit liegen, in der das Bad in der Regel von sonstigen Gästen wenig benutzt wird. Unter gleichen Voraussetzungen wird der Eintrittspreis für SA, SS, SA-Reserve und Arbeitsdienst der NSDAP Lager Urdenbach auf 0,10 RM pro Mann festgesetzt.“