HJ-Uniform bei Konfirmation und Firmung erwünscht
Das „Rheinische Volksblatt“ berichtet:
„Der ‚Völkische Beobachter‘ meldet: Aus wirtschaftlichen Gründen ist es von der Reichsjugendführung gestattet und erwünscht, dass die HJ, das Jung-Volk und Angehörige des Bundes deutscher Mädel und Jung-Mädel bei der Konfirmation und Firmung die Dienstkleidung und die Diensttracht tragen. Auf Anfrage beim bischöflichen Ordinariat Augsburg erhielten wir, so schreibt das Blatt weiter, folgende Antwort: Wir haben Ihr Schreiben vom 1. Februar 1934 zur Kenntnis genommen und erheben keine Erinnerung, wenn Angehörige der HJ, des JV des BdM und JM bei der heiligen Firmung die Dienstkleidung bezw. Diensttracht tragen. gez. Eberle.“