Rücksichtnahme bei HJ-Übergriffen
Am 12. Februar 1934 äußert sich der Landrat des Kreises Iserlohn zum künftigen Umgang mit unzulässigen Übergriffen der Hitlerjugend gegen konfessionelle Jugendgruppen. Er stellte gegenüber den Bürgermeistern seines Amtsbezirk zwar heraus, dass „bei offenkundigen Uebergriffen und undiszipliniertem Verhalten der Hitlerjugend die Polizei einzugreifen verpflichtet" sei, belehrte sie aber zugleich, dass ein Polizeieinsatz gegen die HJ nur mit vorheriger Zustimmung des Landrats erlaubt sei, die aber nur dann erteilt werde, wenn zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft worden seien. Damit waren der Ortspolizei bei Verstößen der HJ in Zukunft zumeist die Hände gebunden.