Anordnungen der Reichsamtsleitung des NSLB
Am 18. September 1934 ergeht folgende Anordnungen der Reichsamtsleitung des NSLB:
„Die im NSLB zusammengeschlossenen 300.000 Erzieher der deutschen Jugend tragen mit die Verantwortung für die nationalsozialistische Bereitschaft der kommenden Generation. Es ist daher eine der vordringlichsten Aufgaben des NSLB, die in ihm zusammengeschlossenen deutschen Erzieher weltanschaulich und fachlich zu schulen, dass sie der Verantwortung ihrer Tätigkeit gegenüber Volk und Staat an der deutschen Jugend voll bewusst und gewachsen sind.
Anordnung:
1. Die Gau- und Kreisschulungswalter des NSLB als Verbindungsleute zu den politischen Gau- und Kreisschulungsämtern haben dafür Sorge zu tragen, dass von nun an sämtliche Amtswalter des NSLB (also Pg., die zum „Amt für Erzieher” gehören), durch die von der Parteiorganisation eingerichteten Schulungslager (Kreis-, Gau-Landesführerschulen) gehen und dort weltanschaulich geschult werden. An diesen Lehrgängen in den Schulungslagern der PO haben auch die Gau- und Kreisschulungswalter sowie die der Reichsamtsleitung gemeldeten Referenten teilzunehmen, so dass sie bis Anfang des nächsten Schuljahres ein weltanschaulich gefestigter und von den Gauschulungsämtern anerkannter Stamm des NSLB einstweilen vorhanden ist.
2. Einzelne Mitglieder des NSLB, die nicht Parteigenossen sind, für besondere Aufgaben aber geeignet erscheinen, können (...)ebenfalls durch PO-Lager gehen. Das Gros der Erzieherschaft aber wird in Zukunft in besonderen Lagern durch den NSLB weltanschaulich und fachlich geschult werden müssen. In einzelnen Gauen ist auf diesem Gebiet schon Vorbildliches geleistet worden.
3. Gute Vorarbeit für weltanschauliche Schulung der Erzieher kann geleistet werden, wenn in Schulungsabenden, -wochen und Arbeitsgemeinschaften innerhalb der Gaue, Kreise, Ortsgruppen, Zellen und Blocks aus nationalsozialistischen Standardwerken (Hitler: Mein Kampf, Rosenberg: Mythus des 20. Jahrhunderts, Kulturrede des Führers am Reichsparteitag 1934 etc.) und anhand der vom Reichsschulungsamt herausgegebenen Schulungsbriefe gewisse Abschnitte und Kapitel gelesen und besprochen werden. Die Totalität unserer Weltanschauung verlangt auch eine Einheitlichkeit und Gleichheit in Auffassung und Lehre, die durch die Schulungsbriefe garantiert ist.
4. Für die Selbstschulung des deutschen Erziehers ist das Studium der genannten vom Reichsschulungsamt herausgegebenen Schulungsbriefe unerlässlich. Die Artikelreihen stehen auf vorbildlicher Höhe und bilden zusammengefasst den „Katechismus” unserer Bewegung. Wenn alle Erzieher Deutschlands sich anhand der Schulungsbriefe mit den Grundfragen des Nationalsozialismus persönlich auseinandersetzen, so ist dadurch eine einheitliche Grundlage für die Erzieherarbeit an der Jugend gewährleistet. Freilich müssen alle jene gewonnenen Erkenntnisse im Lager erst noch erlebt und im täglichen Kampf erprobt und erhärtet werden.“