Erfassung und religiöse Betreuung verschickter Kinder
In einer Aktennotiz wird am 14. Dezember 1943 Folgendes niedergelegtt:
„Am Sonnabend, den 4. Dezember 1943 war ich zur Rücksprache über Fragen der Evakuierten-Versorgung beim Landesverein für Innere Mission in Dresden. (...)
Die Besprechung mit Pfarrer Vogel ergab bezügl. der Erfassung der landverschickten Kinder, dass wesentliche neue Fragen und Probleme nicht aufgetaucht waren, dass die Bereitschaft der Pfarrämter in Sachsen, sich der Kinder anzunehmen, nach wie vor im Allgemeinen gross und gut ist.
Zu der mit Schreiben von Fräulein Marx vom 30.11.42 ihm vorgelegten Fragen bezügl. der Benennung auch einzelner Adressen von Kindern bat er, wir möchten für Sachsen doch auch ruhig Einzeladressen namhaft machen. Er verstehe, dass wir das für Diasporagebiete, in denen große weite Wege zu erledigen wären, dem Pfarrer nicht zumuten wollten. Er verstehe auch unsere Überlegungen, dass es in Lagern, in denen sich die Lagerleiter ablehnend verhielten, eine Überforderung des einzelnen Kindes bedeute, ihm zuzumuten, als einziges zum Unterricht zu kommen. Aber er wolle doch dagegen halten, dass in Sachsen in einer ganzen Reihe von Lagern ein ganz ordentliches Verhältnis zwischen dem Lagerleiter und dem Pfarramt bestehe, und eine zum mindesten korrekte Haltung des Lagerleiters gegenüber den kirchlichen Wünschen zu erkennen sei. Es habe sich nun gezeigt, dass gegebenenfalls die Benennung eines einzelnen Namens dem Pfarrer Anlass geben könnte, im Lager überhaupt vorzusprechen und nachzufragen, welche Kinder da wären: er wisse z.B. von dem und dem. Daraus habe sich dann doch ein stärkerer Besuch der Kinder im Gottesdienst und im Unterricht entwickelt.“