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Ereignisse
1943
Dezember

Kompetenzgerangel in KLV

Am 9. Dezember 1943 wendet sich Gauleiter Fritz Wächtler an Baldur von Schirach als „Beauftragtem des Führers für die Inspektion der HJ und Reichsleiter für die Jugenderziehung der NSDAP“:

„Lieber Parteigenosse von Schirach!

Als Sie mich baten, nach der kriegsbedingten Stilllegung des NSLB die Arbeit in der KLV weiter zu übernehmen und mir ausdrücklich den neuen Auftrag dazu erteilten, versicherten Sie mir, dass in den Zuständigkeiten nichts geändert werden solle, und dass Sie es ablehnten, die Stilllegung des NSLB in dieser Hinsicht auszunützen. Diese Versicherung wiederholten Sie mir am 8. Nov. ds. J. in München. Ich habe auch nur unter dieser Voraussetzung die Arbeit damals weiter geführt und meinen Vertreter Parteigenossen Wolf in Ihre Dienststelle abgestellt. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen, dass die RJF entgegen dieser Ihrer Versicherung grundsätzliche Umänderungen beabsichtige. Das teilte ich Ihnen am 8.11. in München mit.

Nach unserer Münchener Besprechung habe ich Parteigenossen Wolf davon Mitteilung gemacht, dass Sie weiter bei Ihrer Auffassung blieben und ihn im Auskunft gebeten, ob ihm von solchen Bestrebungen der RJF etwas bekannt sei. Parteigenosse Wolf kam zu diesem Zweck zur Berichterstattung nach Bayreuth. Da in dieser Zeit ein Besuch von Gauleiter Parteigenossen Kaufmann aus Hamburg in meinem Gau stattfand, der sich auf eine Woche erstreckte, musste ich meine Besprechungen zurückstellen und komme erst jetzt dazu, Ihnen von dem Ergebnis Mitteilung zu machen.

Nach dem Bericht des Parteigenossen Wolf steht fest, dass die RFJ entgegen Ihren Anweisungen angeblich wegen organisatorischer Vereinfachung meine Mitarbeiter draußen in den Gauen (Schulbeauftragte und Schulinspekteure entweder zu beseitigen oder in die HJ einzubauen bestrebt ist. Wenn ich es schon merkwürdig finde, dass man sich an Ihre Richtlinien nicht hält und zweitens diese Maßnahme vorbereitet, ohne mich rechtzeitig davon zu unterrichten, mir also noch nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, so muss ich das schärfstens ablehnen. Ich stehe nicht 17 Jahre in der Parteiarbeit und bin nicht 8 Jahre als Gauleiter tätig, um jetzt von einem solchen Gebahren auch nur Kenntnis zu nehmen.

Im Einzelnen führe ich an:

1. Die neue Gestaltung der KLV als Begründung für eine grundsätzliche „organisatorische“ Veränderung anzuführen, ist sehr durchsichtig und völlig abwegig. Denn gerade wegen der Einschaltung des Staates ist meine Aufgabe innerhalb der KLV (Betreuung und Ausrichtung der Erzieherschaft) eine noch wichtigere und noch dringendere geworden. Es wäre ja das erste Mal in der Geschichte der NSDAP, dass dem Staate die Betreuung einer Berufsgruppe übertragen würde und ich bin überzeugt, dass auch Sie meinen Standpunkt teilen. Wie ich Ihnen schon in München sagte, haben meine bisherigen Besuche in KLV-Lagern, die nach dem neuen System entstanden sind, gerade diese Ausrichtung noch zwingender erscheinen lassen als früher; denn vorher konnten wir einzelne Lehrkräfte auswählen und ungeeignete zurücklassen, während jetzt der gesamte Lehrkörper verschickt wird, Ich bin überzeugt, wenn jetzt die Betreuung und Ausrichtung er Erzieher nachlässt, werden sich die Folgen schon in einem halben bis dreiviertel Jahr im negativen Sinne zeigen, denn das eine ergibt sich als feststehende Erfahrungstatsache aus den 2 ½ Jahren Tätigkeit, dass der Geist eines KLV-Lagers nicht zuerst abhängt von der eingesetzten Führerschaft der HJ, die zudem noch dauernd wechselt, sondern in erster Linie von der Haltung der Lehrkräfte.

Es dürfte ebenso feststehen, dass die Elternschaft für die Verlegung ganzer Schulsysteme nur deshalb zu bekommen war, weil der gesamte Lehrkörper mit verlegt werden sollte und tatsächlich wird. Für die Elternschaft spielt die Führerschaft der HJ, die in den Lagern eingesetzt ist keine ausschlaggebende Rolle. Dazu kommt, dass die Zahl der zu verlegenden Schulen dauernd steigt.

Aus alledem ergibt sich, dass der Betreuung der Lehrerschaft eine immer größere Bedeutung zukommt. Fest steht aber auch weiterhin, dass die Lehrerschaft die Betreuung und Ausrichtung durch die HJ abweist. Daran hat sich nichts geändert. Man soll doch nicht glauben, dass die Lehrerschaft auf einen organisatorischen „Trick“ hereinfällt. - Diese Formulierung wurde mir gegenüber gebraucht.

2. Wenn die RJF weiter beabsichtigt, meine Gauschulbeauftragten zu entfernen, so dürfte sie über ihre Befugnisse und Möglichkeiten nicht im Bilde sein; denn meine Gauschulbeauftragten sind in Personalunion die Beauftragten der Gauleiter für Schul- und Erzieherfragen, die sowieso u.a. mit der Verlegung der Schulen zu tun haben und die auch dableiben, auch wenn die RJF anders organisiert. Von einer Vereinfachung hier zu sprechen auch nur „organisatorischer Art“, ist Unsinn.

3. Die von mir für die eingesetzten Lehrkräfte herausgegebene Vierteljahreszeitschrift („KLV-Schulnachrichten“) soll ebenfalls verschwinden. Ich streite der RJF wie oben auch hier das Recht ab, für eine solche Entscheidung überhaupt zuständig zu sein. Diese KLV-Schulnachrichten haben sich bewährt und stellen jetzt ein unentbehrliches Verbindungsglied innerhalb der Lehrkörper dar. Die Erzieherschaft arbeitet ausgezeichnet mit, das ist schon allein ein Beweis für meine oben aufgestellte Behauptung. Dass ferner und nicht zuletzt die neu auftretenden pädagogischen Probleme durch diesen Austausch der Gedanken noch einer Klärung zugeführt werden, bemerke ich nur am Rande. Diese Zeitschrift ist mein Organ in meiner Eigenschaft als Ihr Beauftragter. Das lasse ich mir nicht einfach kassieren.

Aus alledem ergibt sich, dass der Betreuung der Lehrerschaft eine immer größere Bedeutung zukommt, auch weiterhin, dass die Lehrerschaft die Betreuung und Ausrichtung durch die HJ abweist. (Daran hat sich nichts geändert, man soll doch nicht glauben, dass die Lehrerschaft auf einen organisatorischen „Trick“ hereinfällt - Diese Formulierung wurde mir gegenüber gebraucht.) [...]

4. Ich finde es auch sehr merkwürdig, dass im KLV-Rundschreiben vom 3.10.43 eine Anordnung über Ausbildung und Einsatz von Führungskräften an die Gebietsbeauftragten hinausgegangen ist, die mich in vielen Punkten aufgabenmäßig berührt, von der ich vorher überhaupt nicht informiert wurde. Ich habe erst Kenntnis davon erhalten, als die Durchführung dieser Bestimmungen bei meinen Schulinspekteuren auf Schwierigkeiten stieß. Es handelt sich in dieser ganzen Angelegenheit im die Lagerleiterschule in Podiebrad. Wenn ich auch grundsätzlich anerkenne, dass die Ausrichtung der Lagerleiter, weil zum Teil im Aufgabengebiet der HJ liegend, durch die RJF erfolgt, muss ich es aber ablehnen, dass der von mir bestimmte Schulungsleiter dem sogenannten Schulführer unterstellt ist. Der Schulungsauftrag der RJF kann sich nur auf Angehörige der HJ und HJ-Aufgaben, nicht aber auf die Schulerziehung und weltanschaulich politische Haltung der Lehrerschaft beziehen. Auch müsste die Auswahl der einzuberufenden Lehrkräfte dem Schulinspekteur obliegen. Es berührt mich ebenfalls fremdartig, dass nach der oben angeführten Anordnung ein von mir benannter und abgestellter Schulungsleiter noch von einer anderen Stelle bestätigt werden soll. (Da mache ich nicht mit. Entweder trage ich die Verantwortung über ein Teilgebiet der K.L.V., dann trage ich sie aber auch ganz.)

5. Auch die von mir seinerzeit in Auftrag gegebenen KLV-Uniformen für Lehrer und Lehrerinnen (8000 für Männer und 2000 für Frauen), [die genehmigt und ]seit April ds. J. durch die Verwaltung der RJF übernommen wurden, sind bis heute noch nicht ausgeliefert, trotzdem ich mich persönlich einschaltete und mir versprochen worden war, die Uniformen auf die Gebietskammern in den Gauen zu verteilen. Lediglich der Lagerleiterschule Podiebrad wurden Uniformen geliefert. Die für Podiebrad zweckmäßigste Uniform mit langer Hose aber hat man aber zurückbehalten (...) Die Folge davon ist, dass die Mannschaft mangels langer Stiefel nicht einheitlich eingekleidet werden kann und ein Teil der Lehrerschaft in Zivil am Lehrgang teilnehmen muss. Auch dieser Standpunkt ist für mich untragbar.

6. Außerdem muss ich Ihnen davon Kenntnis geben, dass von mir persönlich gezeichnete Anordnungen in dem Verordnungsblatt Ihrer Dienststelle nicht aufgenommen wurden, und ich deshalb des Öfteren schon gezwungen war, dieselben von Bayreuth aus vervielfältigen und versenden zu lassen. Die Folge davon war, dass die Gebietsbeauftragten über diese meine Anordnung hinweggingen und den Schulinspekteuren nicht die notwendige Unterstützung zuteilwerden ließen. (Auch da mache ich nicht mehr mit.)

Lieber Parteigenosse von Schirach, es muss hier unbedingt eine Klärung herbeigeführt werden. Der jetzige Zustand ist unkameradschaftlich und für mich unwürdig. Hier schließe ich auch meinen beauftragten Vertreter in Ihrer Dienststelle ein und die gesamte Lehrerschaft. Wie ich Ihnen bereits am 8.11. persönlich in München sagte, werden in Lehrerkreisen die oben aufgezeigten Bestrebungen der RJF lebhaft diskutiert und es dürfte auch kein Zweifel darüber herrschen, dass die Lehrerschaft eine Betreuung durch HJ-Beauftragte grundsätzlich ablehnt (...).

Jedenfalls muss ich feststellen, dass in den letzten Monaten von einer offenen Arbeitskameradschaft nicht mehr zu sprechen ist, und ich halte es für unbedingt notwendig, dass alle Entscheidungen dieser Art von Ihnen persönlich getroffen werden. Ich bitte Sie ausdrücklich darum, damit ich meine Haltung danach einrichten kann.“

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