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Ereignisse
1943
November

Seelsorge an evakuierten Kindern

Im Rahmen einer Konferenz der westdeutschen Bischöfe in Paderborn wird am 10. November 1943 Folgendes besprochen:

„II. Seelsorge an den umgesiedelten Frauen und Kindern aus den luftbedrohten Gebieten

a) Die allgemeine seelsorgliche Lage ist je nach Aufnahme ganz verschieden. Die Entsende-Diözesen haben versucht, durch mitgehende jüngere Geistliche eine genügende Seelsorge aufzubauen. Die entgegenstehenden Schwierigkeiten sind namentlich in Diasporagebieten groß, einmal wegen der weiten Wege, dann auch wegen des Fehlens von Kirchen oder anderen geeigneten Räumen für Gottesdienst und Kinderseelsorgestunden. Es ist vor allem für die Kinder schwer, Sonntags die oft sehr weiten Wege zum Besuch des Gottesdienstes zu machen (...).

b) Der Religionsunterricht für die Kinder der umgesiedelten Schulen ist durch Runderlass des Herrn Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 25. August 1943 geregelt worden. Leider ist die textliche Fassung des Runderlasses so, dass er eine verschiedene Auslegung und Anwendung je nach den Aufnahmegauen gefunden hat. Am besten ist er in Bayern durchgeführt. In anderen Gauen, vor allem in Pommern, stößt die Durchführung dieses Runderlasses auf unüberwindliche Schwierigkeiten. Dort sind die Volksschüler noch durchweg ohne jeden RU. - Durch Beurlaubung und Zurückversetzung der geistlichen Studienräte in den Heimatgau hat man die Anwendung des ministeriellen Erlasses auch auf den RU der höheren Schulen völlig illusorisch gemacht. - Es fehlt noch immer jede religiöse Unterweisung in den allermeisten KLV-Lagern, obschon der Runderlass des Ministers vom 25. August auch für diese Lager den RU befiehlt. Häufig ist dort den Kindern sogar der Besuch des Sonntags-Gottesdienstes unmöglich gemacht.“

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