Probleme bei Gottesdienstbesuch in KLV-Lagern
Schwester Emma Groß teilt dem Rheinischen Provinzialausschuss für Innere Mission am 7. November 1943 aus Herchen mit:
„Ihre Zuschrift vom 27. Sept. 43 nebst den beigefügten Bestimmungen für die kirchl. Unterweisung der in K.L.V.-Lägern untergebrachten Kinder, habe ich mit bestem Dank erhalten! Gleicherweise erhielt ich Ihre Zeilen vom 29. Okt. mit der Meldung der beiden Kinder Hannelore u. Dorle S., die sich ebenfalls im hiesigen Lager befinden. Als ich Ihre erste Post erhielt, war der Lagerleiter gerade in Urlaub u. ich musste zunächst 3 Wochen abwarten. Nach Beginn der Schule machte ich mich sofort auf den Weg, um die Unterrichtsstunde der genannten ersten 4 Kinder zu erhalten. Herr Bürger erklärte mir, dass er von diesem Erlass nichts wisse, er müsse dann noch bei allen Schriften sein, die er nicht mehr gelesen. Ich wies auf das Datum hin u. sagte ihm, dass es schon so sein könnte, ich ihm aber den Inhalt des Erlasses sagen könne, falls er sich die Mühe nicht machen wolle, nachzusehen. Ja, sagte er daraufhin: "Freizeitstunde" u. zuckte die Achseln. Dann entrollte er mir den Stundenplan des Lagers. Vormittags, Schule bis 1/2 2 Uhr, Essenszeit, anschließend bis 3 Uhr Ruhezeit; anschließend Kaffeetrinken; anschließend Hausaufgaben, Mittwoch u. Sonntagnachmittag gehört der Hitlerjugend, Beschäftigungsstunde bis 1/4 vor 7 Uhr abends - also? Sonntags vormittags alle 14 Tage Möglichkeit zum Kirchgang oder Kindergottesdienst - Nach Tisch wieder bis 3 Uhr Ruhezeit - allerdings von 1/2 4 - 1/2 5 Uhr wäre es möglich die Kinder herunterzuschicken, wenn nicht Besonderes, etwa Feier oder Ausflug vorliegt! Um den Kindern diese eine Möglichkeit zu lassen, ging ich nun darauf ein und sagte, gut, dann schicken sie mir die Kinder den nächsten Sonntag um 1/2 4 Uhr herunter.
Der Sonntag kam, aber nicht die Kinder zur Stunde. Nebenbei erfuhr ich, dass Besuchstag im Lager war, was alle 4 Wochen der Fall ist. Im Laufe der Woche rief ich wieder an u. erinnerte Herrn Bürger an die Unterrichtskinder u. nannte ihm gleichzeitig die beiden neu gemeldeten Namen u. bat ihn dieselben mit den schon erwähnten herunterzuschicken. Ja, sagte er, das eine Kind ist krank u. wieder in Köln, das andere ist allerdings hier; aber die Kinder haben bei dem schönen Herbstwetter, Ausmarsch! Ich erwiderte, ich wolle den Kindern keine besondere Freude vorenthalten, aber es bliebe doch bei der abgemachten Stunde? Ja, da müssen wir doch noch mal drüber sprechen, meinte Herr Bürger, wann ich wohl zu sprechen sei? Ich sagte, o wenn möglich morgen, nach dem Konfirmanden-Unterricht um 1/2 5 - 5 1/2 will ich Sie gerne erwarten. Aber ob etwas dazwischen kam? Es kam niemand. Nun kam Her Pastor ..... für 1 Tag in Urlaub u. ich habe ihm diesen Verlauf der Verhandlungen geschildert. Darauf hat Herr Pastor telefonisch mit Herrn Bürger gesprochen u. dieser hat geäußert, dass es wohl auch möglich wäre an einem Wochentag v. 3-5 Uhr. Herr Pastor bat ihn, doch diesbezügl. mit mir in Verbindung zu treten. Die Woche verging. Heute Mittag habe ich wieder angerufen u. bekam die Auskunft, dass der Lagerleiter heute nicht da ist. Ich bat daraufhin den vertretenden Herrn zu sagen, ich ließe daran erinnern, dass die erwähnten Kinder um 1/2 4 Uhr Unterricht hätten. Der Erfolg war auch heute Null!
Wenn ich Sie nun solange auf eine Antwort warten ließ, so geschah es deshalb, weil ich Ihnen lieber einen anderen Bescheid mitgeteilt hätte. Es sind nun 6 Kinder, um die ich mich bis heute umsonst bemüht habe. Sollte sich irgendein Lichtblick zeigen in den nächsten Tagen, so gebe ich Ihnen gern sofort Nachricht. Aber der Boden ist sehr hart. Es tut mir leid, um der Mütter willen, deren Wünsche wir sehr gern erfüllt hätten. Das soll aber nicht heißen, dass wir uns nicht weiter bemühen werden u. alles tun, um den Kindern des so lange Vorenthaltenen wieder zugänglich zu machen.“
Am 12. November 1943 ergänzt die Schwester:
„Nach einer nochmaligen Unterredung mit dem Lagerleiter, Herrn Bürger, kann ich Ihnen heute mitteilen, dass eine endgültige Verständigung nun dahin geführt hat, dass die genannten Kinder am Sonntag zum 1. Mal um 11 Uhr zur Stunde geschickt werden sollen. Und also, soll es nun immer anschließend an den Gottesdienst bleiben.“
Am gleichen Tag antwortet Pfarrer Ohl für den Provinzialausschuss:
„Sehr geehrte, liebe Schwester Emma!
Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie trotz aller Schwierigkeiten sich einsetzen für die kirchliche Versorgung der in Ihrer Gemeinde untergebrachten landverschickten Kinder. Nach Kenntnisnahme von Ihrem Bericht über den Stand der Dinge in Herchen möchten wir Sie bitten, dem Lagerleiter etwa folgendes mitzuteilen:
Ihr Bemühen um die evangelischen Kinder geschähe im Auftrag der Kirche. Sie hätten deshalb von der Kirche mit der Vermittlung der kirchlichen Versorgung landverschickter Kinder beauftragten Stelle Meldung von den Schwierigkeiten gemacht, die den Unterricht bisher verhindert hätten. Es wäre Ihnen daraufhin mitgeteilt worden, dass die zentrale kirchliche Stelle in Berlin mit der Reichsjugendführung verabredet hätte, dass sie ihr alle Fälle vorlegen soll, in denen solche Schwierigkeiten gemacht werden. Die rheinische Stelle hätte Ihnen nun angeboten, auch Ihren Bericht nach Berlin weiterzugeben. Sie hätten aber gebeten, davon noch einmal abzusehen, da Sie hofften, dass von nun an, wie vorgesehen, die Stunde an einem Wochentag Ihnen zur Verfügung gestellt würde. Sie seien aber aufgefordert worden, in Kürze erneut zu berichten, ob die Angelegenheit nun ihre Regelung gefunden habe. Sie bäten darum, dass nun endgültig eine bestimmte Stunde festgemacht und die Kinder Ihnen dann geschickt würden.
Wir hoffen, dass nach dieser Mitteilung der Lagerleiter keine Schwierigkeiten mehr machen word, und bitten Sie um eine kurze Nachricht, ob und wann Sie mit dem Unterricht beginnen konnten. Andernfalls erbitten wir einen ausführlichen Bericht über den Verlauf Ihrer Verhandlungen mit dem Lagerleiter, damit wir ihn nach Berlin weitergeben. Wir haben in ähnlichen Fällen die Erfahrung gemacht, dass die Reichsleitung der KLV sich für die Behebung der Schwierigkeiten tatkräftig eingesetzt hat. Dieser Brief ist selbstverständlich nicht zur Einsicht durch den Lagerleiter, sondern nur für Sie bestimmt als Unterlage für Ihre weiteren Besprechungen mit ihm.
Mit nochmals vielem Dank für Ihre Sorge um die kleinen „Fremdlinge“ in Ihrer Gemeinde.“