Einrichtung der KLV-Schule für Lagerleiter
Im Rundschreiben KLV 12/43 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung ist folgende Anordnung des Reichsleiters zu „KLV-Schule für Lagerleiter und Lagerleiterinnen (1.11.1943 - KLV 2611)“ abgedruckt:
„Aufgabe der KLV-Schule für Lagerleiter(innen).
Die KLV-Schule für Lagerleiter(innen) wird eröffnet, um eine planmäßige Einweisung der Lagerleiter und Lagerleiterinnen auf ihre besonderen Aufgaben als Leiter und Leiterinnen der KLV-Lager durchzuführen. Eine Einführung in die Aufgaben und Gliederung der KLV, in die Durchführungsmöglichkeiten des Unterrichtes in den KLV-Lagern, in das Gedankengut der Hitler-Jugend, in den Dienst und in die Freizeitgestaltung und in die technische Durchführung des KLV-Lager-Betriebes soll vor allem den neu im Rahmen der KLV-Schulverlegung in die Führungstätigkeit im KLV-Lager kommenden Kräften die Durchführung dieser Aufgaben erleichtern helfen.
Zum gleichen Zweck wird Einblick in den praktischen Dienstbetrieb bestehender KLV-Lager gegeben. Durch enge Zusammenarbeit mit den am gleichen Ort zu gleicher Zeit untergebrachten Lehrgängen der KLV-Schule für Lagermannschaftsführer und KLV-Werkschule für Lagermannschaftsführer soll der gemeinsam im KLV-Lager durchzuführende Führungs- und Erziehungsauftrag aufgezeigt werden.
In der KLV-Lagerarbeit erfahrenen Lagerleitern soll hier gleichzeitig neue Anregung gegeben werden und sie selbst wiederum sollen befruchtend auf die Dienstgestaltung und den Erfahrungsaustausch einwirken.
Durch politisch-weltanschauliche Themen soll über den Tagesdienst hinaus die enge Verbindung zum Zeitgeschehen geknüpft werden und Ausrichtung auf den gemeinsamen Kampf und das gemeinsame Ziel erfolgen.
Ort der Durchführung und Bezeichnung.
Die Schule wird in Bad Podiebrad bei Neuenburg a.d. Elbe/Böhmen eröffnet.
Sie trägt die Bezeichnung: KLV-Schule für Lagerleiter und Lagerleiterinnen. (...)
Als Teilnehmerzahlen sind je Lehrgang 160 Lagerleiter und 50 Lagerleiterinnen festgelegt. Die Verteilung auf die Gebiete ist aus nachstehender Aufstellung ersichtlich. Die Gebietsbeauftragten haben bei der Auswahl der Teilnehmer sowohl Lagerleiter(innen) "geschlossener" als auch "offener" KLV-Lager ihres Aufnahmegebietes zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass etwa zwei Drittel der zu meldenden neu in der KLV-Arbeit stehende Lagerleiter(innen) und etwa ein Drittel erfahrene Lagerleiter(innen) sein sollen und einberufen werden.“