Getrennte Unterbringung von Mädeln und Jungmädeln
Im Rundschreiben KLV 12/43 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es:
„Im Rahmen der Umquartierung (KLV) werden die Mädel sämtlicher Altersstufen, soweit sie Schülerinnen sind und nicht für irgendeinen Kriegseinsatz in den Luftnotstandsgebieten benötigt werden, verschickt. Aus disziplinären und erzieherischen Gründen ist jedoch eine Unterbringung von Mädeln und Jungmädeln in einem Lager nicht möglich. Es ist daher darauf zu achten, dass schon bei der Entsendung Lager für Jungmädel bzw. Lager für Mädel zusammengestellt werden. Bei der Zusammenstellung der Mädellager ist besonders darauf zu achten, dass der Fachunterricht in diesen Lagern voll gewährleistet ist, und dass im weiteren für diese Lager unbedingt geeignete Lagerleiterinnen abgestellt werden.“