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Ereignisse
1943
Oktober

Aufnahme von „Mischlingen“ in KLV-Lagern

Im Rundschreiben KLV 12/43 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es:

„Durch die Verlegung von geschlossenen Schulen besteht die Möglichkeit, dass jüdische Mischlinge im Wege der KLV verschickt werden. Hierzu wird folgendes angeordnet:

1. Mischlinge zweiten und niedrigeren Grades sind in die Einrichtungen der KLV wie deutschblütige Jugendliche aufzunehmen.

2. Mischlinge ersten Grades dürfen in den KLV-Einrichtungen nicht aufgenommen werden.

Mischlinge ersten Grades sind solche, die von zwei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammen (Halbjuden), Mischlinge zweiten Grades sind solche, die von einem der Rasse nach volljüdischen Großelternteil abstammen (Vierteljuden).“

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