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Ereignisse
1943
September

Der SD berichtet über Schulverlegungen

Am 30. September 1943 berichtet der Sicherheitsdienst der SS Folgendes über Schulverlegungen:

„Die Verlegung von Schulen aus Luftkriegsgebieten

Durch Erlass des Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung vom 15.6.1943 wurde bestimmt, dass die geschlossene Verlegung von Schulen (mit Ausnahme der Berufsschulen) aus den Luftkriegsgebieten, von den Reichsverteidigungskommissaren angeordnet werden kann. Die Überführung der Schulen erfolgt in Zusammenarbeit der mittleren Schulaufsichtsbehörde und der Dienststellen der erweiterten Kinderlandverschickung. Die Schulen einer Gemeinde sollen möglichst in einen Aufnahmegau, die einzelnen Schulen an einem Ort oder so zusammenhängend untergebracht werden, dass die Betreuung durch Schule und Hitler-Jugend gewährleistet und ein Zusammenhalt der Familienmitglieder möglich ist. Die Mütter mit den noch nicht schulpflichtigen Kindern und sonstigen Familienangehörigen sollen nach Möglichkeit im gleichen Bereich untergebracht werden. Die 6 bis 10-jährigen Schüler werden durch die NSV in Familienpflegestellen untergebracht und von ihr betreut. Die über 10 Jahre alten Schüler sollen nach Möglichkeit in KLV-Lagern Aufnahme finden und nur dann, wenn keine Lagerunterbringung sich erreichen lässt, ebenfalls in Familienpflegestellen ein Unterkommen finden.

Durch eine Reihe weiterer Erlasse, Anordnungen und Rundschreiben wurden sowohl vom Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, der Dienststelle KLV bei dem Reichsleiter für die Jugenderziehung der NSDAP und dem Hauptamt für Volkswohlfahrt weitere Einzelheiten geregelt, z.B. die Durchführung der Elternversammlungen, die Abordnung der Lehrkräfte, Fragen der Schulaufsicht und der beamtenrechtlichen Betreuung, der Transporte usw.

Neben der Verlagerung der Schulen im Rahmen der KLV- und NSV-Verschickung wurde den Eltern die Möglichkeit gegeben, ihre Kinder bei Verwandten in weniger luftgefährdeten Gebieten unterzubringen.

Ganz allgemein ist festzustellen, dass die Bereitwilligkeit der Eltern, ihre Kinder auf einem der genannten Wege - wobei die Verwandten - und Bekanntenverschickung stark   bevorzugt wird - zu verschicken, in den Orten, die bereits größere Angriffe erlitten, größer war, als in den Städten, in denen es sich in der Hauptsache um eine vorsorgliche Umquartierung handelte. Die Zahl der zur Verschickung gemeldeten Kinder stieg jeweils nach größeren Angriffen, um in den Zeiten einer verhältnismäßig größeren Ruhe wieder abzuebben.

Bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umquartierung der Schuljugend ergab es sich, dass der Erfolg der Elternversammlungen, deren Zweck im Wesentlichen darin bestand, den Eltern die Notwendigkeit einer Sicherung ihrer Kinder vor den Auswirkungen feindlicher Terrorangriffe klar zu machen und sie zu einer Verschickung ihrer Kinder zu veranlassen, sehr stark von der Geschicklichkeit der Redner abhing. Es hat sich auch gezeigt, dass mit dieser Aufgabe am zweckmäßigsten geeignete Schulleiter oder Lehrer beauftragt werden müssen, da das Vertrauen der Eltern zu ihnen am größten war und sie daher auch in allen Zweifelsfragen von der Elternschaft um Rat gefragt wurden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer stärkeren Einschaltung der Schule bei der Durchführung der Umquartierungsmaßnahmen. Sehr ungünstig wirkte sich in zahlreichen Elternversammlungen, besonders auch in der Reichshauptstadt, aus, dass den Eltern von den Versammlungsleitern - in Berlin wurden vorzugsweise Beauftragte der Partei abgestellt - keine genaue Auskunft über den zukünftigen Aufenthaltsort der Schule, der Zeitpunkt des Abtransportes usw. gegeben werden konnte.

Vielfach ließen sich Eltern durch Gerüchte über eine mangelnde Aufnahmebereitschaft und schlechte Behandlung der Kinder durch die Bevölkerung in weit von der Heimat entfernten Aufnahmegebieten zu einer ablehnenden Haltung verleiten. Sehr zahlreich wurde der Wunsch geäußert, ihre Kinder in nähergelegene Gebiete (ländliche Umgebung der Großstädte), möglichst im eigenen Gau, unterzubringen, da dann auch die Möglichkeit gegeben sei, sich durch Besuche über das Wochenende über die Betreuung der Kinder zu informieren. Vielfach war aber auch eine ganze Reihe anderer Gründe maßgebend für die Weigerung der Eltern, ihre Kinder zu verschicken. So heißt es z.B. in den Berichten:

'Aus Gesprächen mit Eltern ist immer wieder zu entnehmen, dass noch viel mehr Kinder zur KLV-Verschickung gemeldet würden, wenn die Lehrerschaft als Träger dieser Aktion mehr in Erscheinung träte.'

'Von Eltern und Schülern höherer Lehranstalten wird zum Ausdruck gebracht, dass sie kein Vertrauen zur HJ haben und ihre Kinder nur mitgeben, weil sie wüssten, dass die Beaufsichtigung zum größten Teil von der Lehrerschaft durchgeführt werde.'

Konfessionell gebundene Kreise vertreten die Ansicht, dass die ganze Verschickung nur den Zweck verfolge, die Jugendlichen vom Elternhaus zu trennen, um sie in Lagern zu Ketzern zu erziehen.

'Wir lassen uns unsere Kinder nicht wegnehmen, darüber haben wir ja auch noch zu bestimmen, was mit unseren Kindern geschieht.'

‚Wenn wir sterben müssen, dann wollen wir alle zusammen sterben.'

'Unsere Kinder lassen wir uns nicht wegnehmen, es gibt noch keine gesetzliche Handhabe dafür.'

'Auch die Gebiete, in die unsere Kinder kommen, sind nicht sicher.'

Weitere Einwände, die gegen eine Verschickung vorgebracht wurden, entsprangen im Wesentlichen der Sorge um die Verpflegung, die Behandlung und Betreuung ihrer Kinder in Krankheitsfällen, sittliche Gefährdung der Mädchen, die Instandhaltung der Wäsche und der Kleider usw.. Darüber hinaus gaben eine Reihe von Eltern an, ihre Kinder nicht entbehren zu können, weil sie sie im Haushalt oder im elterlichen Betrieb benötigen. Andere wiederum glaubten ihren Kindern die Trennung vom Elternhaus nicht zumuten zu können, da sie dies nicht ertragen könnten (Heimweh). Der Wunsch, ihre Kinder bei sich zu behalten, entsprang bisweilen auch dem Bestreben, in den Genuss der Sonderzuteilungen von Lebensmitteln zu kommen und die Versorgungslage der gesamten Familie auf dem bisherigen Stand zu halten.

Soweit Zahlenangaben über das Ausmaß der Umquartierungen von Schülern vorliegen, ergibt sich folgendes Bild: (...)

II. Dortmund: (13.9.1943)

Von 65.000 Schülern der Volks-, Mittel-, Haupt- und höheren Schulen wurden bisher 55.000 verschickt. Rund 10.000 Schüler, darunter schätzungsweise 50% Lernanfänger, befinden sich noch in der Stadt.

III. Bottrop: (13.9.1943)

Von den schulpflichtigen Kindern waren verschickt:

1. KLV                           -   1.714
2. NSV                           -   2.202
3. Verwandtenhilfe    -     3.221

zur Verschickung durch

NSV gemeldet:                                               -     312
zur Verschickung durch KLV gemeldet:       -   1.036
nicht verschickungsfähig                       :   -       570
nicht lagerfähig:     -                                          179
Verschickung verweigert:                             -   1.213
unklar                                                                -     731
mithin in Bottrop noch ortsanwesend:        -     4.287

IV.   Gelsenkirchen: (23.8.1943)

                                              Volks-     Mittel-   höh.Sch.

Gesamtzahl                            8.782   1.923     1.339
KLV                                              40 %   67 %   53 %
NSV                                               8 %     1 %     0,6 %
Verwandtenhilfe                        24 %   13 %     24 %
Verbleib unklar                        11 %   11 %     7 %
anwesend                                  17 %     8 %     15 %
zur Verschickung gemeldet        5 %       7 %   14 %
Verschickung verweigert        12 %     1 %     0,5 % (...)

Aus den aufgeführten Beispielen ergibt sich, dass in den Luftkriegsgebieten immer noch ein erheblicher Teil der schulpflichtigen Kinder zurückgeblieben ist. Nach den bisher gemachten Erfahrungen ist auch damit zu rechnen, dass ein großer Teil der Eltern bei seiner ablehnenden Haltung verbleiben wird. Von Erziehern wird aber betont, dass durch intensive Werbung und Aufklärung der Eltern doch noch eine erhebliche Zahl von Schülern aus den gefährdeten Gebieten verschickt werden könne. Allerdings müsse dafür Sorge getragen werden, dass den Einwendungen konfessioneller Kreise - besonders aus den westdeutschen Gebieten - gegen die Verschickungsaktionen dadurch begegnet wurde, dass den Eltern gegebene Zusagen in Bezug auf die Erteilung des lehrplanmäßigen Religionsunterrichtes und die Sicherstellung der religiösen Betreuung in den Aufnahmegebieten eingehalten werden. Die im Rahmen der Verlegung geschlossener Schulen stattfindenden KLV-Lager ließen sich nicht mehr mit der bisherigen Arbeit der KLV, die im Wesentlichen der Erholung der Jugend gedient habe, vergleichen. Deshalb müssten auch die Bestimmungen über die Gemeinschaftserziehung in den KLV-Lagern, nach denen kein Konfessionsunterricht in den Lager erteilt wurde, den veränderten Verhältnissen angepasst werden.

Darüber hinaus erscheint es erforderlich, dass die Umquartierungsmaßnahmen in absehbarer Zeit zu einem gewissen Abschluss gebracht werden, um vor allem für die schulische und erzieherische Betreuung eine den Verhältnissen entsprechende Stetigkeit zu erreichen. Da in den Entsendegebieten eine große Anzahl von Kindern unbeschult (z.B. Berlin rund 100.000, Dortmund rd. 10.000) und zum Teil auch während vieler Stunden am Tage unbeaufsichtigt sei, müsse die Frage geklärt werden, ob nach Abschluss der Evakuierungsmaßnahmen eine Wiederbeschulung einsetzen könne.

Die in den Berichten als Folge der unbedingt notwendigen Freiwilligkeit der Verschickung aufgeführten weiteren Missstände, wonach in den Entsendegebieten zahlreiche nicht mehr schulisch, sondern nur im Rahmen der Evakuierungsmaßnahmen eingesetzte Lehrkräfte vorhanden seien, während in den Aufnahmegauen infolge des starken Lehrermangels die Klassenstärke bis zu 80 Kindern keine Seltenheit mehr seien, und dadurch dort jeder Unterrichtserfolg, auch für die Einheimischen, in Frage gestellt werde, dürften durch den neuen Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 7.9. über die schulische Betreuung im Wege der Verwandtenhilfe umquartierten Schüler und Schülerinnen in dem Augenblick beseitigt werden, wo in den Aufnahmegebieten die Übersicht über die Zahl der verlegten Kinder vorhanden ist und die notwendigen Lehrkräfte angefordert werden können. Die aus räumlichen Gründen entstandenen Schwierigkeiten, wie insbesondere die Belegung der Schulen bis zur Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit können vorläufig nicht abgestellt werden. Vereinzelt musste eine Verlegung von Schulen bzw. eine Evakuierung von Schülern aus diesen Gründen bereits gestoppt werden.“

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