Landesbischofs Wurm an die Aufnahmegemeinden von Evakuierten
Am 29. September 1943 wendet sich Landesbischofs Wurm mit folgendem Aufruf an die Aufnahmegemeinden von Evakuierten:
„Liebe Gemeinden!
In ernster Stunde wende ich mich an die Gemeinden unserer württembergischen Landeskirche mit dem Wort des Psalms: ‚Gott ist unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen haben.‘
Was von Menschen geschehen kann, um Unheil abzuwehren und Hilfe zu bringen, findet unsere tatkräftige Unterstützung. Aber als Christen wissen wir, dass wir uns nur auf den Herrn verlassen können, auf das Wort Gottes, das niemals enttäuscht und keinen zu Schanden werden lässt. Wir wissen, dass es heilige Gerichtszeiten Gottes gibt, in denen unser Glaube geprüft und unser Leben gewogen wird, Stunden der Heimsuchung, in denen offenbar wird, wer in klarer Entscheidung zur Gemeinde Christi gehören will.
Gottes Hand liegt schwer auf uns. Wir denken an die großen Opfer, die im Dienst des Vaterlands gebracht worden sind und weiterhin gebracht werden müssen. Wir denken an unsere Brüder, die draußen für uns stehen und sterben, an die Verwundeten, Gefangenen und Vermißten, an alle die Trauernden und Sorgenden in der Heimat, an alle die Heimatlosen und Flüchtiggewordenen, denen dieser Krieg Haus und Heim, Hab und Gut genommen hat oder die täglich von solchem Verlust bedroht sind. Wir denken an alle die Frauen, die stellvertretend schwere Lasten tragen, an alle die Kinder, die von den Ihrigen getrennt in der Fremde leben müssen.
In all diesen Erschütterungen und Nöten danken wir, dass Christus eine Kirche unter uns gebaut hat, eine Gemeinschaft der Gläubigen, wo wir zusammenkommen, Gott zu loben und zu danken, sein Wort zu hören und von ihm uns stärken und trösten zu lassen, sein Mahl zu feiern und priesterlich für uns und die Unsrigen, für unsere Kirche und unser ganzes Volk vor Gott einzutreten.
Liebe Gemeinden! Diese Zeit ist für uns Christen eine Zeit der Bewährung. Neue und große Aufgaben sind uns gestellt. Dazu gehört der Dienst an den evakuierten Kindern und Erwachsenen, die in diesen Wochen in unser Land, in unsere Dörfer und Städte hereinströmen. Sie sollen es erleben, dass eine christliche Gemeinde da ist, dass christliche Häuser und Familien sie aufnehmen um Christi willen, denn ‚was ihr getan habt einem unter diesen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan‘.
Ihr Gastgeber! Lasst sie alle, besonders auch die Kinder, eure ganze Liebe spüren! Seid freundlich und herzlich gegen eure Gäste, auch wenn ihre Unterbringung manche Unannehmlichkeiten bereitet! Ersetzt ihnen trotz aller eigenen Sorgen und Nöte ein wenig, was sie verloren haben und zurücklassen mussten! Bedenket, dass sie sich in den ungewohnten Verhältnissen erst zurechtfinden müssen! Schließet sie ein in euer Gebet! Lasset sie teilnehmen an eurer Hausandacht! Ladet sie ein in den Gottesdienst! Nehmet sie herein in das Leben eurer Gemeinde! Schicket die Kinder mit euren eigenen Kindern in die Kinderkirche und in die Gemeindejugend! Traget dafür Sorge, dass sie eine kirchliche Unterweisung, vor allem Konfirmandenunterricht, erhalten! Lasset alle spüren, dass sie in der christlichen Gemeinde nicht nur eine Unterkunft, sondern eine Heimat finden.
Und ihr Gäste aus den Großstädten und aus den schwerbetroffenen Gauen! Ihr habt viel verloren und viel aufgeben müssen. Das ist hart und schwer und bringt manche Not und Versuchung mit sich. Manche von euch stehen in der Gefahr, bitter zu werden; manche verzehren sich in Heimweh. Darum befehlet euch mit dem, was euch geblieben ist, in Gottes Hand und fleht mit uns zu ihm, dass er ein Ende mache all der Not. Bittet den Herrn um Kraft und Geduld! Nehmt vorlieb mit dem, was eure Gastgeber euch bieten können! Vergesst nicht, dass auch eure Gastgeber schwere Lasten zu tragen haben! Leget überall gerne Hand an, auch bei einer Arbeit, die euch ungewohnt scheint: Traget mit ihnen im Glauben euer Kreuz!
Uns allen aber lasse der Herr diese Zeit der Heimsuchung zum Besten diesen! Er schließe uns fest zusammen im Glauben und in der Liebe! Er stärke uns in der Gewissheit, dass nichts uns scheiden mag von seiner Liebe!“
Am gleichen Tag wendet sich der Bischof zudem an die Pfarrer der Aufnahmegemeinden:
„I. Zahlreiche Volksgenossen aus luftgefährdeten Gebieten, seit neuestem auch aus Groß-Stuttgart, sind in den letzten Monaten und Wochen in unseren Gau evakuiert worden, darunter viele Kinder einzeln oder in ganzen Schulklassen. Unsere Landeskirche mit ihren Gemeinden steht damit vor ganz neuen, außerordentlichen Aufgaben in der Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung, in der Betätigung christlicher Liebe an allen denen, die unsere Hilfe begehren oder unseren Dienst brauchen. Diese kirchliche Aufgabe, insbesondere an den Kindern, erfordert von der ganzen lebendigen Gemeinde, vom Pfarrer und seinen Mitarbeitern, ein besonderes Maß von Verständnis und Liebe. Die Gemeinde Christi in unserem Land soll diesen vielen Evakuierten, Alten und Jungen, für diese Zeit der Heimsuchung Heimat werden - eine Aufgabe, die weit über diese schwere Gegenwart hinaus auch für die Zukunft unserer Deutschen Evangelischen Kirche entscheidende Bedeutung hat. Wir werden sie, bei der sonstigen großen Beanspruchung, mit Gottes Hilfe nur bewältigen können in der Kraft des Glaubens, in der Liebe Christi, in der Gemeinschaft des Hl. Geistes. Es geht hier in besonderer Weise um die Bewährung der Gemeinde Jesu Christi.
II. Es wird daher auf folgendes hingewiesen:
1.) Wichtig ist der seelsorgerliche Dienst der Gemeinde an den Evakuierten. Wir wollen sie persönlich aufsuchen, uns um ihre Sorgen und Nöte annehmen und sie herzlich einladen zu den Gottesdiensten und den sonstigen Veranstaltungen der Gemeinde. Wir werden den Gastgebern wie den Gästen in ihrer besonderen Lage oft zu Recht helfen müssen. Wir werden manche konkrete Hilfe leisten müssen.
2.) Eine ganz vordringliche Aufgabe aber bedeutet die kirchliche Betreuung der zahlreichen auswärtigen und einheimischen Kinder, die einzeln oder klassenweise in unsere Gemeinden kommen. Neben ganz persönlicher Hilfeleistung ist es unsere Pflicht, diese Kinder wiederholt einzulassen zur Kinderkirche, zur kirchlichen Unterweisung, zum Besuch des Konfirmandenunterrichts, zu den Zusammenkünften der Gemeindejugend. Für solche Werbung gilt es, auch die Gastgeber und die Kinder der eigenen Gemeinde zu gewinnen.
3.) Für die kirchliche Unterweisung der auswärtigen Kinder, besonders der Konfirmanden sind, soweit sie nicht in den bestehenden Unterricht mitaufgenommen werden können, besondere Stunden einzurichten. Dabei wird die kirchliche Unterweisung, soweit sie von unseren Geistlichen zu erteilen ist, grundsätzlich in Anlehnung an unseren Lehrplan und an das neue Konfirmandenbuch erteilt.
4.) Um dieser Fülle neuer Aufgaben unter den besonderen Kriegserschwerungen einigermaßen gerecht zu werden, brauchen die Geistlichen die nachdrückliche Unterstützung der ganzen lebendigen Gemeinde. Diese muss für diese außerordentliche Aufgabe geweckt und erzogen werden. Es ist nicht nötig und nicht möglich, dass der Geistliche und die Pfarrfrau alles das allein zu bewältigen suchen. Es gilt dafür geeignete und willige Kräfte zu gewinnen und zuzurüsten aus den Reihen der Kirchengemeinderäte und Lektoren, des Gemeindedienstes und der Frauenhilfe, der Helfer und Helferinnen der Kinderkirche, der Diakonissen und Kinderschwestern, der Gemeindejugend und Gemeinschaften, aber auch aus den Reihen der Evakuierten selbst. - Der Oberkirchenrat hofft, Kräfte aus Groß-Stuttgart freimachen zu können zu diesem Dienst in den Gemeinden. Er bemüht sich überdies, auch von den beteiligten Landeskirchen geeignete Kräfte zu bekommen.
5.) Beim Oberkirchenrat ist eine Stelle für die kirchliche Betreuung der Evakuierten unter Leitung von Oberkirchenrat Sautter eingerichtet. Soweit es sich bei evakuierten Kindern nicht um Fragen der kirchlichen Unterweisung handelt, ist in Einzelfällen die Ev. Landesjugendstelle mit der Unterstützung und Beratung der Pfarrämter beauftragt.
6.) Der Oberkirchenrat hat sich an den Reichsbeauftragten der Kinderlandverschickung, Reichsleiter Baldur von Schirach, sowie an den Reichsstatthalter und Reichsverteidigungskommissar im Wehrkreis V gewandt mit der Bitte,
a) die in Württemberg vielfach beobachteten Erschwerungen der kirchlichen Unterweisung zu beseitigen;
b) wo die örtlichen Verhältnisse es verlangen, eine kirchliche Unterweisung auch in den Lagern selbst zu gestatten; dabei werde entsprechend den Verhältnissen eine Wochenstunde als Norm zugrunde gelegt.
Wo der Einrichtung oder Durchführung der kirchlichen Unterweisung oder der Teilnahme an der Kinderkirche und am Vormittagsgottesdienst Schwierigkeiten gemacht werden, ist dem Oberkirchenrat alsbald über das Dekanatamt zu berichten.
7.) Die beiliegende Liste betr. Unterbringung der Kinder ist auf 1. November, die Nachtragsliste auf 1. Dezember über das Dekanatamt dem Oberkirchenrat einzusenden, damit dieser einen Überblick bekommen und erforderlichenfalls Hilfskräfte zur Verfügung stellen kann.
8.) Die beiliegende Kanzelverkündigung ist in den Gemeinden mit Evakuierten am Sonntag, den 10. Oktober und bei Eintreffen einer größeren Zahl weiterer Evakuierter wiederholt im Hauptgottesdienst zu verlesen.
Die Mehrfertigungen sind den Pfarrämtern unter Anschluss der Kanzelansprache und der Vordrucke zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.“