Anweisung zur Werbung für die KLV
Mit Schreiben vom 8. September 1943 teilt Mädelhauptgruppenführerin Grünewald aus Köln dem Führer des Bannes 160 in Bonn, Stammführer Gerhardt, Folgendes mit:
„Der letzte Sonderzug hat gezeigt, dass bei den Bannführern (Bannmädelführerinnen) die Auffassung besteht, die KLV sei Sache der Schulen. Es steht zwar fest, dass der Erfolg der Werbung letztlich von der positiven Haltung der Lehrerschaft abhängig ist, jedoch darf das nicht dazu führen, persönlich so gut wir gar nicht sich um die KLV zu kümmern. In den meisten Fällen ist der Bannbeauftragte KLV gleichzeitig auch Schulbeauftragter und es ergeben sich somit keinerlei Schwierigkeiten, wenn der Bannführer entsprechenden Einfluss geltend macht.
Ich möchte Dich doch persönlich bitten, Dich für diesen Transport voll und ganz einzusetzen. Wie die Werbung durchgeführt wird, bleibt Dir überlassen, entscheidend ist nur der Erfolg. Die Presse ist stärkstens einzubeziehen. Persönliche Verbindung ist mit dem Schulrat aufzunehmen um gegebenenfalls einzelne Rektoren besuchen zu können.
Es ist möglichst darauf zu achten, geschlossene Klassen zu werben (Volksschulen, Mittel- und Oberschulen).
Die zur Verschickung kommenden Jungen und Mädel sollen im 5., 6. und 7. Schuljahr sein. Deinem Bann stehen folgende Lager zur restlosen Belegung zur Verfügung:
Landjahrlager Oberstein/Seifendorf Krs. Reichenbach 40 Jungen
Schloß Probsthain, Krs. Goldberg 45 Mädchen.
T. Eine listenmäßige Aufstellung ist bis zum 24.9.43 an die Dienststelle Kinderlandverschickung, Gebiet Köln-Aachen (11) einzureichen.“